Kopiergeräte (Verwaltung, Schulen + KiTa) Referenznummer der Bekanntmachung: 2/2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheinbach
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53359
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rheinbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kopiergeräte (Verwaltung, Schulen + KiTa)
Gegenstand der Ausschreibung ist die beabsichtigte Anmietung, Aufstellung, und Wartung einschl. Lieferung von Verbrauchsmaterialien (ausgenommen Papier) teils unterschiedlicher digitaler Druck- und Kopierlösungen für die Verwaltung der Stadt Rheinbach in verschiedenen Gebäuden der Verwaