Lieferung HLF 20 — Gemeinde Merzenich Referenznummer der Bekanntmachung: MZ03/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Merzenich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52399
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gemeinde-merzenich.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung HLF 20 — Gemeinde Merzenich
Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Merzenich beabsichtigt in entsprechenden Teillosen ein LKW-Fahrgestell mit einem Aufbau für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF 20) sowie die dazugehörende Beladung zu beschaffen.
Frontlenker-Fahrgestell
Freiwillige Feuerwehr Merzenich
52399 Merzenich
Die Feuerwehr Merzenich beabsichtigt ein Lkw-Fahrgestell zum weiteren Ausbau zu einem HLF 20 zu beschaffen.
Aufbau für einen HLF 20
Freiwillige Feuerwehr Merzenich
52399 Merzenich
Die Feuerwehr Merzenich beabsichtigt einen Aufbau für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug (HLF 20) zu beschaffen.
Beladung für einen HLF 20
Freiwillige Feuerwehr Merzenich
52399 Merzenich
Die Feuerwehr Merzenich beabsichtigt die Beladung für einen HLF 20 zu beschaffen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Frontlenker-Fahrgestell
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89079
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 7314080
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.magirusgroup.com
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aufbau HLF 20
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89079
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 7314080
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.magirusgroup.com
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beladung HLF 20
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielelfeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33647
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.carl-henkel.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDCYKCL.
Ort: Köln
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
§ 160 GWB
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.