3. Gesamtschule Hamm 1. BA, Blitzschutz_Erdung Referenznummer der Bekanntmachung: VOB/EU/21/002
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
3. Gesamtschule Hamm 1. BA, Blitzschutz_Erdung
Blitzschutz- und Erdungsarbeiten (Details siehe Leistungsverzeichnis).
An der Falkschule 9
59077 Hamm
Blitzschutz- und Erdungsarbeiten (Details siehe Leistungsverzeichnis).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
S. Abschnitt VI, Ziffer 3.
S. Abschnitt VI, Ziffer 3.
S. Abschnitt VI, Ziffer 3.
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind keine Bieter bei der Öffnung der Angebote zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Angaben lt. Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen, die mit dem Angebot einzureichen sind (Vordruck):
1.1. Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
1.2. Erklärung, in den letzten 5 Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt zu haben,
1.3. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen,
1.4. Angabe über den Eintrag im Handelsregister oder den Eintrag in die Handwerksrolle für die auszuführenden Leistungen oder den Eintrag bei der Industrie- und Handelskammer. Andernfalls Vorlage einer Eigenerklärung, dass keine Eintragung in die genannten Register verpflichtend ist,
1.5. Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder Erklärung, dass ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt ist und auf Verlangen dieser vorgelegt wird,
1.6. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als oder Bieter in Frage stellt.
Erklärung, dass:
— für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
— das Unternehmen, in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt wurde.
— für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.
— zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.
1.7. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung gegeben ist, ordnungsgemäß erfüllt wurde,
1.8. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung der Vordruck „Eigenerklärung für nicht qualifizierte Unternehmen“ einzureichen, sofern diese nicht im „Präqualifizierungsverzeichnis“ eingetragen sind.
2. Nachweis der Angaben lt. Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen:
2.1. Nachweis zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
2.2. Nachweis der Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
2.2. Soweit zutreffend: Vorlage des rechtskräftig bestätigten Insolvenzplanes,
2.3. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
2.4. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
2.5. Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung die vorgenannten Nachweise auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen einzureichen.
3. Angaben von Präqualifizierten Unternehmen, die mit dem Angebot einzureichen sind:
3.1. Präqualifizierte Unternehmen führen mit dem Angebot den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten.
Die Präqualifizierungsnummer ist im Vordruck „Angebot“ (Ziffer 7) einzutragen.
3.2. Bei Bildung einer Bietergemeinschaft hat von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft, sofern vorhanden, die Angabe der Präqualifizierungsnummer mit dem Angebot zu erfolgen.
4. Weitere von allen Unternehmen mit dem Angebot einzureichenden Nachweise und Erklärungen:
4.1. Erklärung über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzliste), mit folgenden Angaben: Auftraggeber; zentrale Telefonnummer/Mailadresse; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum,
4.2. Erklärungen des Bieters (Vordruck):
4.3. Bei Einschaltung anderer Unternehmen: Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Vordruck),
4.4. Bei Bildung von Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck).
5. Weitere Nachweise und Erklärungen von allen Unternehmen, die auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen einzureichen sind:
5.1. Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
5.2. Mind. 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
5.3. Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
5.4. Produktdatenblätter,
5.5. Bei Einschaltung anderer Unternehmen:
5.5.1. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Vordruck),
5.5.2. Nachweis der Präqualifizierung oder Angaben lt. Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Vordruck),
5.5.3. Nachweise der Ziffern 5.2-5.3,
5.6. Bei Bildung von Bietergemeinschaften oder Einschaltung anderer Unternehmen (Eignungsleihe),
5.6.1. Nachweise der Ziffern 5.1-5.3,
6. Sonstige Hinweise:
6.1. Gem. § 6b EU Abs. 3 VOB/A müssen Bewerber oder Bieter u. a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die den Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bieter in dem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann vom Auftraggeber nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
6.2. Als vorläufiger Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert.
6.3. Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat über den Vergabemarktplatz zu erfolgen.
6.4. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z. B. per Fax, Mail) vor.
6.5. Folgende (über den Vergabemarktplatz www.evergabe.nrw.de hinterlegten) Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
6.5.1. Alle im Ordner „Vertragsbedingungen“ hinterlegten Dateien
6.5.2. Alle im Ordner „Sonstiges“ hinterlegten Dateien
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDDK1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.