Privatliquidation Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0105-AJ

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukaachen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYDLS/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYDLS
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Privatliquidation

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0105-AJ
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79200000 Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Universitätsklinikum Aachen beabsichtigt, die Abrechnung von stationären und teilstationären wahlärztlichen Leistungen sowie von ambulanten privatärztlichen Leistungen, einschließlich AOP (nachfolgend Privatliquidation genannt) im Universitätsklinikum Aachen in allen Fachbereichen, in denen das Liquidationsrecht ans Universitätsklinikum Aachen abgetreten ist, zu vergeben.

Die zu erbringenden Leistungen der Privatabrechnung umfassen alle in einem Universitätsklinikum vertretenen

Fachrichtungen und Behandlungsformen (voll-, teilstationär, vor- und nachstationär sowie ambulant jeweils inkl. konsiliarischer Leistungen). Die privatärztliche Abrechnung ist unter Beachtung dieser Vergabeunterlagen und aller gesetzlichen Bestimmungen (bspw. GOÄ, GOZ, DKG-NT, KHG u. a.) sach- und fachgerecht durchzuführen.

Derzeit sind 31 Fachbereiche mit einem Bruttoliquidationserlös von ca. 20 Mio. EUR p. a. für die Leistungserbringung vorgesehen. Bei zukünftigen Berufungen innerhalb der Vertragslaufzeit kann sich das Volumen um weitere ca. 3-4 Mio. EUR erhöhen. Das Anfangsvolumen teilt sich zurzeit in ca. 25 000 ambulante und ca. 15 000 stationäre / teilstationäre Fälle auf, wobei der Berechnung die Zahlen aus dem Kalenderjahr 2019 zu Grunde liegen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 3
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Privatliquidation für diverse Fachbereiche

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79200000 Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Hauptort der Ausführung:

Universitätsklinikum Aachen

AöR Pauwelsstr. 30

52074 Aachen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Universitätsklinikum Aachen beabsichtigt, den Auftragnehmer mit der Abrechnung nachfolgender Fachrichtungen zu beauftragen:

Los 1

— Anästhesie,

— Neurologie

— Kardiologie, Angiologie und Internistische Intensivmedizin (Med. Klinik I),

— Gastroenterologie, Stoffwechselerkrankungen und Internistische Intensivmedizin (Med. Klinik III),

— Hämatologie, Onkologie, Hämostaseologie und Stammzelltransplantation (Med. Klinik IV),

— Pneumologie (Med. Klinik V),

— Geriatrie (Med. Klinik VI),

— Operative Intensivmedizin (OIM),

— Palliativmedizin,

— Unfallchirurgie,

— Gynäkologie,

— Gefäßchirurgie,

— Chirurgie,

— Neurochirurgie,

— Orthopädie,

— Physiotherapie,

— Notaufnahme,

— Augenheilkunde,

— Kinder- und Jugendmedizin,

— Nuklearmedizin,

— Kinderkardiologie,

— Psychiatrie,

— Kinderherzchirurgie,

— MKG-Chirurgie,

— Zahnärztliche Prothetik,

— Zahnerhaltung,

— Dermatologie,

— Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde,

— Plastische Chirurgie,

— Urologie,

— Kardiale Devicetherapie.

Das Liquidationsvolumen für Los 1 schlüsselt sich derzeit wie folgt:

Los 1:

— Gesamt: [Betrag gelöscht] EUR,

— Rechnungen: 33 600 Stück.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2022
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und hat eine Vertragslaufzeit von 48

Monaten. Wirtschaftlich tritt der Vertrag in Kraft für Patienten, die ab dem 1.1.2022

Beim Auftraggeber aufgenommen werden. Wird der Vertrag nicht zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt, so verlängert er sich 1-malig um weitere 24 Monate, wenn er nicht von einer Partei mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraumes gekündigt wird.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Höchstzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Der Auftraggeber fordert mindestens die drei geeigneten Unternehmen mit den höchsten

Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle

Die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet.

Die Punktzahlen ermittelt der Aufraggeber wie folgt:

a. Auswahlkriterium 1:

Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in Millionen EUR in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen, vgl. Ziffer C. II Nr. 3:

Kleiner-gleich 5 = Ausschluss

— 5 kleiner-gleich als 6 1 Punkt,

— 6 kleiner-gleich als 7 2 Punkte,

— 7 kleiner-gleich als 10 3 Punkte,

— 10 kleiner-gleich als 15 4 Punkte,

— 15 kleiner-gleich als 20 5 Punkte,

— 20 kleiner-gleich als 25 6 Punkte,

— 25 kleiner-gleich als 30 7 Punkte,

— 30 kleiner-gleich als 35 8 Punkte,

— 35 kleiner-gleich als 40 9 Punkte,

— 40 10 Punkte.

b. Auswahlkriterium 2:

Anzahl und Qualität der vergleichbaren Referenzen nach Ziffer C II Nr. 8:

I. Anzahl der Referenzen nach Muster aus Anlage 3:

Weniger als 3 = Ausschluss

— Größer-gleich 3 1 Punkt,

— Größer-gleich 4 2 Punkte,

— Größer-gleich 5 3 Punkte,

— Größer-gleich 6 4 Punkte,

— Größer-gleich 7 5 Punkte,

— Größer-gleich 8 6 Punkte,

— Größer-gleich 9 7 Punkte,

— Größer-gleich10 8 Punkte,

— Größer-gleich 11 9 Punkte,

— Größer-gleich 12 10 Punkte.

II. Qualität der Referenzen nach Muster aus Anlage 3:

Die Vergabestelle addiert über die erreichte Summe aus der Anzahl der Referenzen die Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten Referenzmuster aus Anlage 3 hinzu. Die Vergabestelle legt dabei fünf Referenzen zugrunde. Sollte ein Bieter mehr als fünf Referenz¿muster der Anlage 3 einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestelle die ersten fünf Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus.

c. Auswahlkriterium

3: Datenschutzrechtliche Zertifizierung nach Ziffer C II Nr. 13:

— Ja = 20 Punkte,

— Nein = 0 Punkte.

d. Gesamtauswahlentscheidung

Grundsätzlich werden mindestens die 3 geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe zugelassen. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis drei 3 Bewerber zugelassen sind. Wären bei Zulassung der Bewerber auf dem letzten Rang mehr als drei (3) Bewerber zuzulassen, entscheidet zwischen diesen punktgleichen Bewerbern jeweils der absolute Vorsprung beim Kriterium (b). Es wird in diesem Fall auf die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen abgestellt.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Das Universitätsklinikum Aachen beabsichtigt, die Abrechnung von stationären und teilstationären wahlärztlichen Leistungen sowie von ambulanten privatärztlichen Leistungen, einschließlich AOP (nachfolgend Privatliquidation genannt) im Universitätsklinikum Aachen in allen Fachbereichen, in denen das Liquidationsrecht ans Universitätsklinikum Aachen abgetreten ist, zu vergeben.

Die zu erbringenden Leistungen der Privatabrechnung umfassen alle in einem Universitätsklinikum vertretenen

Fachrichtungen und Behandlungsformen (voll-, teilstationär, vor- und nachstationär sowie ambulant jeweils inkl. konsiliarischer Leistungen). Die privatärztliche Abrechnung ist unter Beachtung dieser Vergabeunterlagen und aller gesetzlichen Bestimmungen (bspw. GOÄ, GOZ, DKG-NT, KHG u. a.) sach- und fachgerecht durchzuführen.

