Arbeitsmarktdienstleistung: Keep On II Referenznummer der Bekanntmachung: (ZV)19-21-80-036/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-re.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitsmarktdienstleistung: Keep On II
Arbeitsmarktdienstleistung:
Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer Maßnahme mit dem Förderziel „Herstellung der Prozessfähigkeit“ und „Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit“ für die Zielgruppe der bis 27jährigen. Dabei liegt der Fokus auf der Stärkung der lebenspraktischen Kompetenzen, Vermittlung von Schlüsselqualifikationen, Steigerung der Motivation und Orientierung zu verschiedenen Berufen.
Ziel der Maßnahme soll die Stabilisierung und Schaffung einer Tagesstruktur der Teilnehmenden sein. Weitere Ziele sind die Erarbeitung schulischer Alternativen, die Vermittlung in Ausbildung, sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse oder Einstiegsqualifizierung.
Teilnehmende sind erwerbsfähige Leistungsempfänger aus dem Rechtskreis des SGB II bis 27 Jahre, die zustimmen, dass der Auftraggeber die individuellen Entwicklungsberichte einer vorangegangenen Maßnahme erhält. Für die Zustimmung (Einholung der Entbindung von der Schweigepflicht) ist der Auftragnehmer verantwortlich.
Die Teilnehmenden hatten sich unter Umständen Angeboten der Arbeitsvermittlung / des Fallmanagements entzogen und konnten durch herkömmliche Maßnahmen des SGB II-Trägers (Auftraggeber) nicht mehr erreicht werden und sich der notwendigen Betreuung dauerhaft entziehen.
Einzelheiten sind aus dem Leistungsverzeichnis zu ersehen.
Stadt Dorsten
46282 Dorsten
Arbeitsmarktdienstleistung:
Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer Maßnahme mit dem Förderziel „Herstellung der Prozessfähigkeit“ und „Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit“ für die Zielgruppe der bis 27jährigen. Dabei liegt der Fokus auf der Stärkung der lebenspraktischen Kompetenzen, Vermittlung von Schlüsselqualifikationen, Steigerung der Motivation und Orientierung zu verschiedenen Berufen.
Ziel der Maßnahme soll die Stabilisierung und Schaffung einer Tagesstruktur der Teilnehmenden sein. Weitere Ziele sind die Erarbeitung schulischer Alternativen, die Vermittlung in Ausbildung, sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse oder Einstiegsqualifizierung.
Teilnehmende sind erwerbsfähige Leistungsempfänger aus dem Rechtskreis des SGB II bis 27 Jahre, die zustimmen, dass der Auftraggeber die individuellen Entwicklungsberichte einer vorangegangenen Maßnahme erhält. Für die Zustimmung (Einholung der Entbindung von der Schweigepflicht) ist der Auftragnehmer verantwortlich.
Die Teilnehmenden hatten sich unter Umständen Angeboten der Arbeitsvermittlung / des Fallmanagements entzogen und konnten durch herkömmliche Maßnahmen des SGB II-Trägers (Auftraggeber) nicht mehr erreicht werden und sich der notwendigen Betreuung dauerhaft entziehen.
Einzelheiten sind aus dem Leistungsverzeichnis zu ersehen.
Zeit- und Teilnehmeroption (siehe 4-Keep On II_Teil C Vertragsbedingungen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Dorsten
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den in Abschnitt II unter II.1.7) und in Abschnitt V unter V.2.4) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive Werte. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wird gem. § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3DDXR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von 10 Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.