Lieferung von Schulbüchern Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-2020-0002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herne
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44623
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.submission.herne.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Schulbüchern
Lieferung von Schulbüchern für die 42 städtischen Herner Schulen für das Schuljahr 2020/2021 mit der Option einer Verlängerung für das Schuljahr 2021/2022.
Lieferung von Schulbüchern
Lieferung von Schulbüchern.
Lieferung von Schulbüchern
Lieferung von Schulbüchern.
Lieferung von Schulbüchern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Schulbüchern
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 13053
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Schulbüchern
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weißenburg
NUTS-Code: DE25C Weißenburg-Gunzenhausen
Postleitzahl: 91781
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Schulbüchern
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 7799
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Schulbüchern
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch-Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51469
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Schulbüchern
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22527
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de
Gemäß § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Gemäß § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de