Derzeit sind 31 Fachbereiche mit einem Bruttoliquidationserlös von ca. 20 Mio. EUR p. a. für die Leistungserbringung vorgesehen. Bei zukünftigen Berufungen innerhalb der Vertragslaufzeit kann sich das Volumen um weitere ca. 3-4 Mio. EUR erhöhen. Das Anfangsvolumen teilt sich zurzeit in ca. 25 000 ambulante und ca. 15 000 stationäre / teilstationäre Fälle auf, wobei der Berechnung die Zahlen aus dem Kalenderjahr 2019 zu Grunde liegen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Privatliquidation für die Neuroradiologie und Radiologie

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79200000 Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Hauptort der Ausführung:

Universitätsklinikum Aachen AöR

Pauwelsstr. 30

52074 Aachen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Universitätsklinikum Aachen beabsichtigt, den Auftragnehmer mit der Abrechnung nachfolgender Fachrichtungen zu beauftragen:

Los 2

— Neuroradiologie,

— Radiologie.

Das Liquidationsvolumen für Los 2 schlüsselt sich derzeit wie folgt:

Los 2

— Gesamt: [Betrag gelöscht] EUR,

— Rechnungen: 7 500 Stück.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2022
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und hat eine Vertragslaufzeit von 48 Monaten. Wirtschaftlich tritt der Vertrag in Kraft für Patienten, die ab dem 1.1.2022

Beim Auftraggeber aufgenommen werden. Wird der Vertrag nicht zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt, so verlängert er sich einmalig um weitere 24 Monate, wenn er nicht von einer Partei mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraumes gekündigt wird.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Höchstzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Der Auftraggeber fordert mindestens die drei geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle.

Die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet.

Die Punktzahlen ermittelt der Aufraggeber wie folgt:

a. Auswahlkriterium 1:

Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in Millionen EUR in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen, vgl. Ziffer C. II Nr. 3:

Kleiner-gleich 5 = Ausschluss

— 5 kleiner-gleich als 6 1 Punkt,

— 6 kleiner-gleich als 7 2 Punkte,

— 7 kleiner-gleich als 10 3 Punkte,

— 10 kleiner-gleich als 15 4 Punkte,

— 15 kleiner-gleich als 20 5 Punkte,

— 20 kleiner-gleich als 25 6 Punkte,

— 25 kleiner-gleich als 30 7 Punkte,

— 30 kleiner-gleich als 35 8 Punkte,

— 35 kleiner-gleich als 40 9 Punkte,

— 40 10 Punkte.

b. Auswahlkriterium 2:

Anzahl und Qualität der vergleichbaren Referenzen nach Ziffer C II Nr. 8:

I. Anzahl der Referenzen nach Muster aus Anlage 3:

Weniger als 3 = Ausschluss

— Größer-gleich 3 1 Punkt,

— Größer-gleich 4 2 Punkte,

— Größer-gleich 5 3 Punkte,

— Größer-gleich 6 4 Punkte,

— Größer-gleich 7 5 Punkte,

— Größer-gleich 8 6 Punkte,

— Größer-gleich 9 7 Punkte,

— Größer-gleich10 8 Punkte,

— Größer-gleich 11 9 Punkte,

— Größer-gleich 12 10 Punkte.

II. Qualität der Referenzen nach Muster aus Anlage 3:

Die Vergabestelle addiert über die erreichte Summe aus der Anzahl der Referenzen die

Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten Referenzmuster aus Anlage 3 hinzu. Die

Vergabestelle legt dabei 5 Referenzen zugrunde. Sollte ein Bieter mehr als 5 Referenzmuster der Anlage 3 einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestelle die ersten fünf Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus.

c. Auswahlkriterium

3: Datenschutzrechtliche Zertifizierung nach Ziffer C II Nr. 13:

— Ja = 20 Punkte,

— Nein = 0 Punkte.

