Schülerbeförderung Einzellinien 2021
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA3 Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung Einzellinien 2021
Schultägliche Beförderung von Kindern mit Behinderung zu verschiedenen LWL-Schulen in Westfalen-Lippe.Die Beförderungsleistung umfasst verschiedene Lose, in der Regel eine Fahrlinie pro Los.
Westfalen-Lippe
Gegenstand der zu vergebenden Leistungen ist die schultägliche Beförderung von Kindern mit Behinderungzu verschiedenen LWL-Schulen in Westfalen-Lippe. Die Beförderungsleistung umfasst verschiedene Lose(Fahrlinien), in der Regel eine Fahrlinie pro Los.
Die Anzahl der Fahrlinien/Lose steht aktuell noch nicht fest, daher kann aus technischen Gründen unter ZifferII.1.6 nur die Angabe "Aufteilung des Auftrags in Lose nein" gemacht werden. Die genaue Anzahl der Lose, diegenaue Losaufteilung und die Anzahl der maximal anzubietenden Lose pro Bieter werden sich aus der späterenBekanntmachung ergeben.
Verlängerung um 1 weiteres Schulhalbjahr möglich, sofern nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss eines Schulhalbjahres (Zeitspanne vom 1.8. des laufenden Jahres bis zum 31.1. des folgenden Jahres bzw. vom 1.2.-31.7. des laufenden Jahres) gekündigt wird.
Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Angaben zu dem Gesamtumsatz für die Jahre 2018, 2019, 2020 sowie den Umsatz im Geschäftsbereich „Beförderung von behinderten Menschen“ für die Jahre 2018, 2019, 2020.
1) Angabe des Fuhrparks (Automarke und Modell, Anzahl der Plätze — getrennt nach Sitz- und Rollstuhlplatz), der für die Auftragserfüllung tatsächlich zum Einsatz kommen soll.
Sofern Fahrzeuge für die Leistungserbringung neu angeschafft werden müssen, ist dieses zu benennen.Darüber hinaus ist darzulegen, dass die Fahrzeuge rechtzeitig zum Leistungsbeginn verfügbar sind. AufVerlangen des Auftraggebers ist für neu anzuschaffende Fahrzeuge die Lieferzusage der Händler sowie dieFinanzierungszusage der Banken einzureichen bzw. das Finanzierungskonzept zu erläutern.
2) Referenzen aus dem Bereich „Beförderung von Menschen mit Behinderung“ sind zu benennen. Die Referenzen sollten hinsichtlich ihrer Größenordnung und der Vertragsart möglichst vergleichbar mit demausgeschriebenen Auftrag sein.
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und Subunternehmer muss im Besitz einer gültigen Genehmigung zurgewerblichen Personenbeförderung gemäß Personenbeförderungsgesetz (PeBfG) sein.
Das Fahrpersonal (Fahrerin/Fahrer) muss eine gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48Fahrerlaubnisverordnung (FeV) oder die Führerscheinklasse D bzw. D1 besitzen.
Es sind die Besonderen Vertragsbedingungen gem. Tariftreue- und Vergabegesetz NRW einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um eine reine Vorinformation über die Absicht einer geplanten Auftragsbekanntmachung Anfang Juni 2021.
Sie dient zur Verkürzung der späteren Angebotsfrist.
Es wird darum gebeten, von weiteren Anfragen bzw. Anforderungen der Vergabeunterlagen abzusehen. Die Vergabeunterlagen werden erst ab der tatsächlichen Auftragsbekanntmachung zum Download auf derVergabeplattform des LWL (www.lwl.org/eVergabe) zur Verfügung stehen.
Da ein Offenes Verfahren geplant ist, ist der Auftraggeber nicht verpflichtet, Firmen, die aufgrund der Vorinformation ihr Interesse an dem Auftrag bekundet haben, eine Aufforderung zur Interessensbestätigung zu übermitteln oder auf die spätere Auftragsbekanntmachung hinzuweisen.
Zudem wird vorab auf folgendes hingewiesen:
Aus Gründen des Datenschutzes wird die Datei „Leistungsverzeichnis_Preisblatt“ verschlüsselt und mit einem Zugangscode versehen sein, welcher nach Auftragsbekanntmachnung Anfang Juni nur auf Anforderung zur Verfügung gestellt wird. Der Zugangscode wird mit dem den Vergabeunterlagen beiliegendem Vordruck per E-Mail oder Fax bei der im Vordruck benannten Ansprechperson oder über das Bietercockpit anzufordern sein. Erst nach Erhalt der entsprechenden Bestätigung (Erklärung über die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen) wird der Zugangscode dann zugesandt.
Bitte berücksichtigen Sie dieses Zeitfenster bei Ihren Terminplanungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.