EU-weite Ausschreibung der Übernahme und Entsorgung von Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen Referenznummer der Bekanntmachung: 335.224
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ers-containerdienst.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rsag.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Übernahme und Entsorgung von Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen
Die ERS EntsorgungsService Rhein-Sieg GmbH (ERS) ist zuständig für die Entsorgung der im Rhein-Sieg-Kreis angefallenen und ihr überlassenen Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen (Gewerbeabfälle = gemischte Siedlungsabfälle mit der Abfallschlüsselnummer 20 03 01).
Die Gesamtleistung der Übernahme, Transport und Entsorgung dieser Abfälle wird in 2 Losen (mit gleichen Mengen) ausgeschrieben. Die genutzte (Erst-)Behandlungsanlage bzw. Entsorgungsanlage muss in NRW liegen (vgl. Abfallwirtschaftsplan NRW).
Übernahme und Entsorgung von Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen (Mengenlos 1)
Rhein-Sieg-Kreis
— Übernahme der Abfälle an den Umschlagstellen des Auftraggebers in Troisdorf und Swisttal-Miel und Transport der Abfälle zur Behandlungs-/Entsorgungsanlage,
— Entsorgung der Abfälle (ggf. nach vorheriger Aufbereitung),
— Mengenspanne insgesamt: 8 500 – 11 500 Mg/a (Abfallschlüsselnummer 20 03 01).
Vgl. Ziffer II.2.11
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis max. zum 31.12.2025), wenn er nicht spätestens 12 Monate vor dem Vertragsende durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Übernahme und Entsorgung von Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen (Mengenlos 2)
Rhein-Sieg-Kreis
— Übernahme der Abfälle an den Umschlagstellen des Auftraggebers in Troisdorf und Swisttal-Miel und Transport der Abfälle zur Behandlungs-/Entsorgungsanlage,
— Entsorgung der Abfälle (ggf. nach vorheriger Aufbereitung),
— Mengenspanne insgesamt: 8 500 – 11 500 Mg/a Abfallschlüsselnummer 20 03 01).
Vgl. Ziffer II.2.11
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis max. zum 31.12.2025), wenn er nicht spätestens 12 Monate vor dem Vertragsende durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung,
— Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Versicherungsschein.
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2018 bis 2020 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von Mindestens 1,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden.
Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung (Beseitigung und/oder Verwertung) von gemischtem Siedlungsabfall (ASN 20 03 01),
— Nutzungsnachweis der vorgesehenen Entsorgungsanlagen (z. B. MVA) sowie ggf. genutzter Behandlungsanlagen,
— Bei Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist bei ggf. anfallenden Sortierresten (nach einer Vorbehandlung) zusätzlich nachzuweisen, dass grundsätzlich ein Anspruch auf Notifizierung besteht.
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung (Beseitigung und/oder Verwertung) von jährlich insgesamt mindestens 5 000 Mg gemischtem Siedlungsabfall (ASN 20 03 01) im Zeitraum von 2018 bis 2020. Die Referenz/-en ist/sind durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
— Nutzungsnachweis der vorgesehenen Entsorgungsanlagen (z. B. MVA) sowie ggf. genutzter Behandlungsanlagen (inkl. nachgeschalteter Entsorgungsanlagen wie MVA, Deponie oder thermische Verwertungsanlagen) für die gesamte Vertragslaufzeit.
Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage/-n ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Der Nachweis muss in beiden Fällen die Inhalte (Mindestangaben) des in Anlage B der Leistungsbeschreibung
Beigefügten Mustertextes („Erklärung zur Anlagenverfügbarkeit“) beinhalten und für die ausgeschriebenen Maximalmengen pro Jahr und Los gelten.
Bei Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist bei ggf. anfallenden Sortierresten (nach einer Vorbehandlung) zusätzlich nachzuweisen, dass grundsätzlich ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht. Der Zuschlag erfolgt bei einem entsprechenden Angebot erst nach Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBDD65
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland