Privatliquidation Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0105-AJ
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukaachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Privatliquidation
Das Universitätsklinikum Aachen beabsichtigt, die Abrechnung von stationären und teilstationären wahlärztlichen Leistungen sowie von ambulanten privatärztlichen Leistungen, einschließlich AOP (nachfolgend Privatliquidation genannt) im Universitätsklinikum Aachen in allen Fachbereichen, in denen das Liquidationsrecht ans Universitätsklinikum Aachen abgetreten ist, zu vergeben.
Die zu erbringenden Leistungen der Privatabrechnung umfassen alle in einem Universitätsklinikum vertretenen
Fachrichtungen und Behandlungsformen (voll-, teilstationär, vor- und nachstationär sowie ambulant jeweils inkl. konsiliarischer Leistungen). Die privatärztliche Abrechnung ist unter Beachtung dieser Vergabeunterlagen und aller gesetzlichen Bestimmungen (bspw. GOÄ, GOZ, DKG-NT, KHG u. a.) sach- und fachgerecht durchzuführen.
Derzeit sind 31 Fachbereiche mit einem Bruttoliquidationserlös von ca. 20 Mio. EUR p. a. für die Leistungserbringung vorgesehen. Bei zukünftigen Berufungen innerhalb der Vertragslaufzeit kann sich das Volumen um weitere ca. 3-4 Mio. EUR erhöhen. Das Anfangsvolumen teilt sich zurzeit in ca. 25 000 ambulante und ca. 15 000 stationäre / teilstationäre Fälle auf, wobei der Berechnung die Zahlen aus dem Kalenderjahr 2019 zu Grunde liegen.
Privatliquidation für diverse Fachbereiche
Universitätsklinikum Aachen
AöR Pauwelsstr. 30
52074 Aachen
Das Universitätsklinikum Aachen beabsichtigt, den Auftragnehmer mit der Abrechnung nachfolgender Fachrichtungen zu beauftragen:
Los 1
— Anästhesie,
— Neurologie
— Kardiologie, Angiologie und Internistische Intensivmedizin (Med. Klinik I),
— Gastroenterologie, Stoffwechselerkrankungen und Internistische Intensivmedizin (Med. Klinik III),
— Hämatologie, Onkologie, Hämostaseologie und Stammzelltransplantation (Med. Klinik IV),
— Pneumologie (Med. Klinik V),
— Geriatrie (Med. Klinik VI),
— Operative Intensivmedizin (OIM),
— Palliativmedizin,
— Unfallchirurgie,
— Gynäkologie,
— Gefäßchirurgie,
— Chirurgie,
— Neurochirurgie,
— Orthopädie,
— Physiotherapie,
— Notaufnahme,
— Augenheilkunde,
— Kinder- und Jugendmedizin,
— Nuklearmedizin,
— Kinderkardiologie,
— Psychiatrie,
— Kinderherzchirurgie,
— MKG-Chirurgie,
— Zahnärztliche Prothetik,
— Zahnerhaltung,
— Dermatologie,
— Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde,
— Plastische Chirurgie,
— Urologie,
— Kardiale Devicetherapie.
Das Liquidationsvolumen für Los 1 schlüsselt sich derzeit wie folgt:
Los 1:
— Gesamt: [Betrag gelöscht] EUR,
— Rechnungen: 33 600 Stück.
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und hat eine Vertragslaufzeit von 48
Monaten. Wirtschaftlich tritt der Vertrag in Kraft für Patienten, die ab dem 1.1.2022
Beim Auftraggeber aufgenommen werden. Wird der Vertrag nicht zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt, so verlängert er sich 1-malig um weitere 24 Monate, wenn er nicht von einer Partei mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraumes gekündigt wird.
Der Auftraggeber fordert mindestens die drei geeigneten Unternehmen mit den höchsten
Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle
Die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet.
Die Punktzahlen ermittelt der Aufraggeber wie folgt:
a. Auswahlkriterium 1:
Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in Millionen EUR in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen, vgl. Ziffer C. II Nr. 3:
Kleiner-gleich 5 = Ausschluss
— 5 kleiner-gleich als 6 1 Punkt,
— 6 kleiner-gleich als 7 2 Punkte,
— 7 kleiner-gleich als 10 3 Punkte,
— 10 kleiner-gleich als 15 4 Punkte,
— 15 kleiner-gleich als 20 5 Punkte,
— 20 kleiner-gleich als 25 6 Punkte,
— 25 kleiner-gleich als 30 7 Punkte,
— 30 kleiner-gleich als 35 8 Punkte,
— 35 kleiner-gleich als 40 9 Punkte,
— 40 10 Punkte.
b. Auswahlkriterium 2:
Anzahl und Qualität der vergleichbaren Referenzen nach Ziffer C II Nr. 8:
I. Anzahl der Referenzen nach Muster aus Anlage 3:
Weniger als 3 = Ausschluss
— Größer-gleich 3 1 Punkt,
— Größer-gleich 4 2 Punkte,
— Größer-gleich 5 3 Punkte,
— Größer-gleich 6 4 Punkte,
— Größer-gleich 7 5 Punkte,
— Größer-gleich 8 6 Punkte,
— Größer-gleich 9 7 Punkte,
— Größer-gleich10 8 Punkte,
— Größer-gleich 11 9 Punkte,
— Größer-gleich 12 10 Punkte.
II. Qualität der Referenzen nach Muster aus Anlage 3:
Die Vergabestelle addiert über die erreichte Summe aus der Anzahl der Referenzen die Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten Referenzmuster aus Anlage 3 hinzu. Die Vergabestelle legt dabei fünf Referenzen zugrunde. Sollte ein Bieter mehr als fünf Referenz¿muster der Anlage 3 einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestelle die ersten fünf Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus.
c. Auswahlkriterium
3: Datenschutzrechtliche Zertifizierung nach Ziffer C II Nr. 13:
— Ja = 20 Punkte,
— Nein = 0 Punkte.
d. Gesamtauswahlentscheidung
Grundsätzlich werden mindestens die 3 geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe zugelassen. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis drei 3 Bewerber zugelassen sind. Wären bei Zulassung der Bewerber auf dem letzten Rang mehr als drei (3) Bewerber zuzulassen, entscheidet zwischen diesen punktgleichen Bewerbern jeweils der absolute Vorsprung beim Kriterium (b). Es wird in diesem Fall auf die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen abgestellt.
Das Universitätsklinikum Aachen beabsichtigt, die Abrechnung von stationären und teilstationären wahlärztlichen Leistungen sowie von ambulanten privatärztlichen Leistungen, einschließlich AOP (nachfolgend Privatliquidation genannt) im Universitätsklinikum Aachen in allen Fachbereichen, in denen das Liquidationsrecht ans Universitätsklinikum Aachen abgetreten ist, zu vergeben.
Die zu erbringenden Leistungen der Privatabrechnung umfassen alle in einem Universitätsklinikum vertretenen
Fachrichtungen und Behandlungsformen (voll-, teilstationär, vor- und nachstationär sowie ambulant jeweils inkl. konsiliarischer Leistungen). Die privatärztliche Abrechnung ist unter Beachtung dieser Vergabeunterlagen und aller gesetzlichen Bestimmungen (bspw. GOÄ, GOZ, DKG-NT, KHG u. a.) sach- und fachgerecht durchzuführen.
Derzeit sind 31 Fachbereiche mit einem Bruttoliquidationserlös von ca. 20 Mio. EUR p. a. für die Leistungserbringung vorgesehen. Bei zukünftigen Berufungen innerhalb der Vertragslaufzeit kann sich das Volumen um weitere ca. 3-4 Mio. EUR erhöhen. Das Anfangsvolumen teilt sich zurzeit in ca. 25 000 ambulante und ca. 15 000 stationäre / teilstationäre Fälle auf, wobei der Berechnung die Zahlen aus dem Kalenderjahr 2019 zu Grunde liegen.
Privatliquidation für die Neuroradiologie und Radiologie
Universitätsklinikum Aachen AöR
Pauwelsstr. 30
52074 Aachen
Das Universitätsklinikum Aachen beabsichtigt, den Auftragnehmer mit der Abrechnung nachfolgender Fachrichtungen zu beauftragen:
Los 2
— Neuroradiologie,
— Radiologie.
Das Liquidationsvolumen für Los 2 schlüsselt sich derzeit wie folgt:
Los 2
— Gesamt: [Betrag gelöscht] EUR,
— Rechnungen: 7 500 Stück.
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und hat eine Vertragslaufzeit von 48 Monaten. Wirtschaftlich tritt der Vertrag in Kraft für Patienten, die ab dem 1.1.2022
Beim Auftraggeber aufgenommen werden. Wird der Vertrag nicht zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt, so verlängert er sich einmalig um weitere 24 Monate, wenn er nicht von einer Partei mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraumes gekündigt wird.
Der Auftraggeber fordert mindestens die drei geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle.
Die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet.
Die Punktzahlen ermittelt der Aufraggeber wie folgt:
a. Auswahlkriterium 1:
Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in Millionen EUR in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen, vgl. Ziffer C. II Nr. 3:
Kleiner-gleich 5 = Ausschluss
— 5 kleiner-gleich als 6 1 Punkt,
— 6 kleiner-gleich als 7 2 Punkte,
— 7 kleiner-gleich als 10 3 Punkte,
— 10 kleiner-gleich als 15 4 Punkte,
— 15 kleiner-gleich als 20 5 Punkte,
— 20 kleiner-gleich als 25 6 Punkte,
— 25 kleiner-gleich als 30 7 Punkte,
— 30 kleiner-gleich als 35 8 Punkte,
— 35 kleiner-gleich als 40 9 Punkte,
— 40 10 Punkte.
b. Auswahlkriterium 2:
Anzahl und Qualität der vergleichbaren Referenzen nach Ziffer C II Nr. 8:
I. Anzahl der Referenzen nach Muster aus Anlage 3:
Weniger als 3 = Ausschluss
— Größer-gleich 3 1 Punkt,
— Größer-gleich 4 2 Punkte,
— Größer-gleich 5 3 Punkte,
— Größer-gleich 6 4 Punkte,
— Größer-gleich 7 5 Punkte,
— Größer-gleich 8 6 Punkte,
— Größer-gleich 9 7 Punkte,
— Größer-gleich10 8 Punkte,
— Größer-gleich 11 9 Punkte,
— Größer-gleich 12 10 Punkte.
II. Qualität der Referenzen nach Muster aus Anlage 3:
Die Vergabestelle addiert über die erreichte Summe aus der Anzahl der Referenzen die
Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten Referenzmuster aus Anlage 3 hinzu. Die
Vergabestelle legt dabei 5 Referenzen zugrunde. Sollte ein Bieter mehr als 5 Referenzmuster der Anlage 3 einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestelle die ersten fünf Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus.
c. Auswahlkriterium
3: Datenschutzrechtliche Zertifizierung nach Ziffer C II Nr. 13:
— Ja = 20 Punkte,
— Nein = 0 Punkte.
d. Gesamtauswahlentscheidung
Grundsätzlich werden mindestens die 3 geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe zugelassen. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis drei 3 Bewerber zugelassen sind. Wären bei Zulassung der Bewerber auf dem letzten Rang mehr als drei (3) Bewerber zuzulassen, entscheidet zwischen diesen punktgleichen Bewerbern jeweils der absolute Vorsprung beim Kriterium (b). Es wird in diesem Fall auf die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen abgestellt.
