3. Gesamtschule Hamm, 1. Bauabschnitt, Baustrom — Baubeleuchtung Referenznummer der Bekanntmachung: VOB/EU/21/005
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
3. Gesamtschule Hamm, 1. Bauabschnitt, Baustrom — Baubeleuchtung
Im Rahmen des 1. Bauabschnitts der Errichtung der 3. Gesamtschule Hamm schreibt die Stadt Hamm Baustrom und Beleuchtung nach DIN 18382 aus.
In dieser Ausschreibung ist nur der für den Bauteil D betreffende Baustrom und die -beleuchtung gegenständlich.
3. Gesamtschule — 1. Bauabschnitt
An der Falkschule 9
59077 Hamm
Auf der Liegenschaft befinden sich die Bestandsgebäude A,B und C, die Neubauten D, E und F sowie eine Trafostation.
In diesem Titel gegenständlich ist das Gebäude D (Sekundarstufe I).
Das Gebäude ist ca. 42 Meter lang, 36 Meter breit.
Das Dach befindet sich auf ca. 13 Meter über der Geländehöhe.
— Vortexte zum LV Ausführung der Elektroinstallationsarbeiten nach DIN 18382 in dieser Ausschreibung ist nur der für BT D betreffende Baustrom und die -beleuchtung gegenständlich.
Im Gebäude A befindet sich eine Gebäudehauptverteilung (GHVT, Netzform TN-S) mit freien Abgängen NH 00 und NH 1. Von dieser GHVT (verfügbare Leistungsreserve ca. 100 kW) ist über vorhandene Gebäudeeinführungen, Leerrohre und Schacht ein Baustromhauptverteiler (BHVT) einzuspeisen.
Der außen vor dem Gebäude A zu positionierende BHVT dient zur Einspeisung von 2 Baustrom-Gruppenverteilern (BGVT) (außen zu positionieren vor Gebäude D und Gebäude F) sowie 2 Baustrom-Containerverteilern (BCVT) sowie zur Versorgung der beiden Kräne zuzüglich weiterer Anschlüsse als Reservevorhaltung.
Über den BGVT sind die im Gebäude zu positionierenden Baustrom-Endverteiler (BEVT) einzuspeisen.
Über die BCVT sind die Container (Besprechungs-, Lager- und Sanitärcontainer) einzuspeisen.
Zudem ist über die BCVT die äußere Baustellenbeleuchtung der Baustelle einzuspeisen.
Im Gebäude D sind im KG ein BEVT, in den anderen Geschossen 2 BEVT aufzubauen.
Das Gebäude F (Sporthalle) erhält je Ebene einen BEVT.
Die Baubeleuchtung innerhalb der Gebäude ist aus dafür vorgerüsteten BEVT zu realisieren.
Die Baubeleuchtung innerhalb der Gebäude ist in den Fluren sowie in den Treppenhäusern der jeweiligen Gebäude vorgesehen. Sie ist über eine Zeitschaltuhr, ergänzt mit Hand-0-Automatikschalter, zu betreiben. Die Schaltzeiten werden mit der Bauleitung festgelegt.
Die Baubeleuchtung außerhalb der Gebäude für Materiallager- und Containerbereiche ist an Masten vorgesehen. Sie ist über eine Zeitschaltuhr, ergänzt mit Hand-0-Automatikschalter, zu betreiben. Die Schaltzeiten werden mit der Bauleitung festgelegt.
— Baustrom 400 V ist über CEE Steckdosen 16A / 32 A 5-polig bereitzustellen.
— Baustrom 230 V ist über Schutzkontaktsteckdosen 3-polig bereitzustellen.
— Baustrom 400 V, Baustrom 230 V und Baubeleuchtung erhalten jeweils eigene RCD.
— Kranstrom 400 V ist über CEE Steckdosen 63 A 5-polig bereitzustellen.
— Kranstrom jeweils mit allstromsensitiven RCD.
Die Kabelverlegung erfolgt teils erdbündig, teils bei Überquerungen fahrzeugbehafteter Wege bis 7 t Achslast mit Kabelbrücken bzw. unterirdisch im Graben mit Leerrohr.
