Software zur Erstellung und Bearbeitung von Vektorgrafik-Dateien Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 15.04 - 9920/20/VV: 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]4
Fax: [removed]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Software zur Erstellung und Bearbeitung von Vektorgrafik-Dateien
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Softwareprodukten zur Erstellung und Bearbeitung von Vektorgrafik-Dateien, den zugehörigen Lizenzen, sowie Unterstützungs- und Schulungsleistungen.
Die Gesamtmenge wird nicht in Lose aufgeteilt.
Die Laufzeit verlängert sich zu gleich bleibenden Konditionen bis zu 2 Mal um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit in der Form des § 22 Abs. 2 widerspricht. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach 4 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Rahmen der Eignung hat die Vergabestelle insbesondere auch zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen (§§ 123, 124 GWB). Hierzu dient das Formular „09_Eigenerklärung Ausschlussgründe“.
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und die Vorlage von weiteren Nachweisen (z. B. eines polizeilichen Führungszeugnisses) kann verlangt werden. Bei einer Bewerber-/ Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden. Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe) muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden, wird die Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung entsprechend gesondert anfordern.
Bitte tragen Sie in das Formular „10_Anlage_Unternehmensdaten“ die für Sie zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem Teilnahmeantrag/ Angebot bei. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Vergabestelle für die vor dem Zuschlag bzw. bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe einzuholende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitsnehmerentsendegesetz. Bei Bewerber-/ Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
Zum Nachweis der Eignung, insbesondere der Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens, füllen Sie bitte das Formular „Unternehmensdaten“ (Anlage 10) aus. Sie haben für sich – und für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie für alle Unterauftragsnehmer (sofern zutreffend) – die Anlage „Unternehmensdaten“ (Anlage 10) abzugeben.
Sollten Sie Kapazitäten von Dritten (anderen Unternehmen oder freien Mitarbeitern) zur Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen wollen, füllen Sie bitte diesbezüglich das Formular „Anlage Unterauftraege“ (Anlage 07) aus und fügen Sie es Ihrem Angebot bei. Konzernangehörige Unternehmen gelten ebenfalls als Drittunternehmen.
Der Bieter kann auch im Hinblick auf die für den zu vergebenden Auftrag erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch nehmen (sog. Eignungsleihe). In dem Fall ist zusätzlich das Formular „Verpflichtungserklaerung Eignungsleihe Unterauftraege“ (Anlage 08) auszufüllen. Weitere Einzelheiten zur Eignungsleihe entnehmen Sie bitte Ziffer 3.2 des Dokumentes „Allgemeine Bewerbungsbedingungen“ (Anlage 02). Wenn Sie als Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen wollen, füllen Sie bitte diesbezüglich das Formular „Bewerber Bietergemeinschaftserklaerung“ (Anlage 06) aus und fügen Sie es Ihrem Angebot bei.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit benennen Sie bitte mindestens jeweils 2 Referenzen aus dem Verkauf von Software-Lizenzen und dem Bereich Schulung von Software. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für die Lieferung von Software-Lizenzen und für die Durchführung von Schulungen sowie Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein. Sofern es sich um Referenzen handelt, die in den letzten 3 Jahren noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Stand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht gewertet werden.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Beschreibung der ausgeführten Leistungen (Art und Umfang in Bezug auf die oben genannten Merkmale),
— Angabe, ob die Leistung vom Bewerber/Bieter erbracht wurde bzw. welchen Teil der Leistung ggf. Unterauftragnehmer erbracht haben,
— Angabe des zuständigen Ansprechpartners beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Telefonnummer. Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
Weiterhin ist zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nachzuweisen:
— Eine Berechtigung oder ein Vertragsverhältnis mit dem Softwarehersteller des angebotenen Produkts zum Vertrieb der Software (oder selbst Softwarehersteller) sowie der zugehörigen Lizenzen (Certified Reseller, oder ähnlich).
Übersenden Sie bitte zusammen mit den anderen Anlagen einen geeigneten Nachweis (Scan/Kopie).
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abrufberechtigt sind:
Die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland sowie folgende Behörden, Einrichtungen und Organe:
— ALDB GmbH,
— Beschaffungsamt des BMI,
— Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben,
— Bundesamt für Kartographie und Geodäsie,
— Bundesamt für Migration und Flüchtlinge,
— Bundesamt für Naturschutz,
— Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie,
— Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik,
— Bundesamt für Strahlenschutz,
— Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle,
— Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin,
— Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
— Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe,
— Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung,
— Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung,
— Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost,
— Bundesanstalt Technisches Hilfswerk,
— Bundesfinanzhof München,
— Bundesinstitut für Risikobewertung,
— Bundeskartellamt,
— Bundeskriminalamt,
— Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat,
— Bundesministerium für Arbeit und Soziales,
— Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur,
— Bundesministerium für Wirtschaft und Energie,
— Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit,
— Bundesnachrichtendienst,
— Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen,
— Bundespolizeipräsidium Potsdam,
— Bundesverwaltungsgericht,
— Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt,
— Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e. V.,
— Deutscher Wetterdienst,
— Deutsches Institut für Entwicklungspolitik,
— Deutsches Jugendinstitut e. V.,
— Deutsches Maritimes Zentrum e. V.,
— Die Autobahn GmbH des Bundes,
— Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.,
— Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt,
— Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Magdeburg,
— Hanns-Seidel-Stiftung,
— Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung,
— Julius Kühn-Institut,
— Kraftfahrt-Bundesamt,
— Max Rubner-Institut,
— Nationale Anti Doping Agentur,
— Otto-von-Bismarck-Stiftung,
— Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus,
— Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg,
— Umweltbundesamt,
— Unfallversicherung Bund und Bahn,
— Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.,
— Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mittellandkanal / Elbe-Seitenkanal.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.