Planung und Errichtung sowie Übernahme der Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Erftstadt Referenznummer der Bekanntmachung: ZV-16/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erftstadt
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50374
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.erftstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung und Errichtung sowie Übernahme der Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Erftstadt
Die Verwaltung des Jugendamtes ist beauftragt, entsprechend der jugendhilfeplanerischen Empfehlung insgesamt 200 neue Kita-Plätze in unterversorgten Stadttei-len in Erftstadt zu schaffen.
Zu diesem Zweck sollen bis zu 3 freie Träger gefunden werden, welche auf freien Flächen Kindertageseinrichtungen planen und errichten bzw. umbauen so-wie anschließend die Trägerschaft übernehmen. In den folgenden Stadtteilen sol-len bedarfsgerechte Kindertageseinrichtungen entstehen und Trägerschaften ver-geben werden:
— Bliesheim, 4 Gruppen (Los 1),
— Erp, 3 Gruppen (Los 2),
— Gymnich, 5 Gruppen (Los 3),
Der Auftrag wird in 3 Gebietslose nach den o.g. Stadtteilen unterteilt. Es besteht die Möglichkeit einen Teilnahmeantrag für die Planung und Errichtung sowie Übernahme der Trägerschaft einer Kindertageseinrichtung für bis zu 3 Lose ab-zugeben.
Planung, Errichtung und Trägerschaft für eine Kindertageseinrichtung in Erftstadt-Bliesheim
Stadt Erftstadt
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Bezüglich der erforderlichen Größe einschließlich der Freiflächen der neu zu errichtenden Kindertageseinrichtungen werden die vom Landschaftsverband Rheinland herausgegebenen „Empfehlungen zum Raumprogramm für Kindertageseinrichtungen“ zugrunde gelegt. Sie sind stets im Zusammenhang mit dem Pädagogischen Konzept der Einrichtung und dem sich daran orientierenden Raumnutzungskonzept zu sehen.
Sie bilden daher keinen isolierenden Maßstab. Die Bestimmungen zur Erteilung von Betriebserlaubnissen gem. §§ 45 ff SGB VIII und zur Förderung gem. KiBiz sind bei der Planung zu berücksichtigen.
Stadtteil Bliesheim (Los 1):
Viergruppige Einrichtung im Stadtteil Bliesheim mit ca. 70 Plätzen
— 1 x GF I-inkl. 18 Kinder im Alter von 2 Jahren bis zur Einschulung,
— 1 x GF I 1x 20 Kinder im Alter von 2 Jahren bis zur Einschulung,
— 1 x GF II 1x 10 Plätze für Kinder im Alter von 1 bis unter 3 Jahren,
— 1 x GF III 1x 20 (25) Plätze für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung.
Der Ort Bliesheim hat ca. 3 400 Einwohner*innen. Eine konfessionelle und eine städt. Kindertageseinrichtung sind vorhanden. Die Bedarfsdeckung liegt derzeit im Bereich ü3 bei 71 %; u3 59 %, inklusiv 0 %. Ein Neubaugebiet im östlichen Bereich des Stadtteils ist derzeit im Bezug, ein weiteres Neubaugebiet ist in Planung. Die bevorzugte Lage wäre, sozialräumlich betrachtet, im Bereich 071 östlicher Stadtteil.
Entsprechend der Förderung nach KiBiz-Pauschalen sind für eine viergruppige Einrichtung 640 m2 förderbar.
Sofern eine Gruppe keine u3-Plätze enthält, sind 25 m2 in Abzug zu bringen. Für eine Außenfläche sind ca. 800 m2 vorzusehen.
Der Auftrag kann einmalig um 5 Jahre verlängert werden.
Planung, Errichtung und Trägerschaft für eine Kindertageseinrichtung in Erftstadt-Erp
Stadt Erftstadt
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Bezüglich der erforderlichen Größe einschließlich der Freiflächen der neu zu errichtenden Kindertageseinrichtungen werden die vom Landschaftsverband Rheinland herausgegebenen „Empfehlungen zum Raumprogramm für Kindertageseinrichtungen“ zugrunde gelegt. Sie sind stets im Zusammenhang mit dem Pädagogischen Konzept der Einrichtung und dem sich daran orientierenden Raumnutzungskonzept zu sehen.
