Unterstützung der NRW.BANK bei der Bearbeitung aller bestehenden und neuen Corona-Hilfsprogramme Referenznummer der Bekanntmachung: 374-101-79520-00
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]7
Fax: [removed]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrwbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützung der NRW.BANK bei der Bearbeitung aller bestehenden und neuen Corona-Hilfsprogramme
Unterstützung der NRW.BANK bei der Bearbeitung aller bestehenden und neuen Corona-Hilfsprogramme.
Die Auftragnehmerin ist in der Wahl des Leistungsortes grundsätzlich frei.
Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt die NRW.BANK das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei im öffentlichen Auftrag.
Im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Lan-des Nordrhein-Westfalen (MWIDE) sowie der jeweils zuständigen Bezirksregierung bearbeitet die NRW.BANK die Abwicklung der Förderanträge der Überbrückungshilfe des Bundes sowie weiterer Corona-Hilfsprogramme. Sie beschränkt sich dabei auf die Bearbeitung der als Grün- und Gelbfälle geclusterten Anträge in der Antrags- und Auszahlungsphase (Phase 1). Verwendungsnachweise (Phase 2) werden durch die NRW.BANK nicht bearbeitet. Dies erfolgt ausschließlich im Namen der jeweils zuständigen Bezirksregierung.
Bei der Antragsbearbeitung benötigt die NRW.BANK Unterstützung durch einen externen Dienstleister (im Weiteren auch: „Auftragnehmerin“). Im Rahmen dieser Unterstützung sind für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung ein Projektleiter sowie 2 bis maximal 5 Teams zu stellen. Jedes Team muss aus einem Teamleiter und Sachbearbeitern bestehen. Bei den Sachbearbeitern müssen zehn Vollzeitäquivalente erreicht werden, dürfen aber maximal 13 Personen zum Einsatz kommen.
Auftragsgegenstand ist daher eine Rahmenvereinbarung über die Unterstützung der NRW.BANK bei der Bearbeitung aller bestehenden und neuen Corona-Hilfsprogramme (z. B. Überbrückungshilfe 3, Neustarthilfe, Novemberhilfe und Dezemberhilfe) einschließlich eventueller Subprogramme im öffentlich-rechtlichen Verfahren als Billigkeitsleistungen oder Zuwendungen. Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen abgeschlossen. Sie hat eine Grundlaufzeit von der Zuschlagserteilung bis zum 31. Juli 2021.
Mit Zuschlagserteilung gelten der Projektleiter und 2 Teams bestehend aus je einem Teamleiter (Vollzeit) und je zehn Vollzeitäquivalenten (Sachbearbeiter) bis zum 31.7.2021 als abgerufen (zeitlich befristete Mindestabnahmeverpflichtung/Grundleistung). Ein stufenweiser Aufbau dieser Kapazitäten über einen Zeitraum von neun Kalendertagen (zuzüglich gesetzlicher Feiertage in Nordrhein-Westfalen) ist zulässig. Im Falle einer Verlängerung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung reduziert sich die Mindestabnahmeverpflichtung auf ein Team.
Die NRW.BANK ist dazu berechtigt, bis zu 3 weitere Teams bestehend aus jeweils einem Teamleiter (Vollzeit) und bis zu jeweils zehn Vollzeitäquivalenten (Sachbearbeiter) bei der Auftragnehmerin abzurufen (Höchstabnahmegrenze). Diese Aufstockung wird die NRW.BANK jeweils mindestens 14 Tage im Voraus ankündigen, kann zeitlich befristet sein (mindestens auf einen Monat) und sich wiederholen. Für die Schlussphase, insbesondere für die letzten 2 Wochen der Leistungserbringung ist eine sukzessive Verringerung der bereitgestellten Mitarbeiterkapazitäten vorgesehen. Die NRW.BANK und die Auftragnehmerin werden hierüber rechtzeitig eine einvernehmliche Regelung treffen
Die zum Einsatz kommenden Teams müssen die NRW.BANK möglichst eigenständig bei der Bearbeitung der Corona-Hilfsprogramme unterstützen.
Die Antragsbearbeitung erfolgt weitgehend digitalisiert. Es sind keine IT- oder Zahlungsverkehrsdienstleistungen abzuwickeln. Die Dokumentation und Archivierung erfolgt ausschließlich im vorgegebenen Portal, so dass keine Aufbewahrungspflichten durch die Auftragnehmerin zu erfüllen sind. Nach außen tritt die Auftragnehmerin – ebenso wie die NRW.BANK nicht in eigenem Namen in Erscheinung. Kontakte zu Antragstellern über die entsprechende Funktion im Portal und die Bescheiderstellung erfolgen jeweils ohne Namensnennung der Sachbearbeitenden im Namen der örtlich zuständigen Bezirksregierung.
Abschnitt IV: Verfahren
Der Auftrag wird im Wege eines beschleunigten offenen Verfahrens gemäß §§ 14 Abs. 1, 15 VgV mit einer Angebotsfrist von 15 Kalendertagen vergeben. Der nun andauernde harte Lockdown belastet Unternehmen und Selbständige zunehmend stärker. Die immer angespanntere Liquiditätslage macht es erforderlich, dass die Wirtschaftshilfen wesentlich schneller als bisher ausgezahlt werden können, alle technischen Voraussetzungen geschaffen und alle Hilfen schnell implementiert sind bzw. werden (Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz vom 4. Februar 2021, Ziff. 1). Die im Hinblick hierauf begründete Dringlichkeit macht die Einhaltung der in § 15 Abs. 2 und Abs. 4 VgV vorgesehenen Angebotsfrist unmöglich.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterstützung der NRW.BANK bei der Bearbeitung aller bestehenden und neuen Corona-Hilfsprogramme
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.protiviti.com/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5D4KM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland