Konversion Flugplatz Gütersloh – Abbrucharbeiten Parsevalsiedlung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-FLGT-01
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gewerbepark-flugplatz-gt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konversion Flugplatz Gütersloh – Abbrucharbeiten Parsevalsiedlung
Die Gewerbepark Flugplatz Gütersloh GmbH beabsichtigt den Abriss einer Wohnsiedlung, einer Sporthalle und einer Werkstatthalle inkl. Rückbau der zugehörigen Verkehrsflächen und Infrastruktur (kurz: Parsevalsiedlung).
Bei der Wohnsiedlung (diese wurde für die Angehörigen der ehemals in Gütersloh stationierten britischen Streitkräfte errichtet) handelt es sich um den Abriss von 54 Doppelhaushälften sowie einem Einzel-Einfamilienhaus sowie ca. 55 Fertigteilgaragen. Alle Häuser sind in zweigeschossiger Massivbauweise plus Kellergeschoss und geneigtem Satteldach erstellt.
Die Mehrzweck-Sporthalle hat eine Grundfläche von ca. 40,00 x 40,00 m plus Anbau von ca. 13,50 x 14,00 m. Die Höhe des Hauptgebäudes beträgt ca. 12,00 m.
Die Werkstattgebäude haben Abmessungen von ca. 12,60 x 8,50 m ca. 5,00 m hoch, ca. 16,00 x 8,50 m ca. 4,00 m hoch plus Satteldach ca. 45o.
Beim Rückbau der Verkehrsflächen handelt es sich u. a. um ca. 6 700 m2 Asphaltfläche, um ca. 2 500 m RW- und SW-Kanal und um weitere Maßnahmen. Der Abbruch soll zwischen dem 15.8.2021 und dem 15.10.2021 erfolgen.
Gütersloh
DEUTSCHLAND
Siehe II.1.4).
Siehe II.1.4).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmer, sind die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Eigenerklärung VHB sowie nach Aufforderung die Erklärungen und Bescheinigungen gem. Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Einheitliche Europäische Eigenerklärungen (EEE) werden als vorläufiger Nachweis ebenfalls akzeptiert.
Ferner sind gem. Formular 216 folgende Unterlagen einzureichen:
— Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben,
— Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
— rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,
— Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Falls erforderlich sind die folgenden Formblätter einzureichen:
— Formular 233 – Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (wenn Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen),
— Formular 234 – Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft).
Siehe III.1.1).
Auf Anforderung wird die Vorlage einer aktuellen Bankerklärung verlangt. Diese soll Aussagen der Hausbank des beteiligten Unternehmens über die zwischen ihnen bestehende Geschäftsbeziehung beinhalten. In der Erklärung sollte insbesondere die gegenwärtige Finanz- und Liquiditätslage des Unternehmens dargestellt werden. Um Aussagekraft für das Vergabeverfahren zu entfalten, ist des Weiteren die Aktualität der Erklärung sicherzustellen. Da Verbindlichkeiten gegenüber Dritten von einer Bankerklärung regelmäßig nicht erfasst sein können, beschränkt sich der Nachweisgehalt auf die konkrete Geschäftsbeziehung. Die Bankerklärung(en) dürfen zum Submissionstermin nicht älter als 3 Monate sein.
Siehe III.1.1).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de