Sie bilden daher keinen isolierenden Maßstab. Die Bestimmungen zur Erteilung von Betriebserlaubnissen gem. §§ 45 ff SGB VIII und zur Förderung gem. KiBiz sind bei der Planung zu berücksichtigen.
Stadtsteil Erp (Los 2):
Dreigruppige Kindertageseinrichtung im Stadtteil Erp mit ca. 50 Plätzen
— 1 x GF I 1x 20 Kinder im Alter von 2 Jahren bis zur Einschulung,
— 1 x GF II 1x 10 Plätze für Kinder im Alter von 1-unter 3 Jahren,
— 1 x GF III 1x 20 (25) Plätze für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung,
In Erp leben ca. 2 500 Einwohner*innen. Eine konfessionelle Kindertageseinrichtung ist vorhanden. Die Bedarfsdeckung liegt bei 61,0 % im ü3-Bereich und 41 % im u3-Bereich; inklusive Plätze 0 %. Eine bevorzugte Lage einer neuen Kindertageseinrichtung wäre im Sozialraum (082) Erp-Ost.
Entsprechend der Förderung nach KiBiz-Pauschalen sind für eine dreigruppige Einrichtung 480 m2 förderbar.
Sofern eine Gruppe keine u3-Plätze enthält, sind 25 m2 in Abzug zu bringen. Für eine Außenfläche sind ca. 600 m2 vorzusehen.
Der Auftrag kann einmalig um 5 Jahre verlängert werden
Planung, Errichtung und Trägerschaft für eine Kindertageseinrichtung in Erftstadt-Gymnich
Stadt Erftstadt
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Bezüglich der erforderlichen Größe einschließlich der Freiflächen der neu zu errichtenden Kindertageseinrichtungen werden die vom Landschaftsverband Rheinland herausgegebenen „Empfehlungen zum Raumprogramm für Kindertageseinrichtungen“ zugrunde gelegt. Sie sind stets im Zusammenhang mit dem Pädagogischen Konzept der Einrichtung und dem sich daran orientierenden Raumnutzungskonzept zu sehen.
Sie bilden daher keinen isolierenden Maßstab. Die Bestimmungen zur Erteilung von Betriebserlaubnissen gem. §§ 45 ff SGB VIII und zur Förderung gem. KiBiz sind bei der Planung zu berücksichtigen.
Stadtteil Gymnich (Los 3):
Fünfgruppige Einrichtung im Stadtteil in Gymnich mit ca. 80 Plätzen;
— 2 x GF I, 20 Kinder im Alter von 2 Jahren bis zur Einschulung,
— 2 x GF II,10 Plätze für Kinder im Alter von 1-unter 3 Jahren,
— 1 x GF III, inkl., 20 Plätze für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschu-lung, davon 4 Förderplätze inklusiv.
Der Ort Gymnich ist mit ca. 4 800 Einwohner*innen der drittgrößte Stadtteil in Erftstadt. Eine konfessionelle und eine städtische Kindertageseinrichtung sind vorhanden. Es besteht derzeit eine Bedarfsdeckung in den bereichen ü3 von 72,4 %, u3- 41 % entsprechend der Förderung nach KiBiz-Pauschalen sind für eine fünfgruppige Einrichtung 800 m2 förderbar.
Sofern eine Gruppe keine u3-Plätze enthält, sind 25 m2 in Abzug zu bringen. Für eine Außenfläche sind ca. 900 m2 vorzusehen.
Der Auftrag kann einmalig für 5 Jahre verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der persönlichen Lage mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben/
Unterlagen einzureichen:
1. Unternehmensdarstellung/Firmenprofil;
2. Nachweis der Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII.
Es wird die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII vorausgesetzt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem o. g. Vegabeportal zur Verfügung gestellt.
Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
3. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen, im elektronischen Projektraum zur Verfügung gestellten Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen enthält neben Erklärungsvordrucken zu den unter Ziff. III.1 der Auftragsbekanntmachung geforderten Eignungsnachweisen und einer Beschreibung des vorgesehenen Projektgrundstücks auch Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123, 124 GWB sowie gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG.
4. Teilnahmeanträge können ausschließlich elektronisch über das Bietertool im Projektraum eingereicht werden.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYR5DDB0.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erftstadt
Postleitzahl: 50374
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]14
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.erftstadt.de