EU-weite Ausschreibung von Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr für die Evangelische Jugendhilfe Friedenshort GmbH
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freudenberg
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57258
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.friedenshort.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung von Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr für die Evangelische Jugendhilfe Friedenshort GmbH
Die Gesamtleistung wird in drei Einzellosen vergeben:
— Los 1: Beförderung von Kindern/Jugendlichen aus dem Raum Künzelsau/Schwäbisch Hall zur Tiele-Winckler-Schule (inkl. Schulkindergarten),
— Los 2: Beförderung von Kindern/Jugendlichen aus dem Raum Wüstenrot/Löwenstein/Beilstein/Weinsberg/Neckarsulm/Bad Friedrichshall zur Tiele-Winckler-Schule (inkl. Schulkindergarten und Zubringerverkehre),
— Los 3: Beförderung von Kindern/Jugendlichen aus dem Raum Neckarsulm/Bad Friedrichshall zur Tiele-Winckler-Schule.
Beförderung von Kindern/Jugendlichen aus dem Raum Künzelsau/Schwäbisch Hall zur Tiele-Winckler-Schule (inkl. Schulkindergarten)
Hohenlohekreis;
Landkreis Schwäbisch Hall
— Abholung der zu befördernden Kinder/Jugendlichen am jeweiligen Wohnort,
— Beförderung zur Schule (inkl. Schulkindergarten),
— Abholung an der Schule (inkl. Schulkindergarten) und Rücktransport zum jeweiligen Wohnort.
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Schuljahr (bis zum letzten Schultag vor den Sommerferien in Baden-Württemberg im Jahr 2026), wenn er nicht spätestens zwölf Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit durch den Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Beförderung von Kindern/Jugendlichen aus dem Raum Wüstenrot/Löwenstein/Beilstein/Weinsberg/Neckarsulm/Bad Friedrichshall zur Tiele-Winckler-Schule (inkl. Schulkindergarten und Zubringerverkehre)
Hohenlohekreis;
Landkreis Heilbronn
— Abholung der zu befördernden Kinder/Jugendlichen am jeweiligen Wohnort,
— Beförderung zur Schule (inkl. Schulkindergarten) bzw. – bei Zubringerverkehren – Beförderung zur jeweiligen vom Auftraggeber vorgegebenen Haltestelle,
— Abholung an der Schule (inkl. Schulkindergarten) und Rücktransport zum jeweiligen Wohnort.
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Schuljahr (bis zum letzten Schultag vor den Sommerferien in Baden-Württemberg im Jahr 2026), wenn er nicht spätestens zwölf Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit durch den Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Beförderung von Kindern/Jugendlichen aus dem Raum Neckarsulm/Bad Friedrichshall zur Tiele-Winckler-Schule
Hohenlohekreis;
Landkreis Heilbronn
— Abholung der zu befördernden Kinder/Jugendlichen am jeweiligen Treffpunkt,
— Beförderung zur Schule,
— Optionaler Einsatz von Begleitpersonen.
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.4): Optionaler Einsatz von Begleitpersonen.
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Schuljahr (bis zum letzten Schultag vor den Sommerferien in Baden-Württemberg im Jahr 2026), wenn er nicht spätestens zwölf Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit durch den Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 bis 3:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters,
— Auskunft der Hausbank des Bieters,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Lose 1 bis 3:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2018 bis 2020 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre,
— Auskunft der Hausbank des Bieters über die aktuelle wirtschaftliche Situation des Bieterunternehmens,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern).
Lose 1 bis 3:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die regelmäßige Durchführung von Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr.
Lose 1 bis 3:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die regelmäßige Durchführung von Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Jahren 2018 bis 2020 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der Leistung und des jeweiligen Beauftragungszeitraumes vorzulegen (hinsichtlich der Beauftragungszeiträume gilt die Summe der Referenzen).
Die Referenz ist auch bei Abgabe von Angeboten zu mehreren oder allen Losen nur einmal vorzulegen.
Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG)
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeinformationssystem ELViS der Auftragsplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform „ELViS“ erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) einzureichen.
Zu Ziffer III.2.2) "Bedingungen für die Ausführung des Auftrags": In Ergänzung zur Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg wird darauf hingewiesen, dass derzeit vom Land Baden-Württemberg folgende Tarifverträge im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße als repräsentativ festgestellt sind:
— Manteltarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 17.10.2005, zuletzt geändert am 01.10.2016, in Verbindung mit dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 22.03.2019, in Verbindung mit dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für das private Omnibusgewerbe Baden-Württemberg vom 04.07.1986, in Verbindung mit dem Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Ergänzungstarifvertrag zum WBO-Manteltarifvertrag) vom 20.03.2002,
— Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg (BzTV-N BW) vom 13.11.2001, zuletzt geändert am 18.04.2018.
Ort: Vgl. Ziffer VI.4.3)
Land: Deutschland
Die Evangelische Jugendhilfe Friedenshort GmbH ist kein öffentlicher Auftraggeber i. S. v. § 99 GWB. Das Vergabeverfahren wird jedoch analog zu den Vorgaben des GWB und der VgV durchgeführt, da für die ausgeschriebenen Leistungen eine Kostenerstattung durch den Hohenlohekreis vorgesehen ist.