Wissenschaftlich fundierte Evaluation der BMU-Förderrichtlinie „Dekarbonisierung in der Industrie“ im Auftrag des Bundesumweltministeriums Referenznummer der Bekanntmachung: 12-E-2103_KEI_für_BMU
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.z-u-g.org
Adresse des Beschafferprofils: https://www.z-u-g.org/
Abschnitt II: Gegenstand
Wissenschaftlich fundierte Evaluation der BMU-Förderrichtlinie „Dekarbonisierung in der Industrie“ im Auftrag des Bundesumweltministeriums
Die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH betreibt im Auftrag des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI). Das KEI betreut unter anderem das BMU-Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“. Das Förderprogramm soll energieintensive Industrien dabei unterstützen, prozessbedingte Treibhausgasemissionen weitgehend und dauerhaft zu reduzieren und so zur Treibhausgasneutralität der Industrie bis 2050 beitragen. Ziel des Förderprogramms ist eine Minderungswirkung von bis zu 2,5 Millionen Tonnen CO2 Äquivalent im Jahr 2030.
Die beihilferechtliche Grundlage des Förderprogramms ist die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der Europäischen Kommission. Im Rahmen der AGVO muss die Förderrichtlinie anhand eines mit der EU Abgestimmten Evaluierungsplans evaluiert werden.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vorbereitung einer wissenschaftlichen Evaluation des Förderprogramms „Dekarbonisierung in der Industrie“ bis 2030 anhand eines quasi-experimentellen Designs sowie die Durchführung einer ersten Zwischenevaluierung des Förderprogramms bis 2023 auf Basis des von der EU genehmigten Evaluierungsplans.
Das umfasst insbesondere folgende Aufgaben:
1. Entwicklung eines Forschungsdesigns zur wissenschaftlichen Evaluation der Wirkung des Förderprogramms „Dekarbonisierung in der Industrie bis 2030“ unter Berücksichtigung der Vorgaben des Evaluierungsplans:
— Entwicklung eines quasi-experimentellen Modells für die Wirkungsevaluation 2030,
— Entwicklung eines Konzepts zur Bildung von Vergleichsgruppen anhand einer methodisch soliden Selektionsstrategie,
— Operationalisierung aller relevanten Variablen des Modells,
— Identifikation geeigneter Datensätze bzw. Erhebungsmethoden zur Messung der Variablen als Paneldaten (2020-2030) bei Interventionsgruppe und Vergleichsgruppe
2. Anpassung des o.g. Evaluationsdesigns zur Durchführung der Zwischenevaluierung 2023,
3. Durchführung einer ersten Datenerhebung für Interventionsgruppe und Vergleichsgruppe bis 2022 und Aufbau eines Datensatzes (Evaluationsfragen 1,2,4,6, siehe 2.1),
4. Erstellung des Evaluationsberichts für die Zwischenevaluierung 2023.
Im Rahmen des Auftrags sind folgende Produkte zu erstellen:
— Inception Report,
— Methodikbericht bis 15.12.2021,
— Evaluationsbericht bis 1.6.2023,
— Datensatz von erster Datenerhebung bis 30.3.2023.
Berlin
Die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH betreibt im Auftrag des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI). Das KEI betreut unter anderem das BMU-Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“. Das Förderprogramm soll energieintensive Industrien dabei unterstützen, prozessbedingte Treibhausgasemissionen weitgehend und dauerhaft zu reduzieren und so zur Treibhausgasneutralität der Industrie bis 2050 beitragen. Ziel des Förderprogramms ist eine Minderungswirkung von bis zu 2,5 Millionen Tonnen CO2 Äquivalent im Jahr 2030.
Die beihilferechtliche Grundlage des Förderprogramms ist die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der Europäischen Kommission. Im Rahmen der AGVO muss die Förderrichtlinie anhand eines mit der EU Abgestimmten Evaluierungsplans evaluiert werden.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vorbereitung einer wissenschaftlichen Evaluation des Förderprogramms „Dekarbonisierung in der Industrie“ bis 2030 anhand eines quasi-experimentellen Designs sowie die Durchführung einer ersten Zwischenevaluierung des Förderprogramms bis 2023 auf Basis des von der EU genehmigten Evaluierungsplans.
Das umfasst insbesondere folgende Aufgaben:
1. Entwicklung eines Forschungsdesigns zur wissenschaftlichen Evaluation der Wirkung des Förderprogramms „Dekarbonisierung in der Industrie bis 2030“ unter Berücksichtigung der Vorgaben des Evaluierungsplans:
— Entwicklung eines quasi-experimentellen Modells für die Wirkungsevaluation 2030,
— Entwicklung eines Konzepts zur Bildung von Vergleichsgruppen anhand einer methodisch soliden Selektionsstrategie,
— Operationalisierung aller relevanten Variablen des Modells,
— Identifikation geeigneter Datensätze bzw. Erhebungsmethoden zur Messung der Variablen als Paneldaten (2020-2030) bei Interventionsgruppe und Vergleichsgruppe
2. Anpassung des o. g. Evaluationsdesigns zur Durchführung der Zwischenevaluierung 2023
3. Durchführung einer ersten Datenerhebung für Interventionsgruppe und Vergleichsgruppe bis 2022 und Aufbau eines Datensatzes (Evaluationsfragen 1,2,4,6, siehe 2.1)
4. Erstellung des Evaluationsberichts für die Zwischenevaluierung 2023
Das Evaluationsdesign 2030 soll Antwort auf folgende vorläufigen Evaluationsfragen geben.