Das Universitätsklinikum Aachen beabsichtigt, die Abrechnung von stationären und teilstationären wahlärztlichen Leistungen sowie von ambulanten privatärztlichen Leistungen, einschließlich AOP (nachfolgend Privatliquidation genannt) im Universitätsklinikum Aachen in allen Fachbereichen, in denen das Liquidationsrecht ans Universitätsklinikum Aachen abgetreten ist, zu vergeben.
Die zu erbringenden Leistungen der Privatabrechnung umfassen alle in einem Universitätsklinikum vertretenen
Fachrichtungen und Behandlungsformen (voll-, teilstationär, vor- und nachstationär sowie ambulant jeweils inkl. konsiliarischer Leistungen). Die privatärztliche Abrechnung ist unter Beachtung dieser Vergabeunterlagen und aller gesetzlichen Bestimmungen (bspw. GOÄ, GOZ, DKG-NT, KHG u. a.) sach- und fachgerecht durchzuführen.
Derzeit sind 31 Fachbereiche mit einem Bruttoliquidationserlös von ca. 20 Mio. EUR p. a. für die Leistungserbringung vorgesehen. Bei zukünftigen Berufungen innerhalb der Vertragslaufzeit kann sich das Volumen um weitere ca. 3-4 Mio. Euro erhöhen. Das Anfangsvolumen teilt sich zurzeit in ca. 25 000 ambulante und ca. 15 000 stationäre / teilstationäre Fälle auf, wobei der Berechnung die Zahlen aus dem Kalenderjahr 2019 zu Grunde liegen.
Privatliquidation für die Labordiagnostik
Universitätsklinikum Aachen AöR
Pauwelsstr. 30
52074 Aachen
Das Universitätsklinikum Aachen beabsichtigt, den Auftragnehmer mit der Abrechnung nachfolgender Fachrichtungen zu beauftragen:
Los 3
— Labordiagnostik.
Das Liquidationsvolumen für Los 3 schlüsselt sich derzeit wie folgt:
Los 3
— Gesamt: [Betrag gelöscht] EUR,
— Anzah:l Rechnungen.
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und hat eine Vertragslaufzeit von 48
Monaten. Wirtschaftlich tritt der Vertrag in Kraft für Patienten, die ab dem 1.1.2022
Beim Auftraggeber aufgenommen werden. Wird der Vertrag nicht zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt, so verlängert er sich 1-malig um weitere 24 Monate, wenn er nicht von einer Partei mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraumes gekündigt wird.
Der Auftraggeber fordert mindestens die 3 geeigneten Unternehmen mit den höchsten
Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle
Die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet.
Die Punktzahlen ermittelt der Aufraggeber wie folgt:
a. Auswahlkriterium 1:
Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in Millionen EUR in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen, vgl. Ziffer C. II Nr. 3:
Kleiner-gleich 5 = Ausschluss
— 5 kleiner-gleich als 6 1 Punkt,
— 6 kleiner-gleich als 7 2 Punkte,
— 7 kleiner-gleich als 10 3 Punkte,
— 10 kleiner-gleich als 15 4 Punkte,
— 15 kleiner-gleich als 20 5 Punkte,
— 20 kleiner-gleich als 25 6 Punkte,
— 25 kleiner-gleich als 30 7 Punkte,
— 30 kleiner-gleich als 35 8 Punkte,
— 35 kleiner-gleich als 40 9 Punkte,
— 40 10 Punkte.
b. Auswahlkriterium 2:
Anzahl und Qualität der vergleichbaren Referenzen nach Ziffer C II Nr. 8:
I. Anzahl der Referenzen nach Muster aus Anlage 3:
Weniger als 3 = Ausschluss
— Größer-gleich 3 1 Punkt,
— Größer-gleich 4 2 Punkte,
— Größer-gleich 5 3 Punkte,
— Größer-gleich 6 4 Punkte,
— Größer-gleich 7 5 Punkte,
— Größer-gleich 8 6 Punkte,
— Größer-gleich 9 7 Punkte,
— Größer-gleich10 8 Punkte,
— Größer-gleich 11 9 Punkte,
— Größer-gleich 12 10 Punkte.
II. Qualität der Referenzen nach Muster aus Anlage 3:
Die Vergabestelle addiert über die erreichte Summe aus der Anzahl der Referenzen die
Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten Referenzmuster aus Anlage 3 hinzu. Die
Vergabestelle legt dabei 5 Referenzen zugrunde. Sollte ein Bieter mehr als fünf Referenz¿muster der Anlage 3 einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestelle die ersten 5 Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus.
c. Auswahlkriterium
3: Datenschutzrechtliche Zertifizierung nach Ziffer C II Nr. 13:
— Ja = 20 Punkte,
— Nein = 0 Punkte.
d. Gesamtauswahlentscheidung
Grundsätzlich werden mindestens die 3 geeigneten Unternehmen mit den höchsten
Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe zugelassen. Haben mehrere
Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf
Demselben Rang, werden diese zugelassen, bis drei 3 Bewerber zugelassen sind. Wären bei
Zulassung der Bewerber auf dem letzten Rang mehr als drei (3) Bewerber zuzulassen, entscheidet zwischen diesen punktgleichen Bewerbern jeweils der absolute Vorsprung beim Kriterium (b). Es wird in diesem Fall auf die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen abgestellt.
Das Universitätsklinikum Aachen beabsichtigt, die Abrechnung von stationären und teilstationären wahlärztlichen Leistungen sowie von ambulanten privatärztlichen Leistungen, einschließlich AOP (nachfolgend Privatliquidation genannt) im Universitätsklinikum Aachen in allen Fachbereichen, in denen das Liquidationsrecht ans Universitätsklinikum Aachen abgetreten ist, zu vergeben.
Die zu erbringenden Leistungen der Privatabrechnung umfassen alle in einem Universitätsklinikum vertretenen
Fachrichtungen und Behandlungsformen (voll-, teilstationär, vor- und nachstationär sowie ambulant jeweils inkl. konsiliarischer Leistungen). Die privatärztliche Abrechnung ist unter Beachtung dieser Vergabeunterlagen und aller gesetzlichen Bestimmungen (bspw. GOÄ, GOZ, DKG-NT, KHG u. a.) sach- und fachgerecht durchzuführen.
Derzeit sind 31 Fachbereiche mit einem Bruttoliquidationserlös von ca. 20 Mio. EUR p. a. für die Leistungserbringung vorgesehen. Bei zukünftigen Berufungen innerhalb der Vertragslaufzeit kann sich das Volumen um weitere ca. 3-4 Mio. Euro erhöhen. Das Anfangsvolumen teilt sich zurzeit in ca. 25 000 ambulante und ca. 15 000 stationäre / teilstationäre Fälle auf, wobei der Berechnung die Zahlen aus dem Kalenderjahr 2019 zu Grunde liegen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der öffentliche Auftraggeber kann im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Bieter oder der Bietergemeinschaften Anforderungen stellen, die sicherstellen,
Dass die Bieter oder Bietergemeinschaften über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
Die im vorliegenden Vergabeverfahren geforderten Erklärungen und Nachweise sind nachfolgend gekennzeichnet.
Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV) - mittels Dritterklärung
Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bewerbers - mittels Eigenerklärung
— Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen mittels Anlage 2.1 (§ 123 GWB) mittels Anlage 2.1,
— Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen mittels Anlage 2.1 (§ 124 GWB) mittels Anlage 2.1,
— Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) - falls zutreffend- mittels Eigenerklärung.
Der öffentliche Auftraggeber kann im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Bieter oder der Bietergemeinschaften Anforderungen stellen, die sicherstellen, dass die Bewerber oder Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
Die Erklärungen / Nachweise sind vom Einzelbieter oder von der Bietergemeinschaft (insgesamt) vorzulegen.
Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
(Nachweis mit Anlage 2.1).
Der Bewerber weist mindestens einen durchschnittlichen jährlichen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in Höhe von 2.5 Mio. EUR auf.
(Nachweis mit Anlage 2.1)
Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von 10 Mio. EUR p. a. (2-fach maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend) sowie Nachweis mit Anlage 2.4.
Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Angabe der Höhe der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 5 Mio. EUR p. a. (zweifach maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend) sowie Nachweis mit Anlage 2.4 auf gesonderte Anforderung: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der
Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
Der Bewerber weist mindestens einen durchschnittlichen jährlichen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in Höhe von 2.5 Mio. EUR auf.
(Nachweis mit Anlage 2.1).
Im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter oder der Bietergemeinschaft kann der öffentliche Auftraggeber Anforderungen stellen, die sicherstellen, dass der Bieter oder die Bietergemeinschaft über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Bei Lieferaufträgen, für die Verlege- oder Installationsarbeiten erforderlich sind, sowie bei Dienstleistungsaufträgen darf die berufliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen auch anhand ihrer Fachkunde, Effizienz, Erfahrung und Verlässlichkeit beurteilt werden.
Der öffentliche Auftraggeber kann die berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters oder der Bietergemeinschaft verneinen, wenn er festgestellt hat, dass dieser Interessen hat, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters oder der Bietergemeinschaft kann der öffentliche Auftraggeber je nach Art, Verwendungszweck und Menge oder Umfang der zu erbringenden Liefer- oder Dienstleistungen ausschließlich die Vorlage von einer oder mehrerer der in § 46 VgV benannten Unterlagen verlangen.
Die Erklärungen / Nachweise sind vom Einzelbieter oder von der Bietergemeinschaft (insgesamt) vorzulegen.
Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3
Nr. 1 VgV).
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabedes Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen
Des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers über die Lieferung der im jeweiligen Los abgefragten Beschaffungsgegenstände.
(Nachweis mit Anlage 3) mindestens 3 vergleichbare Referenzen 3.
(Nachweis mit Anlage 3)
Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern
— falls zutreffend.
(Nachweis mit Anlage 2.6)
Verpflichtungserklärung zum Nachunternehmern - falls zutreffend
Sofern die Unterauftragnehmer bei Angebotsabgabe noch nicht bekannt sind, muss die vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung auf Aufforderung während des Auswertzeitraumes innerhalb von sieben Kalendertagen dem Auftraggeber vorgelegt werden.
(Nachweis mit Anlage 2.6)
Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe - falls zutreffend
(Nachweis mit Anlage 2.7)
Nachweis nach DIN ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagementsystem) oder vergleichbar- mittels Dritterklärung
Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
Der Bewerber weist einen Personalstamm nach, der die Durchführung der mit diesem Projekt verbundenen Aufgaben sicherstellt. Der Nachweis der erforderlichen Personalkapazität und -fachlichkeit ist durch geeignete Nachweise zu erbringen.
Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
Nachweis einer datenschutzrechtlichen Zertifizierung.
Mindestens drei vergleichbare Referenzen 3.
(Nachweis mit Anlage 3).
Sonstige Besondere Bedingungen nach § 128 GWB
Die Erklärungen /Nachweise sind vom Einzelbieter oder von der Bietergemeinschaft (jedem einzelnen Mitglied) und - wenn zutreffend- dem Nachunternehmer vorzulegen.
Erklärung zur Einhaltung des MiLoG
(Nachweis mit Anlage 2.2)
Die folgenden Erklärungen / Nachweise sind vom Einzelbieter oder von der Bietergemeinschaft (insgesamt) vorzulegen.
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
— falls vorliegend
Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung.
(Nachweis mit Anlage 2.3).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zum Ende der Vertragslaufzeit des Vertrages, der aus diesem Vergabeverfahren hervorgeht.
Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.
Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten.
Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYDLS.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
§ 160 Einleitung, Antrag
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
Nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
Nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
Abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge und Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Gemäß § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist. Es ist daher im Interesse des Bewerbers oder Bieters, bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags oder Angebotes eine entsprechende Kennzeichnung der Stellen vorzunehmen, die Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
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