FE 84.0535/2021- Untersuchung der Verdunstungsemissionen von motorisierten Zweirädern Referenznummer der Bekanntmachung: Z2g-FE 84.0535/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 84.0535/2021- Untersuchung der Verdunstungsemissionen von motorisierten Zweirädern
FE 84.0535/2021- Untersuchung der Verdunstungsemissionen von motorisierten Zweirädern.
Die Verordnung (EU) 168/2013 schreibt für Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklasse L neue Schadstoffgrenzwerte mit Einführung der Abgasnormen Euro 4 (2016) und Euro 5 (2020) vor. Darin werden neben den Auspuffemissionen zusätzlich die Verdunstungsemissionen berücksichtigt, da diese einen hohen Anteil an den gesamten Kohlenwasserstoffemissionen in dieser Fahrzeugklasse ausmachen. Die Verdunstungsemissionen lassen sich grob in 4 Klassen einteilen, nämlich Tankatmungsemissionen, Heißabstellemissionen, Running losses und Permeation.
Die Datengrundlage für die Emissionsmodellierung der Verdunstungsemissionen von motorisierten Zweirädern in dem HBEFA (Handbuch für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs) und in TREMOD („Transport Emissions Model“) ist stark veraltet oder basiert z. Teil auf Ansätzen, die zur Berechnung der Verdunstungsemissionen von Personenkraftwagen abgeleitet wurden.
Im Rahmen eines Forschungsvorhabens soll die Grundlage für die Erweiterung und Aktualisierung der Emissionsdatenbasis im HBEFA und in TREMOD für Verdunstungsemissionen in dieser Fahrzeugklasse geschaffen werden. Dazu sind motorisierte Zweiräder, sowohl Krafträder als auch Kleinkrafträder der Emissionsstufe Euro 4 und Euro 5 in SHED-Prüfkammern auf den Austritt von Verdunstungsemissionen hin zu untersuchen. Als Ergebnis sollen Emissionsfaktoren für die in TREMOD klassifizierten Fahrzeugschichten abgeleitet werden können. Da die Höhe der Verdunstungsemissionen stark durch geografisch bedingte Temperaturunterschiede geprägt wird, sollen im Rahmen dieses Forschungsvorhabens Emissionsfaktoren nur für mitteleuropäische Durchschnitts-temperaturverhältnisse, wie sie in TREMOD abgebildet werden, abgeleitet werden.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum).
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Kenntnisse im Bereich der Fahrzeugtypgenehmigung hinsichtlich der Emissionen von Kraftfahrzeugen, idealerweise von motorisierten Zweirädern, nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren
Erfahrung und Kenntnisse im Bereich Messtechnik zur Bestimmung von Verdunstungsemissionen (SHED-Verfahren), nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren
Erfahrung im Erstellen wissenschaftlicher Berichte und Dokumentationen von komplexen Sachverhalten, nachzuweisen durch mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren.
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.