Rahmenvertrag über die Lieferung von Kabelgarnituren 1 kV-25 kV Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-023-EU
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40233
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swd-ag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Lieferung von Kabelgarnituren 1 kV-25 kV
Rahmenvertrag über die Lieferung von Muffen, Endverschlüssen, Winkelsteckern, Koppelsteckern und sonstigen Verbindungselementen.
Stadtwerke Düsseldorf AG
Höherweg 100
40233 Düsseldorf
Rahmenvertrag über die Lieferung von Kabelgarnituren.
Zum Lieferumfang gehören im wesentlichen Materialien der u.g. Warengruppen gemäß E-Class 8.0:
27-40 Elektrisches Isolations- u. Verbindungsmaterial
27-44 Steckverbindersystem.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag an mehrere Bieter zu vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. aktueller Nachweis über die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerbers (bei ausländischen Bewerbern gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Heimatlandes nebst amtlich anerkannter Übersetzung).
2. Organigramm der Unternehmensstruktur,
3. Auflistung der Produktpalette des Bewerbers, aus der hervorgeht, dass die benötigten Warengruppen abgedeckt werden können,
4. Bestätigung durch Eigenerklärung der Verwendung der deutschen Sprache in Verhandlungen, Vertrag und während der Abwicklung,
5. aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaften,
6. aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung,
7. aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanzämter,
8a-c. Angabe der Umsatzzahlen des Unternehmens in den letzten 3 Jahren, woraus hervorgeht, dass das Unternehmen einen Vertrag dieser Größenordnung abwickeln kann,
9a-c. Angabe der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den letzten 3 Jahren,
10. Bestätigung durch Eigenerklärung, dass sich der Bewerber nicht in einem Insolvenz- oder Vergleichsverfahren befindet, die Eröffnung nicht beantragt wurde und der Antrag auch nicht mangels Masse abgelehnt wurde,
11. Bonitätsnachweis einer anerkannten Wirtschaftsauskunftei (z. B. Creditreform, D&B) mit einem Rating von max. 250 (Creditreform) oder mind. 75 (D&B) gemessen am deutschen Markt,
12. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Nennung der Höhe der Deckungssumme,
13. Bestätigung durch Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §123 GWB vorliegen,
14. Bestätigung durch Eigenerklärung, dass alles Informationen im Ausschreibungsverfahren vertraulich behandelt werden,
Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prüfen.
Mit dieser Veröffentlichung werden interessierte Bieter dazu aufgefordert, Ihre Interessensbekundungen innerhalb der in dieser Bekanntmachung gesetzten Frist über das genannte e-Vergabe-Portal einzureichen.
Zur Interessensbekundung müssen alle unter dem Punkt "Teilnahmebedingungen" aufgeführten Unterlagen vollständig eingereicht werden.
Im Sinne der Gleichbehandlung aller Bieter, gilt dieses Verfahren auch für Bewerber, die bereits an einem anderen Präqualifizierungsverfahren des AG teilgenommen haben, die bereits in Geschäftsbeziehungen mit dem AG unterhalten, auf den einschlägigen Märkten einen hohen Bekanntheitsgrad besitzen oder mit Ihrer Bewerbung bereits begleitenden Unterlagen vorgelegt haben.
An Hand der eingereichten Unterlagen werden qualifizierte Anbieter identifiziert und damit der Bieterkreis festgelegt. Im Anschluss werden die Ausschreibungsunterlagen mit einer neuen Angebotsabgabefrist an die qualifizierten Bieter versendet.
Unvollständige Unterlagen sowie verspätet eingegangene Bewerbungen können zum Ausschluss der Bewerbung vom Verfahren führen.
Bietergemeinschaften werden nur zugelassen, wenn:
— eine verbindliche Erklärung zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft im Falle der Auftragserteilung,
— Benennung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft,
— Benennung der bevollmächtigten Personen,
— Benennung der Aufgabenverteilung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft und
— eine verbindliche Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft vorgelegt und
— jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft die Teilnahmebedingungen gem. Punkt III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister und III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit erfüllt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dem AG handelt es sich um ein Unternehmen mit kritischer Infrastruktur in Sinne der Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung / BSI-KritisV). Zum Schutz der Vertraulichkeit der Informationen im Rahmen des Vergabeverfahrens werden daher nur den präqualifizierten Bietern die Vergabeunterlagen nach der Bewertung der Teilnahmeanträge elektronisch zugesandt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0ZRY97
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5) Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1, Satz 2 GWB bleibt unberührt.