Auswahlverfahren Rettungsdienstleistungen ab 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 10.ZV.21.007 D
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwelm
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58332
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.enkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Auswahlverfahren Rettungsdienstleistungen ab 2022
Der Auftraggeber beabsichtigt, gemeinnützige Organisationen/Vereinigungen mit der Durchführung von Aufgaben des öffentlichen Rettungsdienstes gem. § 2 Abs. 1 RettG NRW zu beauftragen. Die Beauftragten führen die Aufgaben nach Weisung des Trägers des Rettungsdienstes als Verwaltungshelfer durch. Die Beauftragung erfolgt in den Losen 1-7 für einen Zeitraum von 3 Jahren zzgl. einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre. In Los 8 erfolgt die Beauftragung für einen Zeitraum von 2 Jahren zzgl. einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre.
Die Auswahl der künftigen Vertragspartner erfolgt in einem transparenten verwaltungsrechtlichen (einstufigen) Auswahlverfahren mit Veröffentlichung der Absicht zum Vertragsschluss. Der Auftraggeber nimmt die Bereichsausnahme gem. § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB in Anspruch. Es besteht kein Anspruch auf Einhaltung von Bestimmungen des (EU-) Vergaberechts; diese sind einschl. des GWB und der VgV nicht Grundlage des Verfahrens.
Witten 1
Ausrückbereich Witten (siehe Anlage Leistungsbeschreibung nebst Anlagen).
Kraft öffentlich-rechtlichen Vertrages soll die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports einer geeigneten gemeinnützigen Organisation oder Vereinigung nach § 13 Abs. 1 RettG NRW für 3 Jahre zzgl. einer Verlängerungsoption von 2 Jahren für den Ausrückbereich gegen eine pauschale jährliche Vergütung übertragen werden. Die Aufgabendurchführungsübertragung umfasst auch eine Mitwirkung im Spitzen- sowie im Einzelfall im Sonderbedarf, ohne dass hierfür eine zusätzliche Mindestvorhaltung erforderlich ist.
Der Auftragnehmer ist für die einsatzbereite Besetzung von Rettungsmitteln mit nichtärztlichem Rettungsfachpersonal zu festgelegten Zeiten (Vorhaltezeiten) und an festgelegten Standorten sowie für die Durchführung der von der Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze / Transporte verantwortlich. Die zur Leistungsdurchführung notwendigen Rettungs- sowie Reserverettungsmittel (RTW und KTW) werden inklusive der jeweils nötigen medizintechnischen Ausstattung und Geräte vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Die laufende Bestückung der Rettungsmittel mit Arzneimitteln, sonstigen Verbrauchsmaterialien und Zubehör, einschließlich medizinischem Sachbedarf erfolgt durch den Auftragnehmer anhand der verbindlich zu beachtenden Beladungsliste. Der Auftragnehmer schließt zur Beschaffung der apotheken- bzw. verschreibungspflichtigen Medikamente Versorgungsverträge gem. § 14 ApoG mit vorgeschriebenen Krankenhausapotheken.
Der Vorhalteumfang für den Grundbedarf im Los 1 umfasst 1 RTW täglich (24 Stunden, sieben Tage pro Woche); 1 KTW von Mo.-Fr. (10.00-22.00 Uhr), jedes 2. Wochenende fortlaufend (Fr. 22.00-So. 22.00 Uhr), Feiertag in gerader Woche (22.00-22.00 Uhr).
Der RTW-Standort ist für einen Übergangszeitraum bis zur Errichtung der Rettungswache Witten (voraussichtlich bis spätestens zum 31. Dezember 2024) vom Auftragnehmer einzurichten. Derzeit existiert bereits ein RTW-Standort, dessen Betreiber aber nicht dazu verpflichtet ist, den Standort einem Dritten zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.
Ab Fertigstellung der Rettungswache Witten, wird diese als RTW-Standort auftraggeberseits vorgegeben. Der Auftragnehmer schließt mit der Eigentümerin des RTW-Standortes (Stadt Witten) einen Mietvertrag zu branchenüblichen Bedingungen ab. Sofern dem Auftragnehmer durch die Anmietung des RTW-Standortes Kosten entstehen (Mietkosten, Nebenkosten, Versicherungskosten), werden diese vom Auftraggeber in der nachgewiesenen tatsächlichen Höhe gesondert erstattet.
Der KTW-Standort ist vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen.
Der Auftragnehmer hat pro Jahr einen variablen Zusatzbedarf im Vorhalteumfang von insgesamt 200 Stunden vorzuhalten.
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung einmalig um 2 Jahre bis zum 1.1.2027 zu verlängern (Optionszeitraum). In diesem Fall wird der Auftraggeber den Auftragnehmer mindestens 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit von der Inanspruchnahme der Option informieren. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die die Inanspruchnahme der Verlängerung besteht nicht.
Witten 2
Ausrückbereich Witten (siehe Anlage Leistungsbeschreibung nebst Anlagen).
Kraft öffentlich-rechtlichen Vertrages soll die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports einer geeigneten gemeinnützigen Organisation oder Vereinigung nach § 13 Abs. 1 RettG NRW für 3 Jahre zzgl. einer Verlängerungsoption von 2 Jahren für den Ausrückbereich gegen eine pauschale jährliche Vergütung übertragen werden. Die Aufgabendurchführungsübertragung umfasst auch eine Mitwirkung im Spitzen- sowie im Einzelfall im Sonderbedarf, ohne dass hierfür eine zusätzliche Mindestvorhaltung erforderlich ist.
Der Auftragnehmer ist für die einsatzbereite Besetzung von Rettungsmitteln mit nichtärztlichem Rettungsfachpersonal zu festgelegten Zeiten (Vorhaltezeiten) und an festgelegten Standorten sowie für die Durchführung der von der Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze / Transporte verantwortlich. Die zur Leistungsdurchführung notwendigen Rettungs- sowie Reserverettungsmittel (RTW und KTW) werden inklusive der jeweils nötigen medizintechnischen Ausstattung und Geräte vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Die laufende Bestückung der Rettungsmittel mit Arzneimitteln, sonstigen Verbrauchsmaterialien und Zubehör, einschließlich medizinischem Sachbedarf erfolgt durch den Auftragnehmer anhand der verbindlich zu beachtenden Beladungsliste. Der Auftragnehmer schließt zur Beschaffung der apotheken- bzw. verschreibungspflichtigen Medikamente Versorgungsverträge gem. § 14 ApoG mit vorgeschriebenen Krankenhausapotheken.
Der Vorhalteumfang für den Grundbedarf im Los 2 umfasst 1 RTW täglich (24 Stunden, sieben Tage pro Woche); 1 KTW von So. - Fr. (22:00 - 22.00 Uhr), jedes 2. Wochenende fortlaufend (Fr. 22:00 - So. 22:00 Uhr), Feiertag in ungerader Woche (22:00 - 22:00 Uhr).
Der RTW- sowie der KTW-Standort wird auftraggeberseits vorgegeben. Der Auftragnehmer schließt mit der Eigentümerin des RTW- und KTW-Standortes (Stadt Witten) einen Mietvertrag zu branchenüblichen Bedingungen ab. Sofern dem Auftragnehmer durch die Anmietung des RTW- und KTW-Standortes Kosten entstehen (Mietkosten, Nebenkosten, Versicherungskosten), werden diese vom Auftraggeber in der nachgewiesenen tatsächlichen Höhe gesondert erstattet.
Der Auftragnehmer hat pro Jahr einen variablen Zusatzbedarf im Vorhalteumfang von insgesamt 200 Stunden vorzuhalten.
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung einmalig um 2 Jahre bis zum 01/01/2027 zu verlängern (Optionszeitraum). In diesem Fall wird der Auftraggeber den Auftragnehmer mindestens 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit von der Inanspruchnahme der Option informieren. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die die Inanspruchnahme der Verlängerung besteht nicht.
Ennepetal
Ausrückbereich Ennepetal (siehe Anlage Leistungsbeschreibung nebst Anlagen).
Kraft öffentlich-rechtlichen Vertrages soll die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports einer geeigneten gemeinnützigen Organisation oder Vereinigung nach § 13 Abs. 1 RettG NRW für 3 Jahre zzgl. einer Verlängerungsoption von 2 Jahren für den Ausrückbereich gegen eine pauschale jährliche Vergütung übertragen werden. Die Aufgabendurchführungsübertragung umfasst auch eine Mitwirkung im Spitzen- sowie im Einzelfall im Sonderbedarf, ohne dass hierfür eine zusätzliche Mindestvorhaltung erforderlich ist.
