Redaktionsteam für die Warn-App NINA und die Website warnung.bund.de Referenznummer der Bekanntmachung: B 13.11 - 0834/20/VV: 1
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]3
Fax: [removed]013
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Redaktionsteam für die Warn-App NINA und die Website warnung.bund.de
Mit der vorliegenden Ausschreibung sucht das BBK ein Redaktionsteam, das die redaktionelle Arbeit für die Corona-Bereiche der Warn-App NINA fortführt und perspektivisch weitere redaktionelle Aufgaben für die App übernimmt.
Deutschlandweit
Mit der vorliegenden Ausschreibung sucht das BBK ein Redaktionsteam, das die redaktionelle Arbeit für die Corona-Bereiche der Warn-App NINA und die Webseite warnung.bund.de fortführt und perspektivisch weitere redaktionelle Aufgaben für die App und die Website warnung.bund.de übernimmt.
Die Laufzeit beträgt zunächst ein Jahr und verlängert sich anschließend zu gleich bleibenden Konditionen monatlich, solange die Auftraggeberin nicht in Textform kündigt. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 6 Jahre.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Redaktionsteam für die Warn-App NINA und die Website warnung.bund.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 20148
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.