Schülerspezialverkehr zu diversen Sportstätten mit Omnibussen, Kleinbussen und Taxen im Schuljahr 2021/2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5522
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 072-183631)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bielefeld.de/de/rv/bgn/sus/
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerspezialverkehr zu diversen Sportstätten mit Omnibussen, Kleinbussen und Taxen im Schuljahr 2021/2022
Beförderung von Schulkindern aus dem Bereich Bielefeld von verschiedenen Schulen zu verschiedenen Sportstätten mit Schulbussen, Kleinbussen und Taxen für das Schuljahr 2021/2022 (ausgenommen in den Schulferien).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Schülerspezialverkehr zu Sportstätten im Schuljahr 2021/2022
Schülerspezialverkehr zu diversen Sportstätten mit Omnibussen, Kleinbussen und Taxen im Schuljahr 2021/2022
Beförderung von Schulkindern aus dem Bereich Bielefeld von verschiedenen Schulen zu verschiedenen Schwimmbädern bzw. Sportstätten mit Schulbussen für das Schuljahr 2021/2022 (ausgenommen in den Schulferien).
Beförderung von Schulkindern aus dem Bereich Bielefeld von verschiedenen Schulen zu verschiedenen Sportstätten mit Schulbussen, Kleinbussen und Taxen für das Schuljahr 2021/2022 (ausgenommen in den Schulferien).
Vorlage einer gültigen Genehmigung zur geschäftsmäßigen Personenbeförderung gem. PBefG oder einer EG-Lizenz für Gelegenheitsverkehr in Kopie.
Vorlage von Kopien der Fahrzeugscheine des für die Schülerbeförderung vorgesehenen Fahrzeugparks und / oder Auflistung der für die Leistungserbringung noch anzuschaffenden Fahrzeuge mit Angabe der
Anzahl der Fahrzeuge, der Fahrzeugart, Anzahl der Sitzplätze, Anzahl der Stehplätze und dem Nachweis, dass die Fahrzeuge rechtzeitig vor Vertragsbeginn zur Verfügung stehen (z. B. Lieferzusage Händler, Finanzierungszusage Banken, Erläuterung Finanzierungskonzept).
Referenzliste mit den wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angabe der öffentlichen oder privaten Auftraggeber einschl. Anschrift, Name des jeweiligen Ansprechpartners mit Telefonnummer.
Beschreibung des Unternehmens mit Angabe des Hauptfirmensitzes, der Niederlassungen, Angaben des Gesamtumsatzes, sowie des Umsatzes der Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe sind.
Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass bei Ausfall eines Fahrzeuges kurzfristig (spätestens zum nächsten Einsatz) ein Ersatz gestellt werden kann.
Der Unternehmer gewährleistet, dass die telefonische Erreichbarkeit eines kompetenten, autorisierten, deutschsprachigen Ansprechpartners im Zuständigkeitsbereich der Verkehrsaufsicht des Auftragnehmers mind. während der Zeit von einer Stunde vor bis eine Stunde nach der täglichen Betriebszeit gewährleistet ist und dass dessen Name, Anschrift und Telefonnummern (Festnetz und Handy) nach Auftragserteilung sofort mitgeteilt wird. Personalveränderungen werden unverzüglich mitgeteilt.
Während der Vertragsdauer darf das Höchstalter der eingesetzten Fahrzeuge im Einzelfall 15 Jahre nicht überschreiten und die europäische Abgasnorm EUR 4 ist mindestens einzuhalten.
Der Auftragnehmer trägt die volle Verantwortung für das von ihm eingesetzte Fahrpersonal. Insbesondere hat er dafür zu sorgen, dass nur solche Personen, die im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse D gem. § 6FeV und eines erweiterten Führungszeugnisses sind, als Busfahrer eingesetzt werden.
Vorlage einer gültigen Genehmigung zur geschäftsmäßigen Personenbeförderung gem. PBefG oder einer EG-Lizenz für Gelegenheitsverkehr in Kopie.
Vorlage von Kopien der Fahrzeugscheine des für die Schülerbeförderung vorgesehenen Fahrzeugparks und / oder Auflistung der für die Leistungserbringung noch anzuschaffenden Fahrzeuge mit Angabe der Anzahl der Fahrzeuge, der Fahrzeugart, Anzahl der Sitzplätze, Anzahl der Stehplätze und dem Nachweis, dass die Fahrzeuge rechtzeitig vor Vertragsbeginn zur Verfügung stehen (z. B. Lieferzusage Händler, Finanzierungszusage Banken, Erläuterung Finanzierungskonzept).
Referenzliste mit den wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angabe der öffentlichen oder privaten Auftraggeber einschl. Anschrift, Name des jeweiligen Ansprechpartners mit Telefonnummer.
Beschreibung des Unternehmens mit Angabe des Hauptfirmensitzes, der Niederlassungen, Angaben des Gesamtumsatzes, sowie des Umsatzes der Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe sind.
Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass bei Ausfall eines Fahrzeuges kurzfristig (spätestens zum nächsten Einsatz) ein Ersatz gestellt werden kann.
Der Unternehmer gewährleistet, dass die telefonische Erreichbarkeit eines kompetenten, autorisierten, deutschsprachigen Ansprechpartners im Zuständigkeitsbereich der Verkehrsaufsicht des Auftragnehmers mind. während der Zeit von einer Stunde vor bis eine Stunde nach der täglichen Betriebszeit gewährleistet ist und dass dessen Name, Anschrift und Telefonnummern (Festnetz und Handy) nach Auftragserteilung sofort mitgeteilt wird. Personalveränderungen werden unverzüglich mitgeteilt.