Der Auftragnehmer ist für die einsatzbereite Besetzung von Rettungsmitteln mit nichtärztlichem Rettungsfachpersonal zu festgelegten Zeiten (Vorhaltezeiten) und an festgelegten Standorten sowie für die Durchführung der von der Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze / Transporte verantwortlich. Die zur Leistungsdurchführung notwendigen Rettungs- sowie Reserverettungsmittel (RTW und KTW) werden inklusive der jeweils nötigen medizintechnischen Ausstattung und Geräte vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Die laufende Bestückung der KTW mit Arzneimitteln, sonstigen Verbrauchsmaterialien und Zubehör, einschließlich medizinischem Sachbedarf erfolgt durch den Auftragnehmer anhand der verbindlich zu beachtenden Beladungsliste. Der Auftragnehmer schließt zur Beschaffung der apotheken- bzw. verschreibungspflichtigen Medikamente Versorgungsverträge gem. § 14 ApoG mit vorgeschriebenen Krankenhausapotheken. Für den RTW in Los 3 erfolgt die laufende Bestückung mit Arzneimitteln, sonstigen Verbrauchsmaterialien und Zubehör, einschließlich medizinischem Sachbedarf über die Feuer- und Rettungswache Ennepetal.
Der Vorhalteumfang für den Grundbedarf im Los 3 umfasst 1 RTW jede 2. Woche (Sa. 7:00 - Mo. 7:00 Uhr); 1 KTW von Mo. - Fr. (07:00 - 19.00 Uhr), Sa. (09:00 - 15:00 Uhr); 1 KTW von Mo. - Fr. (08:00 - 19:00 Uhr).
Der RTW- Standort wird auftraggeberseits vorgegeben. Der Auftragnehmer schließt mit der Eigentümerin des RTW- Standortes (Stadt Ennepetal) einen Mietvertrag zu branchenüblichen Bedingungen ab. Sofern dem Auftragnehmer durch die Anmietung des RTW-Standortes Kosten entstehen (Mietkosten, Nebenkosten, Versicherungskosten), werden diese vom Auftraggeber in der nachgewiesenen tatsächlichen Höhe gesondert erstattet.
Die KTW-Standorte sind vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen.
Der Auftragnehmer hat pro Jahr einen variablen Zusatzbedarf im Vorhalteumfang von insgesamt 200 Stunden vorzuhalten.
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung einmalig um 2 Jahre bis zum 01/01/2027 zu verlängern (Optionszeitraum). In diesem Fall wird der Auftraggeber den Auftragnehmer mindestens 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit von der Inanspruchnahme der Option informieren. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die die Inanspruchnahme der Verlängerung besteht nicht.
Herdecke / Wetter
Ausrückbereiche Herdecke und Wetter (siehe Anlage Leistungsbeschreibung nebst Anlagen).
Kraft öffentlich-rechtlichen Vertrages soll die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports einer geeigneten gemeinnützigen Organisation oder Vereinigung nach § 13 Abs. 1 RettG NRW für 3 Jahre zzgl. einer Verlängerungsoption von 2 Jahren für den Ausrückbereich gegen eine pauschale jährliche Vergütung übertragen werden. Die Aufgabendurchführungsübertragung umfasst auch eine Mitwirkung im Spitzen- sowie im Einzelfall im Sonderbedarf, ohne dass hierfür eine zusätzliche Mindestvorhaltung erforderlich ist.
Der Auftragnehmer ist für die einsatzbereite Besetzung von Rettungsmitteln mit nichtärztlichem Rettungsfachpersonal zu festgelegten Zeiten (Vorhaltezeiten) und an festgelegten Standorten sowie für die Durchführung der von der Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze / Transporte verantwortlich. Die zur Leistungsdurchführung notwendigen Rettungs- sowie Reserverettungsmittel (RTW und KTW) werden inklusive der jeweils nötigen medizintechnischen Ausstattung und Geräte vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Die laufende Bestückung des KTW mit Arzneimitteln, sonstigen Verbrauchsmaterialien und Zubehör, einschließlich medizinischem Sachbedarf erfolgt durch den Auftragnehmer anhand der verbindlich zu beachtenden Beladungsliste. Der Auftragnehmer schließt zur Beschaffung der apotheken- bzw. verschreibungspflichtigen Medikamente Versorgungsverträge gem. § 14 ApoG mit vorgeschriebenen Krankenhausapotheken. Für die RTW in Los 4 erfolgt die laufende Bestückung mit Arzneimitteln, sonstigen Verbrauchsmaterialien und Zubehör, einschließlich medizinischem Sachbedarf über die Feuer- und Rettungswache Herdecke bzw. die Feuer- und Rettungswache Wetter.
Der Vorhalteumfang für den Grundbedarf im Los 4 umfasst 2 RTW (Sa. 07:30 - So. 22:00 Uhr); 1 KTW von Mo. - Fr. (09:00 - 19.00 Uhr).
Die beiden RTW- Standorte werden auftraggeberseits vorgegeben. Der Auftragnehmer schließt mit der jeweiligen Eigentümerin des RTW- Standortes (Stadt Herdecke bzw. Stadt Wetter) jeweils einen Mietvertrag zu branchenüblichen Bedingungen ab. Sofern dem Auftragnehmer durch die Anmietung der RTW-Standorte Kosten entstehen (Mietkosten, Nebenkosten, Versicherungskosten), werden diese vom Auftraggeber in der nachgewiesenen tatsächlichen Höhe gesondert erstattet.
Der KTW-Standort ist vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen.
Der Auftragnehmer hat pro Jahr einen variablen Zusatzbedarf im Vorhalteumfang von insgesamt 200 Stunden vorzuhalten.
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung einmalig um 2 Jahre bis zum 01/01/2027 zu verlängern (Optionszeitraum). In diesem Fall wird der Auftraggeber den Auftragnehmer mindestens 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit von der Inanspruchnahme der Option informieren. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die die Inanspruchnahme der Verlängerung besteht nicht.
Breckerfeld / Schwelm
Ausrückbereiche Breckerfeld und Schwelm (siehe Anlage Leistungsbeschreibung nebst Anlagen).
Kraft öffentlich-rechtlichen Vertrages soll die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports einer geeigneten gemeinnützigen Organisation oder Vereinigung nach § 13 Abs. 1 RettG NRW für 3 Jahre zzgl. einer Verlängerungsoption von 2 Jahren für den Ausrückbereich gegen eine pauschale jährliche Vergütung übertragen werden. Die Aufgabendurchführungsübertragung umfasst auch eine Mitwirkung im Spitzen- sowie im Einzelfall im Sonderbedarf, ohne dass hierfür eine zusätzliche Mindestvorhaltung erforderlich ist.
Der Auftragnehmer ist für die einsatzbereite Besetzung von Rettungsmitteln mit nichtärztlichem Rettungsfachpersonal zu festgelegten Zeiten (Vorhaltezeiten) und an festgelegten Standorten sowie für die Durchführung der von der Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze / Transporte verantwortlich. Die zur Leistungsdurchführung notwendigen Rettungs- sowie Reserverettungsmittel (RTW und KTW) werden inklusive der jeweils nötigen medizintechnischen Ausstattung und Geräte vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Die laufende Bestückung der Rettungsmittel mit Arzneimitteln, sonstigen Verbrauchsmaterialien und Zubehör, einschließlich medizinischem Sachbedarf erfolgt durch den Auftragnehmer anhand der verbindlich zu beachtenden Beladungsliste. Der Auftragnehmer schließt zur Beschaffung der apotheken- bzw. verschreibungspflichtigen Medikamente Versorgungsverträge gem. § 14 ApoG mit vorgeschriebenen Krankenhausapotheken.
Der Vorhalteumfang für den Grundbedarf im Los 5 umfasst 1 RTW täglich (24 Stunden, sieben Tage pro Woche); 1 KTW von Mo. - Fr. (07:00 - 15.00 Uhr), Sa./So./Feiertag (07:00 - 07:00 Uhr); 1 KTW von Mo. - Fr. (08:00 - 16.00 Uhr); 1 KTW von Mo. - Fr. (12:00 - 21.00 Uhr); 1 KTW von Mo. - Fr. (19:00 - 07.00 Uhr).
Der RTW-Standort wird auftraggeberseits vorgegeben. Der Auftragnehmer schließt mit der Eigentümerinnen des RTW- Standortes (Stadt Breckerfeld) einen Mietvertrag zu branchenüblichen Bedingungen ab. Sofern dem Auftragnehmer durch die Anmietung des RTW-Standortes Kosten entstehen (Mietkosten, Nebenkosten, Versicherungskosten), werden diese vom Auftraggeber in der nachgewiesenen tatsächlichen Höhe gesondert erstattet.
Die KTW-Standorte sind für einen Übergangszeitraum bis zur Errichtung der Rettungswache Schwelm (voraussichtlich bis spätestens zum 30. Juni 2022) vom Auftragnehmer einzurichten. Derzeit existiert ein KTW-Standort, dessen Betreiber aber nicht dazu verpflichtet ist, den Standort einem Dritten zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.
Ab Fertigstellung der Rettungswache Schwelm, wird diese als KTW-Standort auftraggeberseits vorgegeben. Der Auftragnehmer schließt mit dem Auftraggeber einen Mietvertrag zu branchenüblichen Bedingungen ab. Sofern dem Auftragnehmer durch die Anmietung des KTW-Standortes Kosten entstehen (Mietkosten, Nebenkosten, Versicherungskosten), werden diese vom Auftraggeber in der nachgewiesenen tatsächlichen Höhe gesondert erstattet.
Der Auftragnehmer hat pro Jahr einen variablen Zusatzbedarf im Vorhalteumfang von insgesamt 200 Stunden vorzuhalten.
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung einmalig um 2 Jahre bis zum 01/01/2027 zu verlängern (Optionszeitraum). In diesem Fall wird der Auftraggeber den Auftragnehmer mindestens 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit von der Inanspruchnahme der Option informieren. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die die Inanspruchnahme der Verlängerung besteht nicht.
Sprockhövel
Ausrückbereich Sprockhövel (siehe Anlage Leistungsbeschreibung nebst Anlagen).
Kraft öffentlich-rechtlichen Vertrages soll die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung einer geeigneten gemeinnützigen Organisation oder Vereinigung nach § 13 Abs. 1 RettG NRW für 3 Jahre zzgl. einer Verlängerungsoption von 2 Jahren für den Ausrückbereich gegen eine pauschale jährliche Vergütung übertragen werden. Die Aufgabendurchführungsübertragung umfasst auch eine Mitwirkung im Spitzen- sowie im Einzelfall im Sonderbedarf, ohne dass hierfür eine zusätzliche Mindestvorhaltung erforderlich ist.
Der Auftragnehmer ist für die einsatzbereite Besetzung von Rettungsmitteln mit nichtärztlichem Rettungsfachpersonal zu festgelegten Zeiten (Vorhaltezeiten) und an festgelegten Standorten sowie für die Durchführung der von der Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze / Transporte verantwortlich. Die zur Leistungsdurchführung notwendigen Rettungs- sowie Reserverettungsmittel (RTW) werden inklusive der jeweils nötigen medizintechnischen Ausstattung und Geräte vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Die laufende Bestückung des RTW mit Arzneimitteln, sonstigen Verbrauchsmaterialien und Zubehör, einschließlich medizinischem Sachbedarf erfolgt durch den Auftragnehmer anhand der verbindlich zu beachtenden Beladungsliste. Der Auftragnehmer schließt zur Beschaffung der apotheken- bzw. verschreibungspflichtigen Medikamente Versorgungsverträge gem. § 14 ApoG mit vorgeschriebenen Krankenhausapotheken.
Der Vorhalteumfang für den Grundbedarf im Los 6 umfasst 1 RTW täglich (24 Stunden, sieben Tage pro Woche).
Der RTW-Standort ist vom Auftragnehmer einzurichten. Derzeit existiert bereits ein RTW-Standort, dessen Betreiber aber nicht dazu verpflichtet ist, den Standort einem Dritten zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.
Der Auftragnehmer hat pro Jahr einen variablen Zusatzbedarf im Vorhalteumfang von insgesamt 100 Stunden vorzuhalten.
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung einmalig um 2 Jahre bis zum 01/01/2027 zu verlängern (Optionszeitraum). In diesem Fall wird der Auftraggeber den Auftragnehmer mindestens 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit von der Inanspruchnahme der Option informieren. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die die Inanspruchnahme der Verlängerung besteht nicht.
Hattingen-Bredenscheid
Ausrückbereiche Hattingen und Bredenscheid (siehe Anlage Leistungsbeschreibung nebst Anlagen).
Kraft öffentlich-rechtlichen Vertrages soll die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports einer geeigneten gemeinnützigen Organisation oder Vereinigung nach § 13 Abs. 1 RettG NRW für 3 Jahre zzgl. einer Verlängerungsoption von 2 Jahren für den Ausrückbereich gegen eine pauschale jährliche Vergütung übertragen werden. Die Aufgabendurchführungsübertragung umfasst auch eine Mitwirkung im Spitzen- sowie im Einzelfall im Sonderbedarf, ohne dass hierfür eine zusätzliche Mindestvorhaltung erforderlich ist.
Der Auftragnehmer ist für die einsatzbereite Besetzung von Rettungsmitteln mit nichtärztlichem Rettungsfachpersonal zu festgelegten Zeiten (Vorhaltezeiten) und an festgelegten Standorten sowie für die Durchführung der von der Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze / Transporte verantwortlich. Die zur Leistungsdurchführung notwendigen Rettungs- sowie Reserverettungsmittel (RTW und KTW) werden inklusive der jeweils nötigen medizintechnischen Ausstattung und Geräte vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Die laufende Bestückung der Rettungsmittel mit Arzneimitteln, sonstigen Verbrauchsmaterialien und Zubehör, einschließlich medizinischem Sachbedarf erfolgt durch den Auftragnehmer anhand der verbindlich zu beachtenden Beladungsliste. Der Auftragnehmer schließt zur Beschaffung der apotheken- bzw. verschreibungspflichtigen Medikamente Versorgungsverträge gem. § 14 ApoG mit vorgeschriebenen Krankenhausapotheken.
Der Vorhalteumfang für den Grundbedarf im Los 7 umfasst 1 RTW von Mo. - So. (07:00 - 19:00 Uhr); 1 KTW von Mo. - Fr. (09:00 - 20:00 Uhr), Sa. (08:00 - 18:00 Uhr), So./Feiertag (09:00 - 19:00 Uhr).
Der RTW-Standort sowie der KTW-Standort ist vom Auftragnehmer einzurichten. Derzeit existiert bereits ein RTW-Standort, dessen Betreiber aber nicht dazu verpflichtet ist, den Standort einem Dritten zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.
Der Auftragnehmer hat pro Jahr einen variablen Zusatzbedarf im Vorhalteumfang von insgesamt 200 Stunden vorzuhalten.
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung einmalig um 2 Jahre bis zum 01/01/2027 zu verlängern (Optionszeitraum). In diesem Fall wird der Auftraggeber den Auftragnehmer mindestens 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit von der Inanspruchnahme der Option informieren. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die die Inanspruchnahme der Verlängerung besteht nicht.
NEF Witten
Ausrückbereich Witten (siehe Anlage Leistungsbeschreibung nebst Anlagen).
Kraft öffentlich-rechtlichen Vertrages soll die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung einer geeigneten gemeinnützigen Organisation oder Vereinigung nach § 13 Abs. 1 RettG NRW für 2 Jahre zzgl. einer Verlängerungsoption von 2 Jahren für den Ausrückbereich gegen eine pauschale jährliche Vergütung übertragen werden. Die Aufgabendurchführungsübertragung umfasst auch eine Mitwirkung im Spitzen- sowie im Einzelfall im Sonderbedarf, ohne dass hierfür eine zusätzliche Mindestvorhaltung erforderlich ist.
Der Auftragnehmer ist für die einsatzbereite Besetzung von Rettungsmitteln mit nichtärztlichem Rettungsfachpersonal zu festgelegten Zeiten (Vorhaltezeiten) und an festgelegten Standorten sowie für die Durchführung der von der Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze / Transporte verantwortlich. Die zur Leistungsdurchführung notwendigen Rettungs- sowie Reserverettungsmittel (NEF) werden inklusive der jeweils nötigen medizintechnischen Ausstattung und Geräte vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Die laufende Bestückung des NEF mit Arzneimitteln, sonstigen Verbrauchsmaterialien und Zubehör, einschließlich medizinischem Sachbedarf erfolgt durch den Auftragnehmer anhand der verbindlich zu beachtenden Beladungsliste. Der Auftragnehmer schließt zur Beschaffung der apotheken- bzw. verschreibungspflichtigen Medikamente Versorgungsverträge gem. § 14 ApoG mit vorgeschriebenen Krankenhausapotheken.
Der Vorhalteumfang für den Grundbedarf im Los 8 umfasst die Gestellung von nichtärztlichem Personal zur Besetzung von 1 NEF von Mo. - So. (07:30 - 19:30 Uhr).
Der NEF-Standort wird auftraggeberseits vorgegeben und dem Auftragnehmer kostenlos zur Verfügung gestellt.
Der Auftragnehmer hat pro Jahr einen variablen Zusatzbedarf im Vorhalteumfang von insgesamt 100 Stunden vorzuhalten. Der NEF-Standort wird im Rahmen der Bedarfsplanumsetzung erstmalig neu eingerichtet und ab Leistungsausführungsbeginn erstmals neu vorgehalten.
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung einmalig um 2 Jahre bis zum 01/01/2026 zu verlängern (Optionszeitraum). In diesem Fall wird der Auftraggeber den Auftragnehmer mindestens 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit von der Inanspruchnahme der Option informieren. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die die Inanspruchnahme der Verlängerung besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind gemäß Anlage Übersicht der mit dem Angebot vorzulegenden Erklärungen und Nachweise (am Ende des Dokuments Bewerbungsbedingungen) vorzulegen:
— Ausgefüllte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
— Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister* in Kopie (nicht älter als 3 Monate bei Angebotsabgabe) [* für Deutschland das „Handelsregister“, die „Handwerksrolle“ und bei Dienstleistungsaufträgen das „Vereinsregister“, das „Partnerschaftsregister“ und die „Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder“, siehe Anhang XI Richtlinie 2014/24/EU],
— Gültiger Freistellungsbescheid (§§ 52 ff. AO)/gültiger Feststellungsbescheid (§ 60a AO). Es dürfen alternative Nachweise vorgelegt werden, wenn daraus insgesamt hervorgeht, dass das Ziel des Bieters in der Erfüllung sozialer Aufgaben besteht, dieser nicht erwerbswirtschaftlich tätig ist und etwaige Gewinne zur Zielerreichung reinvestiert.
Mit dem Angebot sind gemäß Anlage Übersicht der mit dem Angebot vorzulegenden Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes / Bescheinigung in Steuersachen als PDF-Datei,
— Bescheinigung des Sozialversicherungsträgers, bei dem die Mehrzahl der Mitarbeiter versichert ist, über das Nichtbestehen von Beitragsrückständen in Kopie,
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers oder des Versicherungsmaklers für den konkreten Leistungsbereich,
— Vorlage einer Eigenkapitalbescheinigung oder bei bestehender Bilanzierungspflicht eines Jahresabschlusses (Bilanz, Auszug) als PDF-Datei.
Hinweis: Die Anforderungen für den Fall einer gemeinschaftlichen Beteiligung oder Eignungsleihe sind Ziff. 8, 9 und 10 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
— Die Unbedenklichkeitsbescheinigung/Bescheinigung in Steuersachen darf im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein,
— Die Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Sozialversicherungsträgers darf im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein,
— Das Bestehen der Betriebshaftpflichtversicherung muss für den Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nachgewiesen bzw. für den Fall der Beauftragung bestätigt werden werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss mindestens folgende Deckungssummen je Versicherungsfall abdecken: [Betrag gelöscht] EUR gegen Personenschäden, [Betrag gelöscht] EUR gegen Sachschäden und [Betrag gelöscht] EUR gegen Vermögensschäden. Hinweis: Die 3 Versicherungsarten müssen ausdrücklich benannt sein und die Mindestbeträge müssen aus dem Nachweis hervorgehen; eine zweifache Maximierung pro Versicherungsfall und Jahr ist ausreichend,
— Die Eigenkapitalbescheinigung / der Jahresabschluss müssen sich auf das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr beziehen.
— Ausgefüllte Referenzliste unter Angabe des Leistungszeitraums (von, bis), des Vorhalteumfangs, des Auftraggebers oder der Genehmigungsbehörde nebst Kontaktdaten, Telefonnummer und Ansprechpartner.
Hinweis: Die Anforderungen für den Fall einer gemeinschaftlichen Beteiligung oder Eignungsleihe sind Ziff. 8, 9 und 10 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
— Angabe mindestens einer Referenz, die mit dem jeweiligen Auftragsgegenstand des Loses, für das ein Angebot abgegeben werden soll, vergleichbar ist, das heißt mindestens die Durchführung von Aufgaben der Notfallrettung i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 1 RettG NRW umfasst,
— Die Referenz darf im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist hinsichtlich der Beendigung der Leistungserbringung / der Beauftragung nicht älter als 3 Jahre sein. Es werden demnach keine Referenzaufträge berücksichtigt, die im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist vor mehr als 3 Jahren beendet wurden.
Für die Durchführung der rettungsdienstlichen Leistungen gelten insbesondere die Bestimmungen des RettG NRW, für Notfallsanitäter das Not-SanG sowie die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV). Außerdem gilt die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sowie Rettungshelferinnen und Rettungshelfer (RettAPO).
1. Als Vertragspartner kommen nur gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen in Betracht, siehe Ziff. III.1.1) dieser Bekanntmachung. Eine Beteiligung nicht gemeinnütziger Anbieter auch für einen Einsatz als Nachunternehmer ist unzulässig.
2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber die fachliche Qualifikation des Personals rechtzeitig vor Leistungsausführungsbeginn durch Gewährung der Einsichtnahme in die Unterlagen gem. Ziff. 4.4.4 der Leistungsbeschreibung nachzuweisen. Diese Pflicht hat keinen Einfluss auf die Eignung des Bieters im Auswahlverfahren.
3. Der Auftragnehmer darf keine Mitarbeiter für die Durchführung einsetzen, deren Führungszeugnis Eintragungen über strafgerichtliche Verurteilungen oder gerichtliche Feststellungen nach § 17 Abs. 2 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) enthält.
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte bei der Angebotsöffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Siehe Ziff. II.1.4). Es handelt sich um ein einstufiges verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren in Anlehnung an eine öffentliche Ausschreibung, da vorliegend gemäß § 26 Abs. 1 KomHVO besondere Umstände eine Ausnahme von der Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung oder beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb rechtfertigen. Der Auftraggeber nimmt für das Verfahren die Bereichsausnahme gem. § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB in Anspruch. Es handelt sich vorliegend auch im Hinblick auf die KTW um Notfalldienste, die zudem untrennbar mit den Leistungen der Notfallrettung verbunden sind. Der Auftraggeber vertritt dabei rechtlich die Auffassung, dass die Voraussetzungen einer Inanspruchnahme der Bereichsausnahme nach § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB vorliegen. Insoweit wird auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21.03.2019 (C-465/17) verwiesen. Gleichzeitig wird jedoch darauf hingewiesen, dass die nationale obergerichtliche Rechtsprechung in der Folge teilweise die Auffassung vertritt, dass die Bereichsausnahme auf Grund spezieller landesrechtlicher Vorschriften bzw. vor dem Hintergrund der Fassung der Landesrettungsdienstgesetze im Hinblick auf den Kreis der für eine Beauftragung in Betracht kommenden Auftragnehmer Landesrettungsdienstgesetze, unanwendbar ist (vgl. etwa OVG Lüneburg, Beschluss v. 12.06.2019, 13 ME 164/19; VGH Bayern, Beschluss vom 26.04.2019, 12 C 19.621; OLG München, Beschluss vom 21.10.2019, Verg 13/19; OLG Celle, Beschluss vom 25.06.2019, 13 Verg 4/19). Für Nordrhein-Westfalen, wo die Mitwirkung im öffentlichen Rettungsdienst in § 13 RettG NRW geregelt ist, liegt bislang keine entsprechende Entscheidung vor.
2) Die Veröffentlichung und die Verfahrensunterlagen sind unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten zu prüfen. Unterbleibt ein Hinweis auf Rechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis zum Angebotsfristablauf, verzichtet der Bieter auf eine spätere Geltendmachung (siehe Ziff. 2.5 der Bewerbungsbedingungen).
3) Neben den gemäß Abschnitt III dieser Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweisen sind mit dem Angebot folgende weitere Unterlagen vorzulegen:
— Ausgefüllte Anlage Angebotsschreiben
— Ausgefüllte Anlage Preisblatt (nur die Tabellenblätter der Lose, für die ein Angebot abgegeben werden soll, im Excel und zusätzlich im PDF-Format, bei Abweichung zwischen Excel-Dokument und PDF-Dokument gilt das PDF-Dokument)
4) Für den Fall, dass ein neuer RTW-Standort anzubieten ist (Lose 1, 6 und 7): Objektbeschreibung (vom Bieter selbst zu erstellen) zu den RTW-Standorten je Los mit folgenden Angaben: a) Standortbeschreibung, b) notwendige bauliche Maßnahmen (sofern zutreffend), c) vorläufige Verfügbarkeits- und Realisierbarkeitsnachweise, dies beinhaltet auch den Nachweis über die rechtzeitige und vollständige Einreichung der Antragsunterlagen bei der zuständigen Behörde (z. B. auf Erteilung eines Bauvorbescheides). Nähere Angaben zur Objektbeschreibung sind den Bewerbungsbedingungen (Ziff. 7.2) und der Anlage "Übersicht der mit dem Angebot vorzulegenden Erklärungen und Nachweise" am Ende des Dokuments Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
5) Rückfragen zum Ablauf des Verfahrens, zu inhaltlichen Fragen der Leistungsausführung und/oder Vertragsgestaltung sowie zu den vorzulegen Erklärungen und Nachweisen sind über das Vergabeportal (Tool "Bieterkommunikation") zu stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.vg-arnsberg.nrw.de
Ort: Arnsberg
Land: Deutschland
Siehe u.a. Ziff. VI.3): Die Veröffentlichung und die Verfahrensunterlagen sind unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten zu überprüfen. Weist ein Bieter den Auftraggeber nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf Rechtsverstöße hin, obwohl ihm dies aufgrund von Kenntnis oder Kennen müssen eines erkennbaren Verstoßes oder einer Unklarheit möglich gewesen wäre, verzichtet er auf die Geltendmachung zu einem späteren Zeitpunkt (siehe Ziff. 2.5 der Bewerbungsbedingungen).
Es wird an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich vorliegend nicht um ein offenes Verfahren nach EU-Vergaberecht, u. a. nach Maßgaben der Bestimmungen der VgV und des GWB handelt. Die Verwendung des vorliegenden Bekanntmachungsformulars erfolgt lediglich zur Gewährleistung einer größtmöglichen Transparenz und mangels Vorhandenseins eines passenderen Formulars/Formates für die Veröffentlichung von Auswahlverfahren außerhalb des Anwendungsbereichs des EU-Vergaberechts.
Ungeachtet der vorstehenden Hinweise wird vorsorglich auf die nach EU-Vergaberecht geltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen verwiesen, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn:
§ 160 GWB (Absatz 3, Auszug)
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Arnsberg
Land: Deutschland