Rhein-Maas Klinikum GmbH – Vergabe Arbeitsmedizinische Betreuung und Arbeitsschutz – Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 17 VgV Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-RMK-BA-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würselen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52146
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rheinmaasklinikum.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberhausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 46117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rechtsanwalt-buttler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rhein-Maas Klinikum GmbH – Vergabe Arbeitsmedizinische Betreuung und Arbeitsschutz – Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 17 VgV
Die Leistung wird in 2 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los oder beide Lose abgegeben werden.
Los 1: Rhein-Maas Klinikum GmbH:
Im Rahmen von Los 1 werden die betriebsärztlichen Leistungen (Abschnitt C. 1 der Leistungsbeschreibung) für die Rhein-Maas Klinikum GmbH vergeben. Die Leistungen der Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie die Leistungen in den Bereichen Brandschutz, Gefahrstoffe und Abfall sind als Optionen vorgesehen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf der optionalen Leistungen besteht nicht.
Los 2: RMK-Service GmbH:
Im Rahmen von Los 2 werden die betriebsärztlichen Leistungen (Abschnitt C. 1 der Leistungsbeschreibung) für die RMK-Service GmbH vergeben. Die Leistungen der Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie die Leistungen in den Bereichen Brandschutz, Gefahrstoffe und Abfall sind als Optionen vorgesehen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf der optionalen Leistungen besteht nicht. Zu beachten ist, dass pro Los für die betriebsärztliche Versorgung ein Betriebsarzt mit der erforderlichen Fachkunde als ständiger Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss, für Krankheits- und Urlaubszeiten muss grundsätzlich eine fachkundige Vertretung benannt werden. Gleiches gilt für die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Bei Angebotsabgabe auf mehrere Lose ist eine Mehrfachnennung des Betriebsarztes sowie dessen Vertretung uneingeschränkt möglich. Gleiches gilt für die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Dies gilt unabhängig davon, ob die Leistungen lediglich als Option vorgesehen sind.
Los 1 und Los 2
Rhein-Maas Klinikum GmbH
Rhein-Maas Klinikum GmbH
Mauerfeldchen 25
52146 Würselen
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Leistungen der arbeitsmedizinischen Betreuung sowie Leistungen des Arbeitsschutzes auf Basis des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 in der aktuellen Fassung als Betriebsarzt sowie als Fachkraft für Arbeitssicherheit. Weiterhin ist Gegenstand der Ausschreibung die Beratung zum Brandschutz, zum Umgang mit Gefahrstoffen und zur Abfallentsorgung unter Einhaltung der einschlägigen Vorschriften und Normen.
Der Auftragnehmer hat die Auftraggeberin in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und bei der Unfallverhütung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in der jeweils gültigen Fassung zu unterstützen. Es sind sämtliche Arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Leistungen als Betriebsarzt sowie als Fachkraft für Arbeitssicherheit im Sinne des ASiG sowie der DGUV Vorschrift 2 und sonstiger anderer Rechtsverordnungen zu erbringen. Die Gesamtbetreuung umfasst die Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung nach Anlage 2, Abschnitt 1 der DGUV Vorschrift 2 sowie Beratungsleistungen zum Brandschutz, zum Umgang mit Gefahrstoffen und zur Abfallentsorgung. Auf die optionalen Leistungen in beiden Losen wird ausdrücklich hingewiesen.
Ab dem 1.8.2021 müssen für die Rhein-Maas Klinikum GmbH die nachfolgend benannten Teilleistungen sichergestellt werden:
— Betriebsarzt (Arbeitsmedizin) gem. § 3 ASiG,
— Fachkraft für Arbeitssicherheit gem. § 6 ASiG (optional),
— Brandschutz, Gefahrstoffe, Abfall (optional).
Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich in den Räumlichkeiten der Auftraggeberin. Nur in Absprache mit der Auftraggeberin können Leistungen auch in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers erbracht werden. Der vom Auftragnehmer vorgesehene Betriebsarzt/Fachkraft für Arbeitssicherheit hat mindestens einen festen Tag/pro Kalenderwoche in den Räumlichkeiten zu sein, um die Planbarkeit entsprechender Maßnahmen gewährleisten zu können. In Abstimmung mit dem Auftragnehmer wird die Auftraggeberin hierzu einen Tag festlegen.
Tätigkeiten, wie z. B. die Vor- und Nachbearbeitung von Begehungen, Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses oder Workshops können ortsungebunden erbracht werden.
In dem Leistungsumfang integriert sind sämtliche Vor- und Nacharbeiten sowie Reisetätigkeiten zur Leistungserbringung. Diese werden nicht gesondert vergütet. Zu diesen Leistungen gehören insbesondere:
— Vorbereitungs- und Nacharbeiten für z. B. Arbeitsplatzbegehungen, Vorsorgen gem. ArbMedVV und die Teilnahme an Ausschüssen und Fachprojekten,
— Geräteauf- und -abbau,
— Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten, insb. bei den arbeitsmedizinischen Vorsorgen,
— Protokollierungen,
— Erstellen und Versand von Vorsorgebescheinigungen und ärztlichen Bescheinigungen im Rahmen von arbeitsmedizinischen Vorsorgen,
— Aktenführung,
— Postversand,
— Fort- und Weiterbildung des Personals des Auftragnehmers,
— Reisekosten/Reisezeiten.
Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst ein Jahr. Die Vertragslaufzeit kann danach zweimal um jeweils 2 Jahre verlängert werden (Option). Der Vertrag verlängert sich automatisch, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Verlängerungszeit in Textform kündigt. Ein Anspruch auf Optionsziehung seitens des Auftragnehmers ist damit jedoch nicht verbunden (dies gilt für beide Lose).
Die Anzahl der technischen Fachkräfte sowie die Anzahl der vergleichbaren Referenzen dienen der Auswahl der begrenzten Zahl der Bewerber nach § 51 VgV.
Die Leistungen der Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie die Leistungen in den Bereichen Brandschutz, Gefahrstoffe und Abfall sind als Optionen vorgesehen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf der optionalen Leistungen besteht demnach nicht (dies gilt für beide Lose).
RMK-Service GmbH
RMK-Service GmbH
Mauerfeldchen 25
52146 Würselen
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Leistungen der arbeitsmedizinischen Betreuung sowie Leistungen des Arbeitsschutzes auf Basis des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 in der aktuellen Fassung als Betriebsarzt sowie als Fachkraft für Arbeitssicherheit. Weiterhin ist Gegenstand der Ausschreibung die Beratung zum Brandschutz, zum Umgang mit Gefahrstoffen und zur Abfallentsorgung unter Einhaltung der einschlägigen Vorschriften und Normen. Der Auftragnehmer hat die Auftraggeberin in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und bei der Unfallverhütung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in der jeweils gültigen Fassung zu unterstützen. Es sind sämtliche arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Leistungen als Betriebsarzt sowie als Fachkraft für Arbeitssicherheit im Sinne des ASiG sowie der DGUV Vorschrift 2 und sonstiger anderer Rechtsverordnungen zu erbringen. Die Gesamtbetreuung umfasst die Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung nach Anlage 2, Abschnitt 1 der DGUV Vorschrift 2 sowie Beratungsleistungen zum Brandschutz, zum Umgang mit Gefahrstoffen und zur Abfallentsorgung. Auf die optionalen Leistungen in beiden Losen wird ausdrücklich hingewiesen.
Ab dem 1.8.2021 müssen für die RMK-Service GmbH die nachfolgend benannten Teilleistungen sichergestellt werden:
— Betriebsarzt (Arbeitsmedizin) gem. § 3 ASiG,
— Fachkraft für Arbeitssicherheit gem. § 6 ASiG (optional),
— Brandschutz, Gefahrstoffe, Abfall (optional).
Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich in den Räumlichkeiten der Auftraggeberin. Nur in Absprache mit der Auftraggeberin können Leistungen auch in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers erbracht werden. Der vom Auftragnehmer vorgesehene Betriebsarzt/Fachkraft für Arbeitssicherheit hat mindestens einen festen Tag/pro Kalenderwoche in den Räumlichkeiten zu sein, um die Planbarkeit entsprechender Maßnahmen gewährleisten zu können. In Abstimmung mit dem Auftragnehmer wird die Auftraggeberin hierzu einen Tag festlegen.
