Energetische Modernisierung Kreishaus Detmold – Dachabdichtungsarbeiten: Attikableche und Schutzbleche Referenznummer der Bekanntmachung: VIS 049/2020
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-lippe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Energetische Modernisierung Kreishaus Detmold – Dachabdichtungsarbeiten: Attikableche und Schutzbleche
Kreishaus in Detmold
Der Kreis Lippe beabsichtigt, das 40 Jahre alte Kreishaus einschließlich seines Nebengebäudes energetisch zu modernisieren. Es wurden Dachbauarbeiten vergeben. Dabei handelt es sich insbesondere um den Aufbau von 1 550 qm Gründach auf vorh.Abdichtung. Dabei musste auch die Demontage der Attikableche und Sanierung der Attika erfolgen.
Operationelles Programm NRW 2014-2020 (OP EFRE NRW)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Dachabdichtungsarbeiten Energetische Modernisierung Kreishaus Detmold
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32052
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
In der ursprünglichen Auftragsbekanntmachung (2020/S 119-288208) vom 17.6.2020, veröffentlicht am 22.6.2020, ist der Auftragswert versehentlich fehlerhaft mit [Betrag gelöscht] EUR angegeben worden. Tatsächlich wurde das Angebot des Bieters mit einem Preis von [Betrag gelöscht] EUR beauftragt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
1) etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Kreishaus in Detmold
Der Kreis Lippe beabsichtigt, das 40 Jahre alte Kreishaus einschließlich seines Nebengebäudes energetisch zu modernisieren. Es wurden Dachbauarbeiten vergeben. Dabei handelt es sich insbesondere um den Aufbau von 1 550 qm Gründach auf vorh. Abdichtung. Dabei muss auch die Demontage der Attikableche und die Sanierung der Attika erfolgen.
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32052
Land: Deutschland
Es wurden inzwischen 3 Auftragsänderungen erteilt. Die erste Änderung, die nach § 22 Abs. 3 VOB/A nicht erneut ausgeschrieben werden muss, betrifft aufgrund einer Planänderung zusätzlich beauftragte Notüberläufe mit einem Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR. Die zweite Änderung, die mit einer vorangegangenen Bekanntmachung veröffentlicht wird, betrifft die Zulage für die Attikasanierung und wird gemäß § 22 Abs. 2 Nr. 3 VOB/A (EU) nicht ausgeschrieben. Der Auftragswert beläuft sich auf [Betrag gelöscht] EUR. Die dritte Änderung, die mit dieser weiteren Bekanntmachung veröffentlicht wird, betrifft die Zulage für Attikableche und Schutzbleche und wird gemäß § 22 Abs.2 Nr. 2 VOB/A (EU) nicht ausgeschrieben. Dieser Auftragswert beläuft sich auf [Betrag gelöscht] EUR.
Die Zulage der Attikableche und Schutzbleche umfasst die Eckausbildungen für die Attikableche als auch die Schutzbleche sowie die Konsolendurchdringungen von Handläufen. Diese Bauleistungen sind erforderlich für die ausgeschriebene Sanierung der Attika. Sie ist im Leistungsverzeichnis nicht berücksichtigt worden.
Die Ausführung durch eine andere Firma ist nicht möglich, da es sich bei den Eckausbildung und den Konsolendurchdringungen um Teilleistungen der ausgeschriebenen Leistungen handelt. Es wären erhebliche Beeinträchtigungen im Bauablauf und bei etwaigen Gewährleistungsststreitigkeiten zu verzeichnen, wenn Teilleistungen von unterschiedlichen Firmen erbracht würden. Wenn ein Unternehmen einen (ersten) Teil erbracht hätte, müsste sie zunächst auf die Vollendung des anderen (nächsten) Teils (Eckausbildung) durch das Unternehmen warten, bevor sie fortfahren könnten, das andere Unternehmens müsste dann wieder auf dieses warten um fortzufahren usw.. Diese voneinander abhängigen Teilbeauftragungen wären mit erheblichen Arbeitsaufwand und Zeitverlusten verbunden. Die Überlappungen der jeweiligen Teilleistungen führt zu erheblichen Schwierigkeiten bei den Gewährleistungsrechten.