Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges nach DIN 14530-21 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0050
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ahlen
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 59227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ahlen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ahlen.de/start/aktuelles/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges nach DIN 14530-21
Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges nach DIN 14530-21.
Lieferung eines Fahrgestells uneingeschränkt geeignet zum Aufbau eines TLF 4000
Feuerwehr Ahlen
Konrad-Adenauer-Ring 50
59227 Ahlen
Lieferung eines Fahrgestells uneingeschränkt geeignet zum Aufbau eines TLF 4000.
Um- / Aufbau zum Löschfahrzeug TLF 4000
Feuerwehr Ahlen
Konrad-Adenauer-Ring 50
59227 Ahlen
Um- / Aufbau zum Löschfahrzeug TLF 4000.
Feuerwehrtechnische Beladung
Feuerwehr Ahlen
Konrad-Adenauer-Ring 50
59227 Ahlen
Feuerwehrtechnische Beladung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründen gem. §§ 123, 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht vorliegen
b) Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung in Textform abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Erklärung, welche Teile des Auftrags evtl. als Unteraufträge an Dritte vergeben werden.
Kommt / kommen der / die Auftragnehmer mit den Vertragsfristen in Verzug, hat / haben er / sie für jeden Werktag der Verspätung 0,3 % der Abrechnungssumme, maximal jedoch 5 % der Abrechnungssumme, an den Auftraggeber zu zahlen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter bzw. Bevollmächtigte sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation zwischen Bietern und Auftraggeber erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz NRW - Vergabe Westfalen.
Bieterfragen werden durch Bieterinformationen für alle Interessenten durch Veröffentlichung auf der Vergabeplattform beantwortet. Interessenten, die sich für das Vergabeverfahren registriert haben, erhalten automatisch und unaufgefordert eine E-Mail-Benachrichtigung über vorliegende Bieterinformationen.
Zur Sendung von Anfragen bzw. Informationen an die Zentrale Vergabestelle durch ein interessiertes Unternehmen ist eine vorherige Anmeldung auf dem Vergabemarktplatz (www.vergabe-westfalen.de), erforderlich.
Eine Registrierung / Anmeldung für das Vergabeverfahren wird aus den genannten Gründen ausdrücklich empfohlen. Sofern Sie sich nicht anmelden / registrieren, sind Sie selbst dazu angehalten, sich in regelmäßigen Abständen auf dem Vergabemarktplatz über Änderungen am bzw. Informationen zum Vergabeverfahren zu informieren.
Möchten Sie zum ersten Mal ein elektronisches Angebot abgeben, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig mit dem Vergabemarktplatz und dem Bietertool zu beschäftigen. Geben Sie Ihr Angebot ruhig 2 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist ab. So bleibt bei etwaigen Problemen noch ausreichend Zeit, diese zu beheben.
Ihr abgegebenes Angebot ist durch die Software des Bietertools / Vergabemarktplatzes verschlüsselt und auch für die Vergabestelle erst nach Ablauf der Angebotsfrist einsehbar.
Hilfestellungen können Sie erhalten auf der Support-Seite der COSINEX GmbH unter: https://support.cosinex.de/unternehmen/
Einzureichende Unterlagen:
— das Angebotsschreiben, Formular 324 EU,
— das inhaltliche Angebot mit Angebotspreis (ausgefülltes Leistungsverzeichnis als pdf zu dem / den angebotenem/n Los/en),
— 521 EU 10-2018 - Eigenerklaerung Ausschlussgruende (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung gem. §§ 123, 124 GWB: Es liegt nachweislich keine schwere Verfehlung vor, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Bei Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften ist die Erklärung Ausschlussgründe von jedem Mitglied einzeln unterschrieben mit dem Angebot einzureichen.
— 531 EU 10-2018 - Bewerber- / Bietergemeinschaftserklaerung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen),
— 532 EU 01-2020 - Erklaerung Unterauftraege_Eignungsleihe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen),
— 533 EU 10-2018 - Verpflichtungserklaerung Unterauftragnehmer_Eignungsleiher (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen),
— Unternehmensdaten (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Bekanntmachungs-ID: CXS0YM0YY55.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.