Freianlagen- und Verkehrsplanung 2. Bauabschnitt Rathausplatzumbau in der Voerder Innenstadt Referenznummer der Bekanntmachung: S-VOERDE-2021-0011
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Voerde
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46562
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]4
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.voerde.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freianlagen- und Verkehrsplanung 2. Bauabschnitt Rathausplatzumbau in der Voerder Innenstadt
Ziel der nun geplanten Umgestaltung ist es, die Gestaltung des Rathausplatzes aufzugreifen, weiterzuführen und dadurch einen stimmigen Gesamteindruck für den öffentlichen Raum des Kernbereichs der Innenstadt zu erzielen.
Die Planung soll die Grundlage für einen Förderantrag bilden.
Ziel ist es, im September 2021 den Antrag für das Förderprojekt „Lebendige Innenstadt Voerde“ einzureichen.
Voerde
Planungsleistungen für Freianlagen- und Verkehrsplanung im Zusammenhang mit dem 2. Bauabschnitt Rathausplatzumbau in der Voerder Innenstadt.
Das in Abschnitt II.2.7) angegebene Enddatum der Laufzeit des Vertrages bezieht sich auf die beabsichtigte Erstellung der Planungen zu den Leistungsphasen 2-3 bis zur Erstellung der Daten für den Fördermittelgeber, berücksichtigt also nicht die nachlaufenden Leistungen der anschließenden Leistungsphasen.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungsphasen 2-3 der Leistungsbilder Objektplanung Freianlagen und Verkehrsanlagen beauftragt.
Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Hier findet der Bescheid des Fördermittelgebers Berücksichtigung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweise der geforderten Qualifikation des Bewerbers (Büro)
Sofern es sich bei dem Bewerber/Bieter um eine juristische Person handelt, ist die Qualifikation des verantwortlichen Berufsangehörigen nachzuweisen (§ 75 Abs. 3 VgV).
Zugelassen werden Ingenieure für Verkehrs- und Freianlagen.
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist der durchschnittliche Jahresumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV (Vergabeverordnung).
Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung im Angebotsvorblatt.
Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV.
Bei Angebotsabgabe ist der Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme inHöhe von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens [Betrag gelöscht] Euro für sonstige Schäden bei einem zugelassenen Versicherungsunternehmen der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens überden Europäischen Wirtschaftsraum erforderlich.
Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssumme pro Jahrbetragen.
Die Deckungssumme muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Ausreichend ist auch das Vorliegen einer unwiderruflichen Erklärung einer Versicherung, dass im Auftragsfall mit dem Versicherungsunternehmer eine Versicherung mit den o. g. Mindestdeckungssummen abgeschlosse nwird.
Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherungzu den o. g. Bedingungen nachzuweisen bzw. eine entsprechende Absichtserklärung eines Versicherers beizubringen.
— Angabe der Beschäftigten gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV der letzten 3 Geschäftsjahre für das gesamte Büro des Bewerbers; aufgeteilt nach Berufsgruppen (Führungskräfte, Architekten/Ingenieure, sonstige Mitarbeiterohne Auszubildende/Praktikanten/Freiberufler),
— Name, Qualifikation und Berufserfahrung des Projektleiters der jeweiligen Fachrichtung, welcher die Leistung tatsächlich erbringt gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV,
— Referenz für vergleichbare Planungsleistungen mit einem Volumen von ca. 1 Mio. EUR brutto. Der Nachweis ist durch eine Eigenerklärung nach § 48 Abs. 2 VgV zu erbringen,
— Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen gem. § 46 Abs. 3 Nr.10 VgV.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die nach dem für die öffentlicheAuftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu tragen, oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für dieDurchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die oben beschriebenenZulassungsvoraussetzungen erfüllt.
— Die örtliche Präsenz des Bewerbers ist während der Planungs- und Ausführungszeit in engen Intervallengemäß Projekterfordernis sicherzustellen.
Insbesondere während der Ausführungsphase des Projekts ist die personelle Kontinuität hinsichtlich derPräsenz von Ort zu gewährleisten.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.brd.nrw.de
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seitder Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nichtspätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder — Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.brd.nrw.de