Rahmenvertrag für die technische Umsetzung und Betreuung virtueller Messen/Veranstaltungen mittels Bereitstellung und Implementierung eines Online-Tools Referenznummer der Bekanntmachung: 012/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.daad.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für die technische Umsetzung und Betreuung virtueller Messen/Veranstaltungen mittels Bereitstellung und Implementierung eines Online-Tools
Der DAAD richtet als Veranstalter sowohl Face-to-Face-Messen als auch virtuelle Messen/Veranstaltungen zur Bewerbung des Studien- und Forschungsstandortes Deutschland mit Teilnahme deutscher Hochschulen und außeruniversitärer Forschungseinrichtungen (AuFs), weitere Online-Veranstaltungen im Rahmen diverser Kampagnen sowie Online-Tagungen zu unterschiedlichen Themenfeldern aus.
Der DAAD nutzt entsprechende externe Online-Tools zur Ausrichtung der genannten virtuellen Formate, die die technische Umsetzung und Betreuung der Formate seitens des Auftragnehmers beinhalten.
Ausgeschrieben wird die technische Umsetzung und Betreuung virtueller Messen/Veranstaltungen mittels Bereitstellung und Implementierung eines zeitgemäßen und ausbaufähigen Online-Tools zur Ausrichtung von virtuellen Messen, Veranstaltungen sowie Tagungen, inklusive technischer und gestalterischer Umsetzung individueller Anforderungen sowie der Bereitstellung der personellen, technischen Betreuung für die jeweiligen virtuellen Veranstaltungen.
Die detaillierte Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte Anlage 2 der Ausschreibungsunterlagen.
Bonn
Der DAAD richtet als Veranstalter sowohl Face-to-Face-Messen als auch virtuelle Messen/Veranstaltungen zur Bewerbung des Studien- und Forschungsstandortes Deutschland mit Teilnahme deutscher Hochschulen und außeruniversitärer Forschungseinrichtungen (AuFs), weitere Online-Veranstaltungen im Rahmen diverser Kampagnen sowie Online-Tagungen zu unterschiedlichen Themenfeldern aus.
Der DAAD nutzt entsprechende externe Online-Tools zur Ausrichtung der genannten virtuellen Formate, die die technische Umsetzung und Betreuung der Formate seitens des Auftragnehmers beinhalten.
Ausgeschrieben wird die technische Umsetzung und Betreuung virtueller Messen/Veranstaltungen mittels Bereitstellung und Implementierung eines zeitgemäßen und ausbaufähigen Online-Tools zur Ausrichtung von virtuellen Messen, Veranstaltungen sowie Tagungen, inklusive technischer und gestalterischer Umsetzung individueller Anforderungen sowie der Bereitstellung der personellen, technischen Betreuung für die jeweiligen virtuellen Veranstaltungen.
Die detaillierte Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte Anlage 2 der Ausschreibungsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag für die technische Umsetzung und Betreuung virtueller Messen/Veranstaltungen mittels Bereitstellung und Implementierung eines Online-Tools
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html?nn=3590536
Belehrung zu den Rechtsbehelfsfristen
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.