Planung HLSK Kita Siegfriedstraße 81-85 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0095
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.detmold.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung HLSK Kita Siegfriedstraße 81-85
Die Stadt Detmold beabsichtigt als Neubau eine 4,5-gruppige Kindertagesstätte (KiTa) an Stelle der bestehenden Bebauung Siegfriedstraße Nr. 83 bis 85 zu errichten. Geplant sind 2 Gruppen unter 3-jährige Kinder und 2 Gruppen über 3-jährige Kinder sowie eine weitere halbe Gruppe. Im 1.Obergeschoss sowie einem weiteren Geschoss über der KiTa sollen in 2 Geschossen 7 + 7 Sozialwohnungen entstehen.
Ausschreibungsgegenstand ist die Fachplanung Technische Ausrüstung Heizung, Lüftung, Sanitär, Kälte (HLSK) zur Errichtung des Gebäudes bestehend aus KiTa und Sozialwohnungen.
Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Stadt Detmold – Der Bürgermeister
Marktplatz 5
32756 Detmold
Fachplanung Technische Ausrüstung Heizung, Lüftung, Sanitär, Kälte (HLSK) zum Neubau einer Kindertagesstätte einschließlich Sozialer Wohnungsbau und Nachbarschaftszentrum in der Siegfriedstraße 83-85
Ausführungszeitraum:
— von August 2021 bis mindestens Dezember 2022,
— verbindliche Fertigstellung Gebäude 1 Kita am 1.8.2022.
Die Auswahlkriterien (und Unterkriterien) mit Ihren Wertungsgewichten sind:
— Jährlicher Gesamtumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren (Gewichtungsfaktor 30),
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leis-tungserbringung eingesetzt werden sollen (Gewichtungsfaktor 10),
— Angaben zu geeigneten Referenzen (Referenzobjekte, deren (Planungs-) Anforderungen mit denen der zu vergebenden (Planungs-) Leistung vergleichbar sind) (Gewichtungsfaktor 60).
Fachplanung Heizung Lüftung,Sanitär, Kälte:
— Objektplanung Heizung, Lüftung,Sanitär, Kälte- Erbrachte LPH HOAI (Untergewichtungsfaktor 15),
— Objektplanung Heizung, Lüftung,Sanitär, Kälte- Planungsanforderungen (Untergewichtungsfaktor 10),
— Objektplanung Heizung, Lüftung,Sanitär, Kälte- Bezug zum Holzbau (Untergewichtungsfaktor 15),
—— Kumulierung (Untergewichtungsfaktor 20).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erforderlich ist die Qualifikation des Auftragnehmers als Fachplaner, Dipl.-Ing. oder Dipl.-Ing. FH, Master of Engineering oder gleichwertig.
Jährlicher Gesamtumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren von jeweils mind. [Betrag gelöscht] EUR netto pro Jahr. Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft wird addiert; bezügl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bewerbergemeinschaft ins-gesamt an.
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen. die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Mindestens 3 techn. Fachkräfte oder techn. Stellen,
— Angaben zu Referenzen von Leistungen nach §46 Abs.3 Nr. 1 VgV für die letzten 3 Jahre.
Mit vergleichbaren Planungsanforderungen.
Die Stadt Detmold behält sich vor Referenzen der letzten 7 Jahre bei der Wertung zu berücksichtigen.
Fachplanung Heizung, Lüftung, Sanitär, Kälte:
— mind. 1 Referenz Objektplanung Heizung, Lüftung, Sanitär, Kälte mit mind. erbrachten LPGH 1-9,
— mind. 1 Objektplanung Heizung, Lüftung, Sanitär, Kälte mit Planungsanforderungen mind. HZ III,
— mind. 1 Referenz Heizung, Lüftung, Sanitär, Kälte Kindergarten, Kita oder ähnlich sowie Wohnen.
Haftpflichtversicherung:
— [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden,
— [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5CYY9M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist insbesondere unzulässig, soweit:
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.