Multifunktionskopiergeräte Referenznummer der Bekanntmachung: 16-2021-0020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Multifunktionskopiergeräte
Lieferung und Instandhaltung von Multifunktionskopiergeräten für die Stadtverwaltung Düsseldorf und die städtischen Schulen.
Dienststellen und Schulen im Düsseldorfer Stadtgebiet
Rahmenvertrag über Lieferung mit Aufbau, Installation und Instandhaltung von Multifunktionskopiergeräten für die Stadtverwaltung Düsseldorf und die städtischen Schulen für eine Vertragslaufzeit von 48 Monaten. Die Abrechnung erfolgt anhand der Anzahl der Kopien (Klicks).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung zur Eignung gemäß Anlage ZV 2 der Vergabeunterlagen (Inhalt: Ich / Wir erkläre(n), dass - mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich / wir mich / uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n). - gegen mich keine zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen. - mein / unser Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmen in Frage gestellt wird),
— Nachweis der Eintragung in das einschlägige Handelsregister durch Vorlage eines Auszugsdieses Registers oder einer gleichwertigen Bescheinigung ggf. des Herkunftslandes, die den aktuellen Stand der Eintragung wiedergibt.
— Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als 1 Jahr) in folgender Höhe:
—— für Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR und
—— für Sach- und Vermögensschäden (sonstige Schäden) [Betrag gelöscht] EUR.
— Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre.
— Nachweis von 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren in Form einer Liste.
Diese Liste muss mindestens die folgenden Punkte enthalten:
— Angabe des Auftragswerts,
— Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts / Dauer der Leistungserbringung,
— Umfang und Art des Liefer- bzw. Dienstleistungsauftrages,
— Angabe des öffentlichen oder privaten Empfängers.
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
— Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren,
— Angabe des Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht,
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
— Angabe des Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht,
— Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt,
— Technische Merkblätter (inkl. der Dauerschallpegel) und Umweltdatenblätter möglichst in deutscher Sprache für jedes angebotene Modell,
— CE Konformitätserklärungen zum EU Recht beim Nachweis zur Einhaltung deutscher bzw. europäischer Normen,
— Nachweis über den Blauen Engel RAL-UZ 171 oder vergleichbare Zertifikate (vom Anbieter nachzuweisen) in deutscher Sprache. Der Blaue Engel oder vergleichbare Zertifikate sind für Leistungsklasse 3 nicht nachzuweisen,
— Aktuelle EG Sicherheitsdatenblätter für die Toner möglichst in deutscher Sprache für jedes angebotene Modell,
— Prüfbericht über die durchgeführte Materialuntersuchung und Emissionsprüfung flüchtiger organischer Verbindungen (VOC / TVOC) des Toners (dies entfällt beim Vorliegen eines gültigen Umweltzertifikats wie z. B. RAL-UZ 177 usw.),
— Sofern wieder befüllbare Tonerbehälter eingesetzt werden, ist zu bestätigen, dass die Toner den Anforderungen der DIN 33870-1 oder DIN 33870-2 „Anforderungen und Prüfungen für die Aufbereitung von gebrauchten Tonermodulen für elektrophotographische Drucker, Kopierer und Fernkopierer“ entsprechen.
Eignungsnachweise / Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-duesseldorf.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.