Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung auf Mietbasis für den Rettungs- und Notarztdienst mit integrierter Logistik einschl. Reinigung auch der beim AG vorhandenen Bestandskleidung und möglicher Übernahme dieser Bestandskleidung Referenznummer der Bekanntmachung: ZV11/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.siegburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung auf Mietbasis für den Rettungs- und Notarztdienst mit integrierter Logistik einschl. Reinigung auch der beim AG vorhandenen Bestandskleidung und möglicher Übernahme dieser Bestandskleidung
Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung auf Mietbasis für Rettungs- und Notarztdienst mit integrierter Logistik einschl. Reinigung sowie optionaler Übernahme Bestandskleidung.
53721 Siegburg
Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) auf Mietbasis für den Rettungs- und Notarztdienst der Kreisstadt Siegburg mit integrierter Logistik einschl. Reinigung auch der beim Auftraggeber vorliegenden Bestandskleidung und möglicher Übernahme der beim Auftraggeber bereits vorhandenen Bestandskleidung.
Übernahme (Ankauf) der Bestandskleidung gem. LV und Rückvermietung an den Auftraggeber.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
— Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck 124) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen),
— 3 vergleichbare Referenzen aus den letzten 5 Jahren (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt,
— Referenznachweise von vergleichbaren Leistungen / Aufträgen (mindestens 3) in den letzten 5 Jahren mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers.
Auf die in den Besonderen Vertrags- und Ausführungsbedingungen sowie in dem Leistungsverzeichnis genannten Mindestanforderungen wird besonders hingewiesen.
Bei Arbeits- / Bietergemeinschaften bestellen die Bieter einen bevollmächtigten Vertreter. Sie haften gesamtschuldnerisch. Es ist keine besondere Rechtsform vorgeschrieben.
Abschnitt IV: Verfahren
Zur Angebotsöffnung sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebotsabgabe kann nur elektronisch über den Vergabemarktplatz Rheinland erfolgen.
Bieter müssen eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB abgeben.
Bietergemeinschaften:
Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft bestellen einen bevollmächtigten Vertreter. Sämtliche Mitglieder haften gesamtschuldnerisch.
Form der Nachweise die geforderten Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache einzureichen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen des Bewerbers durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen bestätigen zu lassen.
Wertung:
Der Zuschlag erfolgt das das punktbeste Angebot, bestehend aus 60 % Preis und 40 % Service gem. Aufstellungen im LV.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YY0YYBQ.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
Postleitzahl: 53705
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]