Handelspartner für den Microsoft Bundesvertrag Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/Eu10034567
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 063-159430)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DE14 Tübingen
Postleitzahl: 47805
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hs-niederrhein.de
Abschnitt II: Gegenstand
Handelspartner für den Microsoft Bundesvertrag
Handelspartner für Microsoft-Prodrkte aus dem Leibnitz Bundesrahmenvertrag mit Microsoft.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Aufgrund von Bieterfragen die, vor Beantwortung, noch eine juristische Prüfung erforderlich gemacht haben, müssen die Angebotsabgabefrist und die nachfolgenden Fristen verschoben werden.
Bitte teilen Sie mir Ihr Einverständnis für die Fristverlängerung bis zum 8.5.2021 über das Vergabeportal mit.
Die dazu geführten Bieterfragen sind folgende:
Bieterfrage 1: Da sie den Beitritt zum Bundesvertrag 3.0 anstreben und in Punkt 4.5 der Leistungsbeschreibung auf die Bedingungen des Campus Agreements hinweisen, gehen wir demnach recht in der Annahme das sowohl der Campusvertrag (Leibnitz/Microsoft) als auch der MS Beitrittsvertrag vorrangig Vertragsbestandteile werden und entsprechend in Ihre Aufzählung der geltenden Vertragsdokumente in der Leistungsbeschreibung als auch im EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B aufgenommen werden?
Bieterfrage 2: Geht der Bieter ebenfalls recht in der Annahme, dass mit der Akzeptanz des Campusvertrages und seiner weiteren Bestandteile die Rechte und Ansprüche des Auftraggebers bezüglich der jeweiligen MS-Lizenzen für Nutzungsrechte, Verzug, Schutzrechte, Haftungsklauseln, Datenschutz und Sonstiges abschließend in den Vertragsbestandteilen geregelt sind und somit die entsprechenden Regelungen aus den EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B AGB nicht für Lizenzen gelten?