Neubau Bürogebäude Stadtwerke Willich — Tür- und Fensteranlagen Referenznummer der Bekanntmachung: SBW 60 - Tür- und Fensteranlagen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Willich
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 47877
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kapellmann.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://stadtwerke-service.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Bürogebäude Stadtwerke Willich — Tür- und Fensteranlagen
Neubau Bürogebäude Stadtwerke Willich - Fenster- und Türanlagen, Verglasung + Sonnenschutz (Fassade)
— Alu-PFR-Anlage EG: ca. 175 qm,
— Alu-Fensterelemte als Fensterband EG/1.OG/2.OG: ca. 1 165 qm,
— Sonnenschutz Raffstores: ca.1 300 qm,
— Verglasung Dach: ca. 6 qm.
Neubau Bürogebäude Stadtwerke Willich
Brauerei Straße 7
47877 Willich
Neubau Bürogebäude Stadtwerke Willich — Fenster- und Türanlagen, Verglasung + Sonnenschutz (Fassade)
— Alu-PFR-Anlage EG: ca. 175 qm,
— Alu-Fensterelemte als Fensterband EG/1.OG/2.OG: ca. 1 165 qm,
— Sonnenschutz Raffstores: ca. 1 300 qm,
— Verglasung Dach: ca. 6 qm.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Velen
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46342
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVRYBF.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antragist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggebergerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.