d. Gesamtauswahlentscheidung

Grundsätzlich werden mindestens die 3 geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe zugelassen. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis drei 3 Bewerber zugelassen sind. Wären bei Zulassung der Bewerber auf dem letzten Rang mehr als drei (3) Bewerber zuzulassen, entscheidet zwischen diesen punktgleichen Bewerbern jeweils der absolute Vorsprung beim Kriterium (b). Es wird in diesem Fall auf die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen abgestellt.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Das Universitätsklinikum Aachen beabsichtigt, die Abrechnung von stationären und teilstationären wahlärztlichen Leistungen sowie von ambulanten privatärztlichen Leistungen, einschließlich AOP (nachfolgend Privatliquidation genannt) im Universitätsklinikum Aachen in allen Fachbereichen, in denen das Liquidationsrecht ans Universitätsklinikum Aachen abgetreten ist, zu vergeben.

Die zu erbringenden Leistungen der Privatabrechnung umfassen alle in einem Universitätsklinikum vertretenen

Fachrichtungen und Behandlungsformen (voll-, teilstationär, vor- und nachstationär sowie ambulant jeweils inkl. konsiliarischer Leistungen). Die privatärztliche Abrechnung ist unter Beachtung dieser Vergabeunterlagen und aller gesetzlichen Bestimmungen (bspw. GOÄ, GOZ, DKG-NT, KHG u. a.) sach- und fachgerecht durchzuführen.

Derzeit sind 31 Fachbereiche mit einem Bruttoliquidationserlös von ca. 20 Mio. EUR p. a. für die Leistungserbringung vorgesehen. Bei zukünftigen Berufungen innerhalb der Vertragslaufzeit kann sich das Volumen um weitere ca. 3-4 Mio. Euro erhöhen. Das Anfangsvolumen teilt sich zurzeit in ca. 25 000 ambulante und ca. 15 000 stationäre / teilstationäre Fälle auf, wobei der Berechnung die Zahlen aus dem Kalenderjahr 2019 zu Grunde liegen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Privatliquidation für die Labordiagnostik

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79200000 Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Hauptort der Ausführung:

Universitätsklinikum Aachen AöR

Pauwelsstr. 30

52074 Aachen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Universitätsklinikum Aachen beabsichtigt, den Auftragnehmer mit der Abrechnung nachfolgender Fachrichtungen zu beauftragen:

Los 3

— Labordiagnostik.

Das Liquidationsvolumen für Los 3 schlüsselt sich derzeit wie folgt:

Los 3

— Gesamt: [Betrag gelöscht] EUR,

— Anzah:l Rechnungen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2022
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und hat eine Vertragslaufzeit von 48

Monaten. Wirtschaftlich tritt der Vertrag in Kraft für Patienten, die ab dem 1.1.2022

Beim Auftraggeber aufgenommen werden. Wird der Vertrag nicht zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt, so verlängert er sich 1-malig um weitere 24 Monate, wenn er nicht von einer Partei mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraumes gekündigt wird.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Höchstzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Der Auftraggeber fordert mindestens die 3 geeigneten Unternehmen mit den höchsten

Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle

Die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet.

Die Punktzahlen ermittelt der Aufraggeber wie folgt:

a. Auswahlkriterium 1:

Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in Millionen EUR in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen, vgl. Ziffer C. II Nr. 3:

Kleiner-gleich 5 = Ausschluss

— 5 kleiner-gleich als 6 1 Punkt,

— 6 kleiner-gleich als 7 2 Punkte,

— 7 kleiner-gleich als 10 3 Punkte,

— 10 kleiner-gleich als 15 4 Punkte,

— 15 kleiner-gleich als 20 5 Punkte,

— 20 kleiner-gleich als 25 6 Punkte,

— 25 kleiner-gleich als 30 7 Punkte,

— 30 kleiner-gleich als 35 8 Punkte,

— 35 kleiner-gleich als 40 9 Punkte,

— 40 10 Punkte.

b. Auswahlkriterium 2:

Anzahl und Qualität der vergleichbaren Referenzen nach Ziffer C II Nr. 8:

I. Anzahl der Referenzen nach Muster aus Anlage 3:

Weniger als 3 = Ausschluss

— Größer-gleich 3 1 Punkt,

— Größer-gleich 4 2 Punkte,

— Größer-gleich 5 3 Punkte,

— Größer-gleich 6 4 Punkte,

— Größer-gleich 7 5 Punkte,

— Größer-gleich 8 6 Punkte,

— Größer-gleich 9 7 Punkte,

— Größer-gleich10 8 Punkte,

— Größer-gleich 11 9 Punkte,

— Größer-gleich 12 10 Punkte.

