Neubau Feuerwache – Gussasphaltarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 65/2021/17
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Salzuflen
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Feuerwache – Gussasphaltarbeiten
Gussasphaltarbeiten und Herstellen einer Tiefgaragenrampe.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Bad Salzuflen plant den Neubau der Hauptfeuerwache für die Stadt Bad Salzuflen. Mit den Arbeiten wurde bereits begonnen. Derzeit wird der Rohbau erstellt. Der Gebäudeteil B beinhaltet eine Tiefgarage. Die Abdichtung der befahrbaren Tiefgaragendecke mit Gefällebeton und Gussasphalt sowie die Herstellung der Zufahrtsrampe in die Tiefgarage sind Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung.
Die Ausschreibung beinhaltet die Gussasphaltarbeiten und Herstellung einer Tiefgaragenrampe, inkl. Abdichtung, Dämmung, Untergrundvorbereitung, 145 cbm Gefällebeton, 860 qm Kugelstrahlen, 860 qm Grundierung, Versiegelung und Kratzspachtelung, 860 qm Gussasphalt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.