Umstrukturierung Sekundarschule Lüdinghausen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüdinghausen
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 59348
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luedinghausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umstrukturierung Sekundarschule Lüdinghausen
Die Sekundarschule in Lüdinghausen soll umstrukturiert werden. Aktuell besteht der Schulkomplex aus mehreren Gebäudeteilen (Bauteile A-H, s. beiliegende Übersicht). Bauteil C, die neue Sporthalle, wurde in einer Vorabmaßnahme gebaut. Bauteil H, die alte Sporthalle, ist in einer vorgezogenen Maßnahme ebenfalls saniert worden.
59348 Lüdinghausen
Ausschreibung über Innenwandverkleidungen aus Faserzementplatten.
Die Ausführung erfolgt nacheinander in verschiedenen Bauabschnitten, so dass die Arbeiten in dem Zeitraum von Juli 2021 bis August 2023 ausgeführt werden.
Es handelt sich um Innenwandverkleidungen aus Faserzementplatten auf Massivwänden und Stahlkonstruktionen. Verkleidet werden die Aufzugschächte und Türportale der Aufzüge (insgesamt ca. 200 qm).
Die Abrechnung erfolgt nach Massen gemäß der Einheitspreise.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Faserzementplatten — Innenwandbekleidung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Münster
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.