Tragwerksplanung Erweiterung Ludgerusschule Hiltrup Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0331-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/startseite.html
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/
Abschnitt II: Gegenstand
Tragwerksplanung Erweiterung Ludgerusschule Hiltrup
Die Stadt Münster beabsichtigt, die vorhandene vierzügige Ludgerus-Grundschule in Münster-Hiltrup zur Durchführung qualifizierter Ganztagsbetreuung um Räume für den Küchen-, Mensa- und Betreuungsbereich zu erweitern. (Näheres zum Vorhaben siehe Abschnitt II.2.4).
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe der Fachplanungsleistungen zum Leistungsbild Tragwerksplanung gemäß Teil 4 Abschnitt 1 der HOAI ab Leistungsphase 3.
Münster
Die Vergabe umfasst die Fachplanung zum Leistungsbild Tragwerksplanung gemäß Teil 4 Abschnitt 1 der HOAI für die Erweiterung der Ludgerusschule in Hiltrup.
Gegenstand der Maßnahme ist die Erweiterung der Ludgerusschule in Münster-Hiltrup um Räume für den Küchen-, Mensa- und Betreuungsbereich zur Durchführung qualifizierter Ganztagsbetreuung. Die Schule wurde 1967 errichtet und stetig nach Bedarf erweitert. Die letzte Erweiterung um 4 Klassen- und Differenzierungsräume erfolgte 2014.
Das Schulgebäude besteht aus dem zweigeschossigen Ursprungsbau und diversen ein- und zweigeschossigen Erweiterungsbauten. Steigende Schülerzahlen, neu erarbeitete Raumprogramme für alle Schulformen und veränderte pädagogische Konzepte machen eine Planung zur Optimierung und Schaffung der o. g. zusätzlichen Räume erforderlich. Die Architektenleistungen und die TGA-Planung wurden bereits beauftragt. Außerdem wurden bereits die Leistungsphasen 1 und 2 zur Tragwerksplanung bearbeitet; sie werden vom Auftraggeber bereitgestellt, sind aber vom Auftragnehmer auf Vollständigkeit und eine möglicherweise notwendige Nachbearbeitung zu prüfen (besondere Leistung).
Ziel der Stadt Münster ist es kompakte Gebäude zu erstellen, die durch bauliche wie technische Maßnahmen eine gute Innenraumlufthygiene aufweisen. Die Gebäude sollen zukunftsträchtig sein und eine autarke, flexible und multifunktionale Nutzung ermöglichen.
Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen, beginnend mit der LPh 3 und einschließlich besonderer Leistungen zur LPh 8, vorgesehen (Näheres hierzu siehe Abschnitt II.2.11).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen zu den Leistungsphasen 3 und 4 (einschließlich Prüfung der vorliegenden Grundlagenermittlung und Vorplanung als besonderer Leistung) beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
II.2.14) Zusätzliche Angaben
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufsqualifikation als Ingenieur/in (siehe Abschnitt III.2.1.) der Fachrichtung Bauingenieurwesen.
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist der durchschnittliche Jahresgesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung im Angebotsvorblatt (Vergabeunterlage B00).
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1) Referenzen (nicht älter als 5 Jahre, Stichtag: 1.5.2016) für die Fachplanung zum Leistungsbild Tragwerksplanung (Honorarzone III oder höher) für den Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudes mit einem Baukostenvolumen (Summe der Kostengruppen 300 und 400) von jeweils mindestens 1,5 Mio. EUR ohne MwSt.;
2) Anzahl fester qualifizierter Mitarbeiter/innen (jeweils separat für die Gruppe „MA mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung“, die Gruppe „Techniker/innen“ und die Gruppe „Konstrukteure/-innen, Bauzeichner/innen und technische Zeichner/innen“), durchschnittlich für die Jahre 2018, 2019 und 2020 sowie aktuell.