Während der Vertragsdauer darf das Höchstalter der eingesetzten Omnibusse 15 Jahre und der eingesetzten Kleinbusse und Taxen 10 Jahre nicht überschreiten und die europäische Abgasnorm Euro 4 ist mindestens einzuhalten.
Der Auftragnehmer trägt die volle Verantwortung für das von ihm eingesetzte Fahrpersonal. Insbesondere hat er dafür zu sorgen, dass nur solche Personen, die im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse D gem. § 6FeV und eines erweiterten Führungszeugnisses sind, als Busfahrer eingesetzt werden. Für Kleinbusse und Taxen dürfen nur Fahrerinnen und Fahrer eingesetzt werden, die im Besitz einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 FahrerlaubnisVO sind und über ein erweitertes Führungszeugnis verfügen.
Die eingesetzten Fahrzeuge und deren Ausrüstung mit allem Zubehör müssen die entsprechenden Bestimmungen, hier insbesondere der STVZO und der BOKraft un den EG/ECE-Richtlinien, entsprechend und die Emmisionsvorschriften zum Zeitpunkt der Erstzulassung (EG-Norm) erfüllen.
Die Fahrzeuge müssen mit allen Sitz- und Stehplätzen zugelassen sein.
Das eingesetzte Fahrpersonal muss der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein und über eine ausreichende Kenntnis der Streckenführung sowie der Beförderungsbedingungen verfügen.
Der Unternehmer gewährleistet, dass die telefonische Erreichbarkeit eines kompetenten, autorisierten, deutschsprachigen Ansprechpartners im Zuständigkeitsbereich der Verkehrsaufsicht des Auftragnehmers mind. während der Zeit von einer Stunde vor bis eine Stunde nach der täglichen Betriebszeit gewährleistet ist und dass dessen Name, Anschrift und Telefonnummern (Festnetz und Handy) nach Auftragserteilung sofort mitgeteilt wird.
Das eingesetzte Fahrpersonal muss über der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein und muss über ausreichende Kenntnisse der Streckenführung sowie der Beförderungsbedingungen verfügen. Der Auftragnehmer darf nur zuverlässige und für die Schülerbeförderung geeignete Fahrerinnen und Fahrer einsetzen.
Während der Vertragsdauer darf das Höchstalter der eingesetzten Fahrzeuge im Einzelfall 15 Jahre nicht überschreiten und die europäische Abgasnorm EUR 4 ist mindestens einzuhalten.
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen die Fahrzeuge nur mit Reifen gefahrenwerden, die den gesetzlichen Vorgaben (§ 2 Abs. 3a StVO) entsprechen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle bei der Gelegenheit zur Ausführung der Leistung bekanntgewordenen personenbezogenen Daten Verschwiegenheit zu wahren.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalenverpflichtet.
Die eingesetzten Fahrzeuge und deren Ausrüstung mit allem Zubehör müssen die entsprechenden Bestimmungen, hier insbesondere der STVZO und der BOKraft un den EG/ECE-Richtlinien, entsprechend und die Emmisionsvorschriften zum Zeitpunkt der Erstzulassung (EG-Norm) erfüllen.
Die Fahrzeuge müssen mit allen Sitz- und Stehplätzen zugelassen sein.
Das eingesetzte Fahrpersonal muss der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein und über eine ausreichende Kenntnis der Streckenführung sowie der Beförderungsbedingungen verfügen.
Der Unternehmer gewährleistet, dass die telefonische Erreichbarkeit eines kompetenten, autorisierten, deutschsprachigen Ansprechpartners im Zuständigkeitsbereich der Verkehrsaufsicht des Auftragnehmers mind. während der Zeit von einer Stunde vor bis eine Stunde nach der täglichen Betriebszeit gewährleistet ist und dass dessen Name, Anschrift und Telefonnummern (Festnetz und Handy) nach Auftragserteilung sofort mitgeteilt wird.
Das eingesetzte Fahrpersonal muss über der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein und muss über ausreichende Kenntnisse der Streckenführung sowie der Beförderungsbedingungen verfügen. Der Auftragnehmer darf nur zuverlässige und für die Schülerbeförderung geeignete Fahrerinnen und Fahrer einsetzen.
Während der Vertragsdauer darf das Höchstalter der eingesetzten Omnibusse 15 Jahre und der eingesetzten Kleinbusse und Taxen 10 Jahre nicht überschreiten und die europäische Abgasnorm Euro 4 ist mindestens einzuhalten.
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen die Fahrzeuge nur mit Reifen gefahrenwerden, die den gesetzlichen Vorgaben (§ 2 Abs. 3a StVO) entsprechen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle bei der Gelegenheit zur Ausführung der Leistung bekanntgewordenen personenbezogenen Daten Verschwiegenheit zu wahren.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalenverpflichtet.
Hinweis für Taxiunternehmen (Lose 44 - 48):
Alle Angebote von Taxiunternehmen unterliegen dem Vorbehalt einer Genehmigung durch den Oberbürgermeister der Stadt Bielefeld gem. § 9 der Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für die von der Stadt Bielefeld zugelassenen Taxen (Taxentarifordnung) vom 22.12.1976, in der aktuellen Fassung der Verordnung zur Änderung der Taxentarifordnung gültig ab 1.4.2019, da es sich hierbei um eine Sondervereinbarung nach § 51 Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) handelt.
Die Prüfung des Angebotspreises erfolgt nach dem Submissionstermin durch das Amt für Verkehr. Den Auftrag hierzu erteilt das Amt für Schule.