Dst. 863 LVR-Klinik Köln Neubau Haus D TGA Referenznummer der Bekanntmachung: Z2420-2021-0032
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Abschnitt II: Gegenstand
Dst. 863 LVR-Klinik Köln Neubau Haus D TGA
Dst. 863 LVR-Klinik Köln Neubau Haus D in Modulbauweise Technische Gebäude Ausrüstung.
Landschaftsverband Rheinland, LVR-Dezernat Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, Umwelt, Energie, Bauen für Menschen GmbH
Kennedy-Ufer 2
50679 Köln
Allgemeines:
Auf dem Gelände der LVR-Klinik Köln soll ein Stationsgebäude für allgemeine Psychiatrie und Psychotherapie errichtet werden. In dem dreigeschossigen Gebäude sollen 2 Offene und 4 geschlossene Stationen mit insgesamt 120 Bettenplätzen und den dazu gehörenden Aufenthalts-, Therapie- und Funktionsräumen untergebracht werden.
Das Gebäude ist aus vorgefertigten Raummodulen zu errichten. Die Raummodule sollen einerseits einen Vorfertigungsgrad aufweisen, andererseits durch die Addition einen individuellen, auf das spezifische Raumprogramm abgestimmten Baukörper bilden.
Eine teilweise Unterkellerung in konventioneller Bauweise soll die Technik- und sonstige Lagerräume aufnehmen.
Das Gebäude ist im Passivhausstandard zu errichten, die Aspekte der Nachhaltigkeit sind zu beachten. Ebenso sind die Kriterien der Barrierefreiheit zu berücksichtigen.
Die Nutzfläche soll circa 4 500 m2 betragen, die Bruttogrundfläche circa 8 500 m2.
TGA:
Inhalt der Planung sind die Leistungen der Kostengruppen 410 bis 460 nach dem Leis-tungsbild der HOAI. Die Leistung der Kostengruppe 480 zur Planung der MSR-Anlagen und der Gebäudeautomation wird separat vergeben.
Die Einhaltung der Passivhauskriterien mit entsprechender RLT-Anlage und einer be-darfsorientierten Energieversorgung zur Beheizung und zur sommerlichen Kühlung des Gebäudes sind wesentliche Planungsinhalte. Eine Zertifizierung nach Passivhausstandard ist dabei nicht vorgesehen.
Weitere Aspekte sind neben der Planung einer flächendeckenden BMA nach DIN 14675, der Stromversorgung inkl. (Sicherheits-)Beleuchtung und Notstromversorgung auch die Planung der Aufzugsanlage, einer Licht- und Schwesternrufanlage, sowie der passiven EDV-Infrastruktur inkl. WLAN & DECT.
Die Möglichkeiten der technischen Anbindung des Gebäudes an die bestehende Infra-struktur auf dem Klinikgelände müssen bei der Planung ebenfalls berücksichtigt werden.
Der Auftrag verlängert sich entsprechend der Projektlaufzeit.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Einzelheiten zu den Auswahlkriterien können der Datei ,,1_3.2 Kriterien – Erläuterungen“ entnommen werden.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach objektiver Auswahl zu hoch, erfolgt die Auswahl durch Losentscheid.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.
Erste Stufe: Leistungsphase 2, im Sinne von § 55 HOAI.
Zweite Stufe: Leistungsphase 3, im Sinne von § 55 HOAI.
Dritte Stufe: Leistungsphase 4-9, im Sinne von § 55 HOAI.
Mit dem Zuschlag wird zunächst nur die erste Stufe beauftragt.
Mit dem Abruf weiterer Stufen durch den AG ist der AN zur Leistungserbringung verpflichtet. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen/Leistungsphasen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zur Bewerbung zugelassen sind in den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ansässige Ingenieure / Ingenieurinnen bzw. Architekten /Architekteninnen, die nach dem geltenden Landesrecht Nordrhein-Westfalen berechtigt sind, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Zur Bewerbung zugelassen sind in den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ansässige Ingenieure / Ingenieurinnen bzw. Architekten /Architekteninnen, die nach dem geltenden Landesrecht Nordrhein-Westfalen berechtigt sind, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerberin, dass im Auftragsfall zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus dem Abzuschließenden Vertrag eine gültige und marktübliche Berufshaftpflichtversicherung mit den nachfolgend genannten Mindestdeckungssummen besteht und während des gesamten Auftrags beibehalten wird: [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden / [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Ein entsprechender Nachweis ist auf Verlangen des Auftraggebers im Auftragsfall vorzulegen.
Auf gesonderte Aufforderung durch den AG ist durch den Bestbieter vor Zuschlagserteilung eine „Erklärung/Vereinbarung zu Tariftreue/Mindestlohn“ (§ 4 TVgG NRW) vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]