Neubau 3.Gesamtschule Gütersloh, 3.Bauabschnitt, WC-Trennwände Referenznummer der Bekanntmachung: SGT21-65-3-32
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.guetersloh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau 3.Gesamtschule Gütersloh, 3.Bauabschnitt, WC-Trennwände
— 6 St. WC-Anlage mit 4 Kabinen,
— 6 St. WC-Anlage mit 2 Kabinen,
— 4 St. WC-Anlage mit 3 Kabinen,
— 1 St. WC-Anlage mit 1 Kabinen.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
— 6 St. WC-Anlage mit 4 Kabinen,
— 6 St. WC-Anlage mit 2 Kabinen,
— 4 St. WC-Anlage mit 3 Kabinen,
— 1 St. WC-Anlage mit 1 Kabinen.
Bieterfragen können bis zum 21.5.2021 gestellt werden!
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Vorinformation zur Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote ist erfolgt:
2020-102044
Keine Teilnahme zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.