Zur Nachweisführung genügen jeweils entsprechende Eigenerklärungen, und zwar zu Ziffer 1 in dem mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Bieter-Referenzformular (Vergabeunterlage B00-1) und zu Ziffer 2 im Angebotsvorblatt (Vergabeunterlage B00).
Zu 1) Die benannten Bieterreferenzen, die den unter Ziffer 1 beschriebenen Vorgaben genügen, müssen zumindest in Summe die abgeschlossene Bearbeitung der Leistungsphasen 3 bis 5 des Leistungsbilds Tragwerksplanung entsprechend HOAI abdecken.
Zu 2) Die Anzahl fester Mitarbeiter/innen (jeweils Vollzeitstellenäquivalente) darf für die Gruppe „MA mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung“ nicht unter 2,00 und für alle drei Gruppen zusammen nicht unter 4,00 liegen, und zwar jeweils sowohl im Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2020 als auch aktuell.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Münster
Das Öffnungsverfahren findet ohne Beteiligung von Bietern statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Über neue Bieterinformationen werden nur solche Unternehmen unaufgefordert informiert, die in dem verwendeten Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) registriert sind und sich für das Verfahren freischalten lassen. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Vergabeunterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Hinweise zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 bzw. 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Kontaktdaten der für die Verarbeitung verantwortlichen Stelle: Stadt Münster, Rechts- und Ausländeramt, Zentrales Vergabemanagement, 48127 Münster, E-Mail: [removed]
Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Die behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung Münster ist zu erreichen unter der Anschrift Stadt Münster, 48127 Münster, bzw. unter [removed]
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage: Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO. Für die gesetzlich gebotene transparente und diskriminierungsfreie Auswahl des günstigsten Anbieters der von der Stadt nachgefragten Waren, Werke oder Dienste ist es zwingend notwendig, die personenbezogenen Daten der Bieter (bei Unternehmen: deren Vertreter) zu speichern und zu verwenden.
Datenkategorien und Datenherkunft:
— Anrede, Vorname, Nachname, ggfs. Unternehmensbezeichnung,
— ggf. gültige E-Mail-Adresse,
— Anschrift,
— Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk).
Vollständige Angebots- oder Teilnahmeanträge
— Weitere Informationen, die für die Bearbeitung Ihrer Anfrage / Ihres Angebots / Ihres Teilnahmeantrags notwendig sind.
Zu einer Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte kann es kommen, wenn Bieter Beschwerden gegen die Entscheidung erheben, mit wem die Stadt Münster den Vertrag schließen will.
Dauer der Speicherung: Bis zum Abschluss des im Wettbewerb stehenden Vertrags. Ggf. länger, wenn die Stadt Münster nach spezialgesetzlichen Vorschriften zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder Bieter in eine darüber hinaus gehende Speicherung nach Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 a) DSGVO eingewilligt haben.
Rechte der betroffenen Person:
Bei entsprechendem Identitätsnachweis können Interessenten bzw. Bieter bei der eingangs genannten Stelle jederzeit:
1) Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen für welchen Zweck und für welche voraussichtliche Dauer verarbeiten.
2) Berichtigung verlangen, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten,
3) Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen, sofern sie für den Zweck, zu dem sie erhoben wurden, oder zur Verteidigung von Rechten der Stadt Münster nicht mehr notwendig sind. Das Recht zur Löschung besteht nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO.
4) Einschränkung der Datenverarbeitung nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO verlangen.
5) Verlangen, personenbezogenen Daten, die uns bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln.
6) Widerspruch gegen bestimmte Datenverarbeitungen nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO einlegen.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:
Wer der Ansicht ist, dass seine personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig verarbeitet werden, kann sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.
Die Kontaktdaten der für die Stadt Münster zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf (Hausanschrift: Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf), Tel. 0211/38424-0, Fax 0211/38424-10, E-Mail: [removed]
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDY6C7.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/startseite/themen/Vergabekammer/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/ausschreibungen.html