P&I LOGA ASP Referenznummer der Bekanntmachung: BM2021156PILOGAASP
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45145
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitmarck.de
Abschnitt II: Gegenstand
P&I LOGA ASP
Zusatzvertrag zum bestehenden Pflegevertrag LOGA 3 über P&I LOGA3 im Application Service Providing Betrieb im Datacenter der P&I, sowie Erbringung von Pflege- und Supportleistungen gegen eine kalenderjährliche Bereitstellungsgebühr.
Darüber hinaus werden Leistungen zur kundenindividuellen Einrichtung (Parametrisierung) und Beratungs- sowie Schulungsleistungen vereinbart.
BITMARCK Holding GmbH
Kruppstraße 64
45145 Essen
Als Managed Service Provider im IT-Markt der gesetzlichen Krankenversicherung treibt BITMARCK die Digitalisierung in der Branche und bei seinen Kunden mit innovativen Produkten, Lösungen und Services voran. Grundlage hierfür ist der GKV-Softwarestandard BITMARCK_21c|ng, der bei den angeschlossenen Krankenkassen im Einsatz ist. Kunden der Unternehmensgruppe sind die Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie die DAK-Gesundheit und weitere Ersatzkassen - über 30 000 Mitarbeiter und mehr als 20 Millionen Versicherte in der GKV profitieren von den IT-Dienstleistungen von BITMARCK.
Es handelt sich bei dieser Beschaffung um einen Zusatzvertrag zum bestehenden Pflegevertrag LOGA 3 über P&I LOGA3 im Application Service Providing Betrieb im Datacenter der P&I, sowie Erbringung von Pflege- und Supportleistungen gegen eine kalenderjährliche Bereitstellungsgebühr.
Darüber hinaus werden Leistungen zur kundenindividuellen Einrichtung (Parametrisierung) und Beratungs- sowie Schulungsleistungen vereinbart.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Zwischen dem Auftraggeber und P&I Personal & Informatik AG (P&I) existieren langjährige Vertragsbeziehungen über die Software P&I LOGA 3. Aufgrund von Problemen mit der Betriebsstabilität seiner Systeme plant der Auftraggeber, die bestehende Software P&I LOGA3 für alle seine Konzerngesellschaften weiterhin zu nutzen. Hierfür möchte der Auftraggeber zukünftig diese im ASP-Betrieb einsetzen.
Aufgrund der besonderen Komplexität und den speziellen technischen Anforderungen an die vorhandene IT-Infrastruktur für den Betrieb des Personalwirtschaftssystems des AG inklusive der Bedienung der vorhandenen Schnittstellen und der Administration der Datenbanken ist vorliegend aufgrund technischer Besonderheiten nur ein einziges Unternehmen, nämlich die P&I AG Wiesbaden, zur Auftragsausführung in der Lage.
Die aktuell eingesetzte Lösung verfügt zudem über einen großen Teil an individuell für die BITMARCK entworfener und bereitgestellter Prozesse und Funktionen. Der ASP-Betrieb zielt darauf ab, einen Großteil der bereits entwickelten und bezahlten Komponenten weiter zu nutzen, sowie die Betriebsstabilität zu verbessern.
Neben dem Vorliegen ausschließlicher Rechte im Sinne von § 14 Abs. 4 Nr. 2 c) VgV ist der jetzige Auftrag aus den oben genannten Gründen eng mit den bereits im Einsatz befindlichen Leistungen der P&I verbunden und soll diese ergänzen. Aufgrund dieser Komplexität ist nur die P&I technisch in der Lage, das gegenwärtige Beschaffungsvorhaben umzusetzen. Für die Auftragsvergabe kommt aus den obengenannten Gründen daher allein die P&I in Betracht.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BM2021156PILOGAASP: P&I LOGA ASP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 6
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFMDTZE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Diese Anforderungen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Dieser lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur
Festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de