— Baubeleuchtung mit H07RN-F 3G1,5,
— Baustromendverteilerzuleitungen mit H07RN-F 5G6,
— Baustromgruppenverteilerzuleitungen mit H07RN-F 5G16,
— Baustromcontainerzuleitungen mit H07RN-F 5G16,
— Baustromhauptverteilerzuleitungen mit H07RN-F 5G70 (Festanschluss),
— Tiefenerder mit NYY-J 1 x 25 mm2.
Der BCVT auf dem Flurstück 932 verfügt über 15 Stromanschlüsse (CEE 400V / 16 A) für Besprechungs- und Materialcontainer sowie über 2 Stromanschlüsse (CEE 400 V /32 A) für Sanitärcontainer.
Aus dem genannten BCVT wird ebenfalls die Container-Vorfeldbeleuchtung im Bereich von Bauteil A und D versorgt.
Der BCVT im Bereich von Bauteil F verfügt über 10 Stromanschlüsse (CEE 400 V / 16 A) für Besprechungs- und Materialcontainer sowie über 2 Stromanschlüsse (CEE 400 V /32 A) für Sanitärcontainer.
Aus dem genannten BCVT wird ebenfalls die Container-Vorfeldbeleuchtung im Bereich von Bauteil F versorgt.
Der BGVT vor Gebäude D versorgt 4 Endverteiler (und weitere durchgeschliffen) über 32 A CEE Steckdosen
Die BGVT und BCVT erhalten einen Tiefenerder. Der BHVT erhält einen Erdungsanschluss über das Erdungssystem des Gebäudes A (vorhandene Potentialausgleichsschiene im Gebäude).
Der Baustrom und die Baubeleuchtung sind aufzubauen, vorzuhalten, regelmäßig zu prüfen und abzubauen. Im Zuge der Bauausführung sind Teile des Baustroms und der Baubeleuchtung in Teilbereichen umzusetzen. Für Letzteres erfolgt die Vergütung über Stundensätze.
Innerhalb der Ausführungsfristen sind die Arbeiten innerhalb von 20 Monaten (insbesondere Innenbeleuchtung, Baustromendverteiler) bis 36 Monaten (insbesondere Außenbeleuchtung, z. T. Gruppenverteiler, Containerverteiler) auszuführen. Dadurch bedingt erfolgt die Lieferung, bzw. der Rückbau in mehreren Abschnitten.
Alle Positionen beinhalten, soweit durch die Eigenschaft anwendbar und wenn nicht anders erwähnt:
— Lieferung,
— Montage,
— den betriebsfertigen Anschluss,
— fachgerechte Entsorgung des Verpackungsmaterials,
— Herstellen von Bohrungen für Befestigungen,
— Befestigungsmaterialien (Schrauben und Dübel),
— Bereitstellung von erforderlichen Arbeitsgeräten, umfasst unter anderem Werkzeuge, Werkzeugmaschinen, Leitern, Gerüste, (Auto-)Kräne, Hebezeuge, Messgeräte,
— sonstiges erforderliches Zubehör,
— Maßkontrollen vor Ort,
— Inbetriebnahmen mit Protokoll,
— Fracht- / Verpackungs- / Zollkosten.
Alle Positionen beschreiben die jeweiligen Mindesteigenschaften und den Mindestlieferumfang.
Alle Positionen sind in Teilmengen, bzw. -längen, zu kalkulieren, sofern anwendbar.
(Details siehe Leistungsverzeichnis)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Nur Nicht-präqualifizierte Unternehmen.
(1.1.1) Angabe über den Eintrag im Handelsregister oder den Eintrag in die Handwerksrolle für die auszuführenden Leistungen oder den Eintrag bei der Industrie- und Handelskammer. Andernfalls Vorlage einer Eigenerklärung, dass keine Eintragung in die genannten Register verpflichtend ist.
(1.1.2) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
(1.2) Nur Präqualifizierte Unternehmen.
(1.2.1) Präqualifizierte Unternehmen führen mit dem Angebot den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten. Die Präqualifizierungsnummer ist im Vordruck „Angebot“ (Ziffer 7) einzutragen.
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1) Nur Nicht-präqualifizierte Unternehmen.
(2.1.1) Nachweis der Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
(2.1.2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
(3) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen.
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Nur Nicht-präqualifizierte Unternehmen.
(1.1.1) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder Erklärung, dass ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt ist und auf Verlangen dieser vorgelegt wird.
(1.1.2) Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung gegeben ist, ordnungsgemäß erfüllt wurde.
(1.2) Nur Präqualifizierte Unternehmen.
(1.2.1) Präqualifizierte Unternehmen führen mit dem Angebot den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten. Die Präqualifizierungsnummer ist im Vordruck „Angebot“ (Ziffer 7) einzutragen.
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1) Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
(2.2) Nur Nicht-präqualifizierte Unternehmen.
(2.2.1) Soweit zutreffend: Vorlage des rechtskräftig bestätigten Insolvenzplanes.
(2.2.2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG.
(3) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen.
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Erklärung über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzliste), mit folgenden Angaben: Auftraggeber; zentrale Telefonnummer / Mailadresse; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum.
(1.2) Nur Nicht-präqualifizierte Unternehmen.
(1.2.1) Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
(1.3) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen.
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1.) Mind. drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
(2.2) Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
(2.3) Bei Einschaltung anderer Unternehmen:
(2.3.1) Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Vordruck). Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
(2.3.2) Nachweis der Präqualifizierung oder Angaben lt. Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Vordruck).
(2.3.3) Mind. 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
(2.3.4) Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
(2.4) Bei Bildung von Bietergemeinschaften oder Einschaltung anderer Unternehmen (Eignungsleihe).
(2.4.1) Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
(2.4.2) Mind. 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
(2.4.3) Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind keine Bieter bei der Öffnung der Angebote zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt.
Erklärung, dass
— für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6 e EU VOB / A vorliegen,
— das Unternehmen, in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt wurde,
— für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6 e EU Absatz 6 VOB / A vorliegt,
— zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6 e EU Absatz 1 bis 4 VOB / A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.
(1.2) Erklärungen des Bieters (Vordruck).
(1.3) Bei Einschaltung anderer Unternehmen:
(1.3.1) Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Vordruck).
(1.3.2) Von jedem Unternehmen einzeln zu unterschreiben, die Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt.
Erklärung, dass
— für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6 e EU VOB / A vorliegen,
— das Unternehmen, in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt wurde,
— für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6 e EU Absatz 6 VOB / A vorliegt,
— zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6 e EU Absatz 1 bis 4 VOB / A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.
(1.3.3) Von jedem Unternehmen einzeln zu unterschreiben, die Erklärungen des Bieters (Vordruck).
(1.4) Bei Bildung von Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck).
(1.4.1) Von jedem Unternehmen einzeln zu unterschreiben, die Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt.
Erklärung, dass
— für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6 e EU VOB / A vorliegen,
— das Unternehmen, in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt wurde,
— für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6 e EU Absatz 6 VOB / A vorliegt,
— zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6 e EU Absatz 1 bis 4 VOB / A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.
(1.4.2) Von jedem Unternehmen einzeln zu unterschreiben, die Erklärungen des Bieters (Vordruck).
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1.) Produktdatenblätter.
(3) Sonstige Hinweise:
(3.1) Gem. § 6 b EU Abs. 3 VOB / A müssen Bewerber oder Bieter u. a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die den Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bieter in dem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann vom Auftraggeber nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
(3.2) Als vorläufiger Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert.
(3.3) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat über den Vergabemarktplatz zu erfolgen.
(3.4) Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z. B. per Fax, Mail) vor.
(3.5) Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck „Absage“ über das Modul „Kommunikation“ in diesem Projektraum.
(3.6) Folgende (über den Vergabemarktplatz www.evergabe.nrw.de hinterlegten) Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
(3.6.1) Alle im Ordner „Vertragsbedingungen“ hinterlegten Dateien.
(3.6.2) Alle im Ordner „Sonstiges“ hinterlegten Dateien.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDDXQ.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.