Energetische Modernisierung Kreishaus Detmold – Dachabdichtungsarbeiten: Sanierung Attika Referenznummer der Bekanntmachung: VIS 049/2020
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-lippe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Energetische Modernisierung Kreishaus Detmold – Dachabdichtungsarbeiten: Sanierung Attika
Kreishaus in Detmold
Der Kreis Lippe beabsichtigt, das 40 Jahre alte Kreishaus einschließlich seines Nebengebäudes energetisch zu modernisieren. Es wurden Dachbauarbeiten vergeben. Dabei handelt es sich insbesondere um den Aufbau von 1 550 qm Gründach auf vorh.Abdichtung. Dabei musste auch die Demontage der Attikableche und Sanierung der Attika erfolgen.
Operationelles Programm NRW 2014-2020 (OP EFRE NRW)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Dachabdichtungsarbeiten Energetische Modernisierung Kreishaus Detmold
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32052
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
In der ursprünglichen Auftragsbekanntmachung (2020/S 119-288208) vom 17.6.2020, veröffentlicht am 22.6.2020, ist der Auftragswert versehentlich fehlerhaft mit [Betrag gelöscht] Euro angegeben worden. Tatsächlich wurde das Angebot des Bieters mit einem Preis von [Betrag gelöscht] EUR beauftragt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Kreishaus in Detmold
Der Kreis Lippe beabsichtigt, das 40 Jahre alte Kreishaus einschließlich seines Nebengebäudes energetisch zu modernisieren. Es wurden Dachbauarbeiten vergeben. Dabei handelt es sich insbesondere um den Aufbau von 1 550 qm Gründach auf vorh.Abdichtung. Dabei muss auch die Demontage der Attikableche und die Sanierung der Attika erfolgen.
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32052
Land: Deutschland
Es wurden inzwischen drei Auftragsänderungen erteilt. Die erste Änderung, die nach § 22 Abs. 3 VOB/A nicht erneut ausgeschrieben werden muss, betrifft aufgrund einer Planänderung zusätzlich beauftragte Notüberläufe mit einem Auftragswert von [Betrag gelöscht] Euro. Die zweite Änderung, die mit dieser Bekanntmachung veröffentlicht wird, betrifft die Zulage für die Attikasanierung und wird gemäß § 22 Abs. 2 Nr. 3 VOB/A (EU) nicht ausgeschrieben. Der Auftragswert beläuft sich auf [Betrag gelöscht] Euro. Die dritte Änderung, die mit einer weiteren Bekanntmachung veröffentlicht wird, betrifft die Zulage für Attikableche und Schutzbleche und wird gemäß § 22 Abs.2 Nr. 2 VOB/A (EU) nicht ausgeschrieben. Dieser Auftragswert beläuft sich auf [Betrag gelöscht] EUR.
Die Zulage der Attikasanierung umfasst eine weitergehende Abdichtung des Übergangs der alten Dachhaut zu der Vorderkante des Betons.
Im Zuge der Demontage der Fassaden- und Attikableche wurde festgestellt, dass die Anschlüsse der Dachabdichtung im Dachrandbereich, während der ca. 10 Jahre zurück liegende Dachsanierung, nicht den Regeln der Technik entsprechend ausgeführt wurde. Darüber hinaus wurde nach Bauteilöffnung festgestellt, dass die bauzeitlich ausgeführte Dampfsperre lediglich bis zur aufgehenden Attika hergestellt wurde. Im Vorfeld der Ausführungsplanung durfte davon ausgegangen werden, dass die Sanierungen vor 10 Jahren den damalig bestehenden Regeln der Technik entsprechen. Vor 10 Jahren hätten die Dachabdichtungen bereits wie beschrieben ausgeführt werden müssen. Es bestand auch keine dahingehende Sorgfaltspflicht, dass im Vorfeld alle erdenklichen Bauteile zu überprüfen waren.