Fertigungsüberwachung der Stahlkonstruktion und des Korrosionsschutzes gem. ZTV-ING – Teil 4 für den Stahlüberbau des Brückenneubaus im Herstellerwerk und auf der Baustelle – Uechtingstraße in Gelsenkirchen Referenznummer der Bekanntmachung: 10/4.2-2021-0082
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45888
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 209 / 169-4833
Fax: +49 209 / 169-4821
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gelsenkirchen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.gelsenkirchen.de/de/Rathaus/Informationen/Kommunale_Ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Fertigungsüberwachung der Stahlkonstruktion und des Korrosionsschutzes gem. ZTV-ING – Teil 4 für den Stahlüberbau des Brückenneubaus im Herstellerwerk und auf der Baustelle – Uechtingstraße in Gelsenkirchen
Fertigungsüberwachung der Stahlkonstruktion und des Korrosionsschutzes gemäß ZTV-ING – Teil 4 für den Stahlüberbau des Brückenneubaus im Herstellerwerk und auf der Baustelle.
Kanalbrücke
Uechtingstraße
45881 Gelsenkirchen
Für den Ersatzneubau der Brücke über den Rhein-Herne-Kanal im Zuge der Uechtingstraße vergibt die Stadt Gelsenkirchen den Auftrag für die Fertigungsüberwachung der Stahlkonstruktion und des Korrosionsschutzes gemäß ZTV-ING-Teil 4.
Bei dem Brückenneubau handelt es sich um eine Stabbogenbrücke mit einer Stahltonnage von ca. 400 t und einer zu beschichtenden Stahloberfläche von ca. 2 500 m2.
Der Auftrag beinhaltet die Überwachung der Fertigung im Herstellerwerk und auf der Baustelle.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als vorläufiger Nachweis ist mit dem Angebot zunächst nur die Eigenerklärung des Bieters auf dem in den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt 124_LD abzugeben. Die entsprechenden Bescheinigungen der zuständigen Stellen (Einzelnachweise) sind nur von den in die engere Wahl kommenden Bietern auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen. Der Nachweis kann auch durch die Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (AVPQ-Liste) geführt werden.
Einzureichende Unterlagen:
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (T2-UVgO/VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe im Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft,
— Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister (T2-UVgO/VgV, ohne TNW) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Vorlage der entsprechenden Bescheinigung, sofern eine Verpflichtung zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes besteht.
Als vorläufiger Nachweis ist mit dem Angebot zunächst nur die Eigenerklärung des Bieters auf dem in den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt 124_LD abzugeben. Die entsprechenden Bescheinigungen der zuständigen Stellen (Einzelnachweise) sind nur von den in die engere Wahl kommenden Bietern auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen. Der Nachweis kann auch durch die Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (AVPQ-Liste) geführt werden.
Einzureichende Unterlagen:
— Angabe der Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto) (T2-UVgO/VgV, ohne TNW) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe der Umsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (netto) im Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung),
— Nachweis zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen (T2-UVgO/VgV) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit eine Pflicht zur Beitragszahlung besteht, ordnungsgemäß erfüllt wurde, durch Vorlage der:
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (falls das Unternehmen beitragspflichtig ist),
— Nur falls zutreffend – Vorlage des Insolvenzplans (T2-UVgO/VgV) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Nur falls ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde, ist ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan vorzulegen,
— Versicherungsnachweis – Mindestdeckungssummen (T2-UVgO/VgV) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden, jeweils pro Schadensfall und Schadensjahr.
In dem Fall, dass keine Versicherung in der geforderten Höhe vorliegt, ist eine Bestätigung einer Versicherung vorzulegen, die die Absicht bestätigt, im Auftragsfall eine Versicherung in der geforderten Höhe abzuschließen. Vor Ausführungsbeginn ist der Versicherungsabschluss mit den geforderten Mindestdeckungssummen nachzuweisen.
Als vorläufiger Nachweis ist mit dem Angebot zunächst nur die Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters auf dem in den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt 124_LD abzugeben. Die entsprechenden Bescheinigungen der zuständigen Stellen (Einzelnachweise) sind nur von den in die engere Wahl kommenden Bietern auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen. Der Nachweis kann auch durch die Eintragung in
Das Präqualifikationsverzeichnis (AVPQ-Liste) geführt werden.