Tätigkeiten, wie z. B. die Vor- und Nachbearbeitung von Begehungen, Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses oder Workshops können ortsungebunden erbracht werden.
In dem Leistungsumfang integriert sind sämtliche Vor- und Nacharbeiten sowie Reisetätigkeiten zur Leistungserbringung. Diese werden nicht gesondert vergütet. Zu diesen Leistungen gehören insbesondere:
— Vorbereitungs- und Nacharbeiten für z. B. Arbeitsplatzbegehungen, Vorsorgen gem. ArbMedVV und die Teilnahme an Ausschüssen und Fachprojekten,
— Geräteauf- und -abbau,
— Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten, insb. bei den arbeitsmedizinischen Vorsorgen,
— Protokollierungen,
— Erstellen und Versand von Vorsorgebescheinigungen und ärztlichen Bescheinigungen im Rahmen von arbeitsmedizinischen Vorsorgen,
— Aktenführung,
— Postversand,
— Fort- und Weiterbildung des Personals des Auftragnehmers,
— Reisekosten/Reisezeiten.
Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst ein Jahr. Die Vertragslaufzeit kann danach zweimal um jeweils 2 Jahre verlängert werden (Option). Der Vertrag verlängert sich automatisch, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Verlängerungszeit in Textform kündigt. Ein Anspruch auf Optionsziehung seitens des Auftragnehmers ist damit jedoch nicht verbunden (dies gilt für beide Lose).
Die Anzahl der technischen Fachkräfte sowie die Anzahl der vergleichbaren Referenzen dienen der Auswahl der begrenzten Zahl der Bewerber nach § 51 VgV.
Die Leistungen der Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie die Leistungen in den Bereichen Brandschutz, Gefahrstoffe und Abfall sind als Optionen vorgesehen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf der optionalen Leistungen besteht demnach nicht (dies gilt für beide Lose).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Los 1 und Los 2:
Jeder Bewerber hat einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister mit dem Angebot einzureichen, der nicht älter als 6 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung ist. Im Fall der Beteiligung als Bietergemeinschaft hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einen Berufs- oder Handelsregisterauszug vorzulegen.
Los 1 und Los 2:
Interessierte Bewerber, die sich an dem Verfahren beteiligen möchten, haben die nachfolgenden Eignungsnachweise und
Erklärungen vorzulegen:
— Das ausgefüllte Formblatt „Umsatzzahlen“ (Anlage 4.1). Nachweis des Gesamtumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018 - 2020) sowie über den Umsatzteil, der innerhalb dieses Zeitraums mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren Leistungen erzielt wurde, beides in Euro brutto,
— Eigenerklärung, dass eine Berufs- und Betriebshaftpflicht (Anlage 4.4), wie folgt abgeschlossen wird oder eine solche Versicherung bereits ständig abgeschlossen ist:
—— bei Personen- und Sachschäden auf 10 Mio.EUR je Versicherungsfall,
—— bei Vermögensschäden auf 3 Mio. EUR.
Der Auftragnehmer haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden unbeschränkt. Im Fall der Beteiligung als Bewerbergemeinschaft ist für jedes Mitglied ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
Vor Leistungsbeginn hat der Auftragnehmer eine entsprechende Versicherungsbestätigung mit den vorgenannten Deckungssummen dem Auftraggeber nachzuweisen.
— Eigenerklärung, dass eine Berufs- und Betriebshaftpflicht (Anlage 4.4), wie folgt abgeschlossen wird oder eine solche Versicherung bereits ständig abgeschlossen ist:
—— bei Personen- und Sachschäden auf 10 Mio. EURje Versicherungsfall,
—— bei Vermögensschäden auf 3 Mio. EUR.
Los 1 und Los 2:
— Darstellung des Unternehmens (Name, Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Mitarbeiter, Leistungsspektrum, Gründungsdatum, Niederlassungen und Benennung des Standorts, der die Leistung erbringt),
— Vorlage von mindestens 2 Unternehmensreferenzen, die mit der hiesigen Leistung vergleichbar sind (Anlage 4.2 – vergleichbare Referenzen).
