ARS-Lizenzen und Beratung Referenznummer der Bekanntmachung: DFG_2021_Z-INF_EU1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dfg.de
Abschnitt II: Gegenstand
ARS-Lizenzen und Beratung
Die DFG setzt eine ARS Remedy Lösung für die Bearbeitung von Incidents und Service Requests erfolgreich „on premise“ ein. Neben dem anstehenden Upgrade auf die aktuelle Version sollen zusätzlich auch weitere ITIL-Prozesse über diese Lösung prozessiert werden. Die DFG möchte hierzu die in der Leistungsbeschreibung (Anhang B01-1) aufgelisteten ARS-Lizenzen inklusive Wartung und Pflegeleistungen beschaffen, welche im Rahmen des Los 1 ausgeschrieben werden.
Weiterhin werden im Rahmen des Los 2 Beratungs-, Entwicklungs- und Supportleistungen zu einer für die DFG konfigurierten und weiterentwickelten Applikation ausgeschrieben (Anhang B 01-2).
Eine detaillierte Beschreibung des Vergabegegenstands und der Leistungen des Auftragnehmers befindet sich jeweils in den Leistungsbeschreibungen, den Preisblättern, sowie in den Vertragsentwürfen (siehe Anhänge).
ARS-Lizenzen
Beim Auftraggeber.
Die DFG setzt eine ARS Remedy Lösung für die Bearbeitung von Incidents und Service Requests erfolgreich „on premise“ ein. Neben dem anstehenden Upgrade auf die aktuelle Version sollen zusätzlich auch weitere ITIL-Prozesse über diese Lösung prozessiert werden. Die DFG möchte hierzu die in der Leistungsbeschreibung (Anhang B01-1) aufgelisteten ARS-Lizenzen inklusive Wartung und Pflegeleistungen beschaffen, welche im Rahmen des Los 1 ausgeschrieben werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung zu Los 1.
Optional verlängert sich der Vertrag 3 Mal um jeweils 1 weiteres Jahr.
Beratungs-, Entwicklungs- und Supportleistungen
Hauptteil der Leistung beim Auftragnehmer. Ca. 20 % der Leistungen müssen beim Auftraggeber in Bonn erfolgen.
Im Rahmen des Los 2 werden Beratungs-, Entwicklungs- und Supportleistungen zu einer für die DFG konfigurierten und weiterentwickelten Applikation ausgeschrieben (Anhang B 01-2). Weitere Informationen entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung zu Los 2.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ARS-Lizenzen
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beratungs-, Entwicklungs- und Supportleistungen
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.