Einzureichende Unterlagen:
— Angabe der Beschäftigten (T2-UVgO/VgV, ohne TNW) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe der Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten und Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen,
— Nachweis von 3 Referenzen (T2-UVgO/VgV, ohne TNW) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): 3 Referenznachweise, aus den letzten 3 Jahren, bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit mindestens folgenden Angaben:
— Ansprechpartner,
— Art der ausgeführten Leistung,
— Auftragssumme,
— Ausführungszeitraum.
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle
Die Bieter oder ihre Bevollmächtigten dürfen nicht zugegen sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung erfolgt gemäß der VgV und dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW).
Nebenangebote müssen als Mindestanforderung, sofern in den Vergabeunterlagen keine weitergehenden Anforderungen gestellt werden, den Konstruktionsprinzipien und den vom Auftraggeber vorgesehenen Planungsvorgaben entsprechen.
Angebote von Bietergemeinschaften werden nur zugelassen, wenn das Ziel der Bietergemeinschaft die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft ist. Im Teilnahmeantrag/im Angebot ist eindeutig auf die Bildung einer Bietergemeinschaft hinzuweisen.
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung auf dem in den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt 234 abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind,
— in der erklärt ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— in der erklärt ist, dass der bevollmächtigte Vertreter zur Entgegennahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist,
— in der erklärt ist, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Hierfür ist das Kommunikationstool der Vergabeplattform zu verwenden.
Fragen sind in Textform, bis zur angegebenen Frist für die Auskunftserteilung, über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Verbindliche Antworten erfolgen in Textform über die Vergabeplattform zur entsprechenden Vergabe.
Ein übermittelter oder auf der Vergabeplattform eingestellter Nachtrag wird Teil der Vergabeunterlagen.
Als Grundlage für das Angebot gilt das in der letzten Fassung eingestellte Leistungsverzeichnis.
Zur Sicherstellung einer vollumfänglichen elektronischen Kommunikation (z. B. Benachrichtigungen, bei Änderung der Vergabeunterlagen, usw.) wird dem Bewerber/Bieter dringend empfohlen, sich auf der Vergabeplattform anzumelden und für dieses Vergabeverfahren freizuschalten.
Nicht angemeldete und freigeschaltete Bieter müssen regelmäßig die Vergabeunterlagen auf Änderungen überprüfen.
Es sind nur noch elektronische Angebote über das Bietertool der Vergabeplattform einzureichen. Eine Übermittlung der Angebote auf dem Postweg und auf anderen elektronischen Wegen (z.B. per E-Mail, CD, Telefax oder über die Kommunikation der Vergabeplattform) ist nicht gestattet. Diese Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen.
Der Bieter trägt das Risiko der Übermittlung und des rechtzeitigen und vollständigen Eingangs seines Angebotes.
Enthalten Angebote bei der Abgabe nicht die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und Bescheinigungen, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis zum Ablauf der Frist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Beabsichtigt der Bieter Leistungen von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen oder bedient er sich der Kapazitäten anderer Unternehmen, muss er Art und Umfang der durch Unterauftragnehmer oder andere Unternehmen auszuführenden Leistungen/Teilleistungen auf dem in den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt 235 angeben und auf Verlangen die Unterauftragnehmer benennen, deren Eignung nachweisen und durch Vorlage des Formblattes 236 nachweisen, dass ihm die Kapazitäten anderer Unternehmen zur Verfügung stehen.
Die spätere Auftragsvergabe erfolgt durch die Bedarfsstelle (Fachdienststelle) der Stadt Gelsenkirchen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SYDES
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 251 / 411-2735
Fax: +49 251 / 411-2165
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandung im Hinblick auf das Vergabeverfahren (gemäß § 160 Abs. 3 GWB) die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind, damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bewerber/Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Absendung der Mitteilung des Auftraggebers über die beabsichtigte Vergabe (gemäß § 134 Abs. 2 GWB) muss ein Nachprüfungsverfahren spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen vor der Vergabekammer beantragt werden. Bei Übermittlung der Mitteilung auf elektronischem Weg verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
Nach Ablauf der jeweiligen Fristen ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen sind ebenfalls bei der Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster erhältlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 251 / 411-2735
Fax: +49 251 / 411-2165