Folgende Kriterien müssen die vorgelegten Mindestreferenzen erfüllen:
— Die Referenzleistung muss innerhalb der letzten 3 Jahre (zurückgerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist) und zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist vollständig erbracht worden sein,
— Die Referenzleistung hat die folgenden Dienstleistungen nach DGUV Vorschrift 2 zum Gegenstand gehabt:
— Arbeitsmedizinische Betreuung (Betriebsarzt) gem. § 3 ASiG im Gesundheitswesen,
— Leistungen Fachkraft für Arbeitssicherheit gem. § 6 ASiG,
— Leistungen in den Bereichen Brandschutz, Gefahrstoff und Abfallentsorgung.
Die Referenzen dienen im Rahmen des Nachweises der Eignung als Ausschlusskriterium. Zudem dienen die eingereichten Referenzen der Bewertung nach § 51 VgV.
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Anlage 4.3 – Angabe der technischen Fachkräfte).
Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er mindestens auf 2 approbierte Betriebsärzte sowie 2 Fachkräfte für Arbeitssicherheit im Auftragsfall zurückgreifen kann.
Einen Hinweis auf eine etwaige Präqualifizierung eines Bewerbers/Mitglied einer Bewerbergemeinschaft/Nachunternehmer kann die Vorlage, der gemäß E. dieser Teilnahmebedingungen geforderten Nachweise und Erklärungen nur insoweit ersetzen, soweit sich diese decken.
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV akzeptiert.
Im Falle der Vorlage einer EEE haben Bewerbergemeinschaften für alle Mitglieder eine separate EEE abzugeben. Von Nachunternehmern und Unternehmen, deren Kapazitäten sich der Bewerber bedienen will (Eignungsleihe), ist ebenfalls eine separate EEE einzureichen.
Webseite zur Erstellung einer EEE: https://eee.evergabe-online.de/ bzw. https://uea.publicprocurement.be/
— Vorlage von mindestens 2 Unternehmensreferenzen, die mit der hiesigen Leistung vergleichbar sind (Anlage 4.2 – vergleichbare Referenzen).
Folgende Kriterien müssen die vorgelegten Mindestreferenzen erfüllen:
— Die Referenzleistung muss innerhalb der letzten 3 Jahre (zurückgerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist) und zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist vollständig erbracht worden sein,
— Die Referenzleistung hat die folgenden Dienstleistungen nach DGUV Vorschrift 2 zum Gegenstand gehabt:
—— Arbeitsmedizinische Betreuung (Betriebsarzt) gem. § 3 ASiG im Gesundheitswesen,
—— Leistungen Fachkraft für Arbeitssicherheit gem. § 6 ASiG,
—— Leistungen in den Bereichen Brandschutz, Gefahrstoff und Abfallentsorgung,
—— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Anlage 4.3 – Angabe der technischen Fachkräfte).
Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er mindestens auf 2 approbierte Betriebsärzte sowie 2 Fachkräfte für Arbeitssicherheit im Auftragsfall zurückgreifen kann.
Gem. § 4 ASiG dürfen als Betriebsärzte nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben, und die über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen.
Gem. § 7 Abs. 1 ASiG muss die Fachkraft für Arbeitssicherheit berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen einzureichen:
— ausgefüllter Teilnahmeantrag,
— Eigenerklärung über den Umsatz,
— Unternehmensreferenzen,
— Angabe der technischen Fachkräfte samt Nachweis,
— Eigenerklärung über den Versicherungsschutz mit den geforderten Mindestdeckungssummen,
— Formular 521 EU – Eigenerklärung Ausschlussgründe (§§ 123 und 124 GWB),
— Formular 522 – Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
— Formular 531 EU – Bewerber-Bietergemeinschaftserklärung (sofern einschlägig),
— Formular 532 EU – Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (sofern einschlägig),
— Formular 533 EU – Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher (sofern einschlägig),
— Handelsregisterauszug nicht älter als 6 Monate ab Bekanntmachung der Vergabe (selbst beizubringen!),
— Darstellung des Unternehmens.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6RYYB2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de