Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests) zur Erkennung des Coronavirus SARS-CoV-2 Referenznummer der Bekanntmachung: 214-02.05-20.0065-21-I-C
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]379
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ble.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ble.de/zv
Abschnitt II: Gegenstand
Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests) zur Erkennung des Coronavirus SARS-CoV-2
Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests) zur Erkennung des Coronavirus SARS-CoV-2.
Bei den jeweiligen Bestellberechtigten der Rahmenvereinbarung.
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Lieferung von Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests) zur Erkennung des Coronavirus SARS-CoV-2.
Die Rahmenvereinbarung kann um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie, der Fürsorgepflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der sich ständig ändernden Situationen müssen schnellstmöglich Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests) zur Erkennung des Coronavirus SARS-CoV-2 beschafft werden. Siehe auch Dringlichkeitsbeschluss des BMEL zu Beschaffung von Selbsttests.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests) zur Erkennung des Coronavirus SARS-CoV-2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waltenhofen
NUTS-Code: DE27E Oberallgäu
Postleitzahl: 87448
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angaben unter II.1.7) und V.2.4) erfolgen aus rein technischen Gründen und geben nicht die tatsächliche Auftragssumme, die nicht veröffentlicht wird, wieder.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit i. S. v. § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.