II. Qualität der Referenzen nach Muster aus Anlage 3:

Die Vergabestelle addiert über die erreichte Summe aus der Anzahl der Referenzen die

Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten Referenzmuster aus Anlage 3 hinzu. Die

Vergabestelle legt dabei 5 Referenzen zugrunde. Sollte ein Bieter mehr als fünf Referenz¿muster der Anlage 3 einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestelle die ersten 5 Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus.

c. Auswahlkriterium

3: Datenschutzrechtliche Zertifizierung nach Ziffer C II Nr. 13:

— Ja = 20 Punkte,

— Nein = 0 Punkte.

d. Gesamtauswahlentscheidung

Grundsätzlich werden mindestens die 3 geeigneten Unternehmen mit den höchsten

Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe zugelassen. Haben mehrere

Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf

Demselben Rang, werden diese zugelassen, bis drei 3 Bewerber zugelassen sind. Wären bei

Zulassung der Bewerber auf dem letzten Rang mehr als drei (3) Bewerber zuzulassen, entscheidet zwischen diesen punktgleichen Bewerbern jeweils der absolute Vorsprung beim Kriterium (b). Es wird in diesem Fall auf die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen abgestellt.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Das Universitätsklinikum Aachen beabsichtigt, die Abrechnung von stationären und teilstationären wahlärztlichen Leistungen sowie von ambulanten privatärztlichen Leistungen, einschließlich AOP (nachfolgend Privatliquidation genannt) im Universitätsklinikum Aachen in allen Fachbereichen, in denen das Liquidationsrecht ans Universitätsklinikum Aachen abgetreten ist, zu vergeben.

Die zu erbringenden Leistungen der Privatabrechnung umfassen alle in einem Universitätsklinikum vertretenen

Fachrichtungen und Behandlungsformen (voll-, teilstationär, vor- und nachstationär sowie ambulant jeweils inkl. konsiliarischer Leistungen). Die privatärztliche Abrechnung ist unter Beachtung dieser Vergabeunterlagen und aller gesetzlichen Bestimmungen (bspw. GOÄ, GOZ, DKG-NT, KHG u. a.) sach- und fachgerecht durchzuführen.

Derzeit sind 31 Fachbereiche mit einem Bruttoliquidationserlös von ca. 20 Mio. EUR p. a. für die Leistungserbringung vorgesehen. Bei zukünftigen Berufungen innerhalb der Vertragslaufzeit kann sich das Volumen um weitere ca. 3-4 Mio. Euro erhöhen. Das Anfangsvolumen teilt sich zurzeit in ca. 25 000 ambulante und ca. 15 000 stationäre / teilstationäre Fälle auf, wobei der Berechnung die Zahlen aus dem Kalenderjahr 2019 zu Grunde liegen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der öffentliche Auftraggeber kann im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Bieter oder der Bietergemeinschaften Anforderungen stellen, die sicherstellen,

Dass die Bieter oder Bietergemeinschaften über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.

Die im vorliegenden Vergabeverfahren geforderten Erklärungen und Nachweise sind nachfolgend gekennzeichnet.

Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV) - mittels Dritterklärung

Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bewerbers - mittels Eigenerklärung

— Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen mittels Anlage 2.1 (§ 123 GWB) mittels Anlage 2.1,

— Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen mittels Anlage 2.1 (§ 124 GWB) mittels Anlage 2.1,

— Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) - falls zutreffend- mittels Eigenerklärung.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der öffentliche Auftraggeber kann im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Bieter oder der Bietergemeinschaften Anforderungen stellen, die sicherstellen, dass die Bewerber oder Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.

Die Erklärungen / Nachweise sind vom Einzelbieter oder von der Bietergemeinschaft (insgesamt) vorzulegen.

Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)

(Nachweis mit Anlage 2.1).

Der Bewerber weist mindestens einen durchschnittlichen jährlichen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in Höhe von 2.5 Mio. EUR auf.

(Nachweis mit Anlage 2.1)

Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).

Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von 10 Mio. EUR p. a. (2-fach maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend) sowie Nachweis mit Anlage 2.4.

Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).

Angabe der Höhe der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 5 Mio. EUR p. a. (zweifach maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend) sowie Nachweis mit Anlage 2.4 auf gesonderte Anforderung: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der

Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Der Bewerber weist mindestens einen durchschnittlichen jährlichen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in Höhe von 2.5 Mio. EUR auf.

(Nachweis mit Anlage 2.1).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter oder der Bietergemeinschaft kann der öffentliche Auftraggeber Anforderungen stellen, die sicherstellen, dass der Bieter oder die Bietergemeinschaft über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Bei Lieferaufträgen, für die Verlege- oder Installationsarbeiten erforderlich sind, sowie bei Dienstleistungsaufträgen darf die berufliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen auch anhand ihrer Fachkunde, Effizienz, Erfahrung und Verlässlichkeit beurteilt werden.

Der öffentliche Auftraggeber kann die berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters oder der Bietergemeinschaft verneinen, wenn er festgestellt hat, dass dieser Interessen hat, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters oder der Bietergemeinschaft kann der öffentliche Auftraggeber je nach Art, Verwendungszweck und Menge oder Umfang der zu erbringenden Liefer- oder Dienstleistungen ausschließlich die Vorlage von einer oder mehrerer der in § 46 VgV benannten Unterlagen verlangen.

Die Erklärungen / Nachweise sind vom Einzelbieter oder von der Bietergemeinschaft (insgesamt) vorzulegen.

Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3

Nr. 1 VgV).

Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabedes Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen

Des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers über die Lieferung der im jeweiligen Los abgefragten Beschaffungsgegenstände.

(Nachweis mit Anlage 3) mindestens 3 vergleichbare Referenzen 3.

(Nachweis mit Anlage 3)

Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern

— falls zutreffend.

(Nachweis mit Anlage 2.6)

Verpflichtungserklärung zum Nachunternehmern - falls zutreffend

Sofern die Unterauftragnehmer bei Angebotsabgabe noch nicht bekannt sind, muss die vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung auf Aufforderung während des Auswertzeitraumes innerhalb von sieben Kalendertagen dem Auftraggeber vorgelegt werden.

(Nachweis mit Anlage 2.6)

Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe - falls zutreffend

(Nachweis mit Anlage 2.7)

Nachweis nach DIN ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagementsystem) oder vergleichbar- mittels Dritterklärung

Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).

Der Bewerber weist einen Personalstamm nach, der die Durchführung der mit diesem Projekt verbundenen Aufgaben sicherstellt. Der Nachweis der erforderlichen Personalkapazität und -fachlichkeit ist durch geeignete Nachweise zu erbringen.

Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).

Nachweis einer datenschutzrechtlichen Zertifizierung.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindestens drei vergleichbare Referenzen 3.

(Nachweis mit Anlage 3).

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Sonstige Besondere Bedingungen nach § 128 GWB

Die Erklärungen /Nachweise sind vom Einzelbieter oder von der Bietergemeinschaft (jedem einzelnen Mitglied) und - wenn zutreffend- dem Nachunternehmer vorzulegen.

Erklärung zur Einhaltung des MiLoG

(Nachweis mit Anlage 2.2)

Die folgenden Erklärungen / Nachweise sind vom Einzelbieter oder von der Bietergemeinschaft (insgesamt) vorzulegen.

Auszug aus dem Gewerbezentralregister

— falls vorliegend

Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung.

(Nachweis mit Anlage 2.3).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 01/06/2021
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 14/06/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

Zum Ende der Vertragslaufzeit des Vertrages, der aus diesem Vergabeverfahren hervorgeht.

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.

Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten.

Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.

Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen.

Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYDLS.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 Einleitung, Antrag

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,

Nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,

Nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht

Abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge und Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Gemäß § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist. Es ist daher im Interesse des Bewerbers oder Bieters, bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags oder Angebotes eine entsprechende Kennzeichnung der Stellen vorzunehmen, die Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://www.ukaachen.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/04/2021

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Greven
Grevenbroich
Gronau
Gummersbach
Gütersloh
Haan
Hagen
Halle (Westf.)
Hallenberg
Haltern am See
Halver
Hamm
Hamminkeln
Harsewinkel
Hattingen
Havixbeck
Heiden
Heiligenhaus
Heimbach
Heinsberg
Hellenthal
Hemer
Hennef
Herdecke
Herford
Herne
Herscheid
Herten
Herzebrock-Clarholz
Herzogenrath
Hiddenhausen
Hilchenbach
Hilden
Hille
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Hopsten
Horn-Bad Meinberg
Hörstel
Horstmar
Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
Inden
Iserlohn
Isselburg
Jüchen
Jülich
Jülich
Kaarst
Kalkar
Kall
Kalletal
Kamen
Kamp-Lintfort
Kempen
Kerken
Kerpen
Kevelaer
Kierspe
Kirchhundem
Kirchlengern
Kleve
Köln
Königswinter
Korschenbroich
Kranenburg
Krefeld
Kreuzau
Kreuztal
Kürten
Ladbergen
Laer
Lage
Langenfeld
Langerwehe
Legden
Leichlingen
Lemgo
Lengerich
Lennestadt
Leopoldshöhe
Leverkusen
Lichtenau
Lienen
Lindlar
Linnich
Lippetal
Lippstadt
Lohmar
Löhne
Lotte
Lübbecke
Lüdenscheid
Lüdinghausen
Lügde
Lünen
Marienheide
Marl
Marsberg
Mechernich
Meckenheim
Medebach
Meerbusch
Meinerzhagen
Menden (Sauerland)
Merzenich
Meschede
Metelen
Mettingen
Mettmann
Minden
Moers
Möhnesee
Mönchengladbach
Monheim am Rhein
Monschau
Morsbach
Much
Mülheim an der Ruhr
Münster
Nachrodt-Wiblingwerde
Netphen
Nettersheim
Nettetal
Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
Neuenrade
Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
Neuss
Nideggen
Niederkassel
Niederkrüchten
Niederzier
Nieheim
Nordkirchen
Nordwalde
Nörvenich
Nottuln
Nümbrecht
Oberhausen
Ochtrup
Odenthal
Oelde
Oer Erkenschwick
Oerlinghausen
Olfen
Olpe
Olsberg
Ostbevern
Overath
Paderborn
Petershagen
Plettenberg
Porta Westfalica
Preußisch Oldendorf
Pulheim
Radevormwald
Raesfeld
Rahden
Ratingen
Recke
Recklinghausen
Rees
Reichshof
Reken
Remscheid
Rheda-Wiedenbrück
Rhede
Rheinbach
Rheinberg
Rheine
Rietberg
Rödinghausen
Rommerskirchen
Rosendahl
Rösrath
Ruppichteroth
Rüthen
Saerbeck
Salzkotten
Sankt Augustin
Schalksmühle
Schermbeck
Schlangen
Schleiden
Schloß Holte-Stukenbrock
Schmallenberg
Schöppingen
Schwalmtal
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Sendenhorst
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