Umbau Zufahrt Nota, Verkehrsflächen und Ingenieurbauwerke Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0198-OK
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukaachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau Zufahrt Nota, Verkehrsflächen und Ingenieurbauwerke
Für die geplanten Erweiterungsbauten der Uniklinik RWTH Aachen im Rahmen des Investitionsprogramms des Landes NRW, Medizinische Modernisierungsprogramme (MedMoP), sind Veränderungen an den bestehenden Außen- und Verkehrsanlagen erforderlich.
Universitätsklinikum Aachen AöR
Pauwelsstr. 30
52074 Aachen
Die hier zu vergebende Maßnahme beinhaltet die Umbauten im Bereich der Notaufnahme, die sich im Bereich östlich der Pauwelsstraße an der Ostseite des Klinikums befindet. Die Planungen für den Bereich der Notaufnahme umfassen die Umplanung und den Umbau der vorhandenen gestalteten Außenanlagen und Verkehrsflächen im Bereich der Zufahrt zur Notaufnahme der Uniklinik RWTH Aachen. Im Vorfeld dieses Bauvorhabens sind Leitungsarbeiten durchzuführen. Die Vorbereitung zur Verlegung eines Mittelspannungskabels ist Teil dieser Ausschreibung. Für andere Leitungen liegen separate Planungen vor. Im Rahmen der vorlaufenden Arbeiten wurde an der Ostseite des Baugebietes eine Baustelleneinrichtungsfläche (BE1) erstellt. Diese wird für diese Maßnahme übernommen und abschließend rückgebaut. Da die Baustelleneinrichtungsfläche BE1 flächenmäßig für diese Maßnahme nicht ausreichen wird, ist eine weitere Baustelleneinrichtungsfläche (BE2) anzulegen, zu unterhalten und abschließend rückzubauen. Die Baustelleneinrichtungsfläche muss an den Baufortschritt angepasst werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
— Eigenerklärungen Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Formular 521 EU vorzulegen): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen,
— Eigenerklärung Eignung (mit dem Angebot mittels Formular 124 vorzulegen): Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen.
Einzureichende Unterlagen:
— Haftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss nachweisen, dass er/sie über eine gültige Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen in branchenüblicher Höhe verfügt (Alter des Nachweises < 1 Jahr). Alternativ kann eine Versicherungs/Deckungszusage des Versicherers, für den Fall des Zuschlagerhalts, vorgelegt werden.
Einzureichende Unterlagen:
— Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 9611, Beurteilungsgruppe „AK1“ (mit dem Angebot vorzulegen): Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 9611),
—— Beurteilungsgruppe „AK1“ sind zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist.
Der Nachweis gilt insbesondere als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen Abschnitt 4.1 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im
Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung einen Vertrag zur Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abschließt und die zugehörige „Eigenüberwachung“ entsprechend Abschnitt 4.2 durchführt.
— VOB/A EU – Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 a EU VOB/A zu machen:
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
Folgende Angaben sind im Referenzblatt aufzuführen:
—— Bezeichnung und Ort des Bauvorhabens,
—— Auftraggeber,
—— Datum der Fertigstellung,
—— abgewickeltes Auftragsvolumen in Millionen Euro netto
Abschnitt IV: Verfahren
Kullenhofstr. 50, 52074 Aachen, 4. Etage, R. 425
Bieter sind bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYDF8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://www.ukaachen.de