Ausstattungselemente Referenznummer der Bekanntmachung: S+B_#1_06
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greven
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48268
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muensterland.com
Abschnitt II: Gegenstand
Ausstattungselemente
Gegenstand der Ausschreibung ist die Entwicklung und Etablierung eines Baukastensystems aus Ausstattungselementen für Picknickplätze, die beliebig kombiniert und über den Projektzeitraum hinaus in der gesamten Region eingesetzt werden können. Dieses Baukastensystem aus Ausstattungselementen soll dabei durch sein Design der Marke Münsterland besonders gerecht werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Ausschreibungsunterlagen.
Münsterland e. V. / Tourismus
Airportallee 1
48268 Greven
Gegenstand der Ausschreibung ist die Entwicklung und Etablierung eines Baukastensystems aus Ausstattungselementen für Picknickplätze, die beliebig kombiniert und über den Projektzeitraum hinaus in der gesamten Region eingesetzt werden können. Dieses Baukastensystem aus Ausstattungselementen soll dabei durch sein Design der Marke Münsterland besonders gerecht werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Ausschreibungsunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
s. Vergabeunterlagen
s. Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWY609GCL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Fußnote
(§ 160: Zur Anwendung vgl. § 41 Abs. 2 MessbG)