Markterkundung für den Einsatz lokal emissionsfreier BEMU-Fahrzeuge über ein „NWL-Finanzierungsmodell“

Vorinformation

Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unna
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59425
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nwl-info.de
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33611
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nwl-info.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Verkehr

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Markterkundung für den Einsatz lokal emissionsfreier BEMU-Fahrzeuge über ein „NWL-Finanzierungsmodell“

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der NWL beabsichtigt, für den Betrieb von Linien auf nicht- und teil-elektrifizierten Strecken lokal emissionsfreie BEMU-Fahrzeuge einzusetzen. In diesem Zusammenhang untersucht der NWL, in welchem Umfang die BEMU-Fahrzeuge beschafft und eingesetzt werden können. Geplant ist, die Finanzierung dieser Fahrzeuge mit einem speziellen Modell zu unterstützen. In dem Modell wird der Auftragnehmer voraussichtlich sowohl für die Bereitstellung der Fahrzeuge als auch deren Verfügbarkeit verantwortlich sein.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34620000 Schienenfahrzeuge
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA5C Unna
Hauptort der Ausführung:

Unna

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der NWL beabsichtigt, für den Betrieb von Linien auf nicht- und teil-elektrifizierten Strecken lokal emissionsfreie BEMU-Fahrzeuge einsetzen. Es handelt sich dabei um folgende Linien:

— RB 68 (Münster - Sendenhorst),

— RB 76 (Harsewinkel - Gütersloh - Verl),

— RB 51 (Dortmund Hbf - Enschede),

— RB 52 (Dortmund Hbf - Lüdenscheid),

— RB 53 (Dortmund Hbf - Iserlohn),

— RB 63 (Münster Zentrum Nord - Coesfeld),

— RB 67 (Münster Hbf - Bielefeld Hbf),

— RB 71 (Bielefeld Hbf - Rahden),

— RB 73 (Bielefeld Hbf - Lemgo-Lüttfeld),

— RB 74 (Bielefeld Hbf - Paderborn Hbf),

— RB 75 (Bielefeld Hbf - Osnabrück Hbf),

— RE 82 (Bielefeld Hbf - Detmold).

In diesem Zusammenhang untersucht der NWL, in welchem Umfang die BEMU-Fahrzeuge beschafft und eingesetzt werden können. Geplant ist, die Finanzierung dieser Fahrzeuge mit einem speziellen Modell zu unterstützen.

Diese Markterkundung richtet sich insbesondere an Hersteller von geeigneten BEMU-Fahrzeugen sowie an Finanzierer der Fahrzeuge, z. B. Leasinggesellschaften.

Das neue Finanzierungsmodell soll die Besonderheiten lokal emissionsfreier Fahrzeuge berücksichtigen, so dass der NWL flexibel auf die technischen Entwicklungen reagieren kann. Daher wird das Finanzierungsmodell voraussichtlich kein Eigentum des NWL und keine Wiedereinsatzgarantie über die Laufzeit eines ersten Verkehrsvertrages hinaus vorsehen. Innerhalb dieses Modells sollen die Verantwortlichkeiten dort angesiedelt werden, wo sie am besten und wirtschaftlichsten umgesetzt werden können.

Zum derzeitigen Stand des Finanzierungsmodells im Einzelnen:

1. Die Beschaffung der Fahrzeuge soll von der Ausschreibung der Betriebsleistungen (und damit („EVU-Ausschreibung) getrennt sein.

2. Der NWL schließt mit einem Auftragnehmer einen sog. „Beschaffungsvertrag“ ab. Als Auftragnehmer kommen beispielsweise Leasinggesellschaften o. ä. in Betracht. Im Beschaffungsvertrag verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Fahrzeuge über einen vom NWL vorgegebenen Leasingvertrag einem oder mehreren EVU bereitzustellen. Vertragspartner des Leasingvertrages sind der Auftragnehmer und das jeweilige EVU.

3. Der Einsatz in nachfolgenden Verkehrsvertragsperioden ist optional, aber nicht garantiert.

4. Der Auftragnehmer muss umfassend die Verfügbarkeit der Fahrzeuge sicherstellen. Der Auftragnehmer steht insbesondere für die Verfügbarkeit des lokal emissionsfreien Antriebssystems, den Energieverbrauch der Fahrzeuge sowie für die Ersatzteilversorgung ein.

5. Soweit zweckmäßig, soll der Auftragnehmer im Rahmen des Finanzierungsmodells von den kommunalkreditähnlichen Finanzierungskonditionen des NWL profitieren.

6. Der Beschaffungsumfang wird aktuell in einer Größenordnung einer mittleren bis oberen zweistelligen Anzahl an Fahrzeugen eingeschätzt.

7. Im Rahmen der Markterkundung sind insbesondere die folgenden Fragen und technischen Anforderungen an die Fahrzeuge zu klären:

— Tauglichkeit der vorgesehenen Fahrzeuge zur Erbringung der Verkehrsleistungen im Hinblick auf die energietechnische Reichweite sowie Ladefähigkeit und Nachladebedarf,

— Notwendigkeit der Erweiterung oder Ertüchtigung von Stromversorgungsinfrastruktur sowohl für den Bereich der zu befahrenden Strecken als auch für die Bereiche der Nachtabstellung (z. B. Oberleitungen, Elektranten),

— Verfügbarkeit der vorgesehenen Fahrzeuge zum geplanten Betriebsaufnahmetermin.

Zudem ist es Ziel dieser Markterkundung, das Finanzierungsmodell weiter zu konkretisieren. Hierfür bittet der NWL insbesondere um Rückmeldung von Interessenten, welche Finanzierungsarten und -konstellationen in Betracht kommen.

II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.3)Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung:
01/08/2021

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Diese Vorinformation dient nur der Markterkundung und stellt kein förmliches Vergabeverfahren dar. Nähere Informationen sind bei der unter 1.3) genannten Kontaktstelle abrufbar.

Interessenten werden gebeten, bis spätestens zum 24.5.2021 formlos ihr Interesse an einem Gespräch mit dem NWL an die unter 1.3) genannte Kontaktstelle zu bekunden. Der NWL wird nach Fristablauf die Interessenten zu Video-/Telefonkonferenzen einladen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/04/2021

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