Evaluationsfragen zur direkten Wirkung der Förderrichtlinie:
1. Hat die Beihilfe dazu geführt, dass in geförderten Unternehmen der energieintensiven Industrie Investitionen in Anlagen zur Anwendung und Umsetzung von Klimaschutztechnologien im industriellen Maßstab getätigt und emissionsarme bzw. -freie Produktionskapazitäten aufgebaut wurden, die in nicht-geförderten Unternehmen nicht oder nicht in dem Umfang aufgebaut wurden?
2. Hat die Beihilfe dazu geführt, dass in geförderten Unternehmen der energieintensiven Industrie innovative Klimaschutztechnologien in größerem Umfang als in nicht-geförderten Unternehmen erforscht, entwickelt bzw. erprobt wurden?
3. Hat die Beihilfe dazu geführt, dass geförderte Unternehmen der energieintensiven Industrie durch die Umsetzung von Dekarbonisierungsprojekten ihre spezifischen Treibhausgasemissionen (relativ zur von der Beihilfe betroffenen Produktionsmenge) im Vergleich zum Zeitpunkt unmittelbar vor Gewährung der Beihilfe stärker reduziert haben als nicht-geförderte Unternehmen?
Evaluationsfragen zur indirekten Wirkung der Förderrichtlinie:
6. Hat die Beihilfe dazu beigetragen, dass die geförderten Technologien in weiteren Unternehmen, Branchen und Regionen eingesetzt werden bzw. eingesetzt werden könnten (Spill-Over-Effekt)?
Die folgenden Fragen 5, 7-11 sollen im Evaluationsdesign 2030 berücksichtigt werden, sollen aber vorbehaltlich der Zustimmung der Europäischen Kommission nicht im Zwischenbericht adressiert werden. Das heißt, eine Datenerhebung wäre hier nicht notwendig. Es wird jedoch gebeten, im Angebot die Kosten für eine Bearbeitung dieser optionalen Evaluationsfragen im Zwischenbericht als gesonderte Option auszuweisen, sollte die Europäische Kommission dies nachträglich empfehlen.
5. Hat die Beihilfe zu einer Veränderung der Wettbewerbsposition der geförderten Unternehmen im Vergleich zu nicht-geförderten Unternehmen geführt?
7. Hat die Beihilfe zu einer Veränderung der Angebots- und Nachfragestrukturen hin zu treibhausgasarmen bzw. freien Produkten geführt?
8. Hat die Beihilfe die Tendenzen zu einer Standortverlagerung verändert? (Carbon Leakage)
9. Hat die Beihilfe dazu geführt, dass andernfalls eingetretene private Investitionen in den von der Beihilfe betroffenen Sektoren ausgeblieben sind (Crowding-Out)?
10. Wurden Hemmnisfaktoren dieses Beihilfeinstruments identifiziert, die andere Instrumente nicht hätten, um die Erforschung, Entwicklung, Erprobung und Umsetzung von Dekarbonisierungsmaßnahmen in der energieintensiven Industrie anzureizen?
11. Hätten die entsprechenden Dekarbonisierungsmaßnahmen auch mit einer geringeren Mittelausstattung bzw. geringeren Beihilfeintensitäten angereizt werden können?
Des Weiteren sind deskriptive Daten zum Stand des Implementierung des Förderprogramms für die Zwischenevaluation zu erheben. Dazu gehört auch eine Betrachtung des Projekt-Portfolios, in dem u.a. die Verteilung der geförderten Projekte nach Branchen oder Unternehmensgröße analysiert wird.
Im Rahmen des Auftrags sind folgende Produkte zu erstellen:
— Inception Report
— Methodikbericht bis 15.12.2021,
— Evaluationsbericht bis 1.6.2023,
— Datensatz von erster Datenerhebung bis 30.3.2023.
Die AG behält sich vor, die in der Leistungsbeschreibung als optionale Leistungen beschriebenen Aufgaben bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt zu beauftragen.
Der Gesamtaufwand für den Auftrag (ohne Optionen) darf maximal [Betrag gelöscht] EUR netto betragen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung über die Nichtvorlage von Ausschlussgründen und zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung.
— Eigenerklärungen zu den Umsätzen der letzten 3 Geschäftsjahre.
Es wird ein Mindestjahresumsatzvon [Betrag gelöscht] EUR im ausgeschriebenen Tätigkeitsbereich erwartet.
Eigenerklärungen zum Personal/Projektteam und zu vergleichbaren Referenzleistungen.
Als Projektteam sind zu benennen: 1 Teamleiter*in und 2 Evaluationsexpert*innen
Das zur Auftragsausführung eingesetzte Personal hat Erfahrungen nachzuweisen:
1. in der erfolgreichen Durchführung von mind. 3 Evaluierungsprojekten mit mind. [Betrag gelöscht] EUR (netto) Budget,
2. in der erfolgreichen Durchführung von mind. 1 Projekt im thematischen Kontext Dekarbonisierung der Industrie.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes rechtzeitig (bis 24.5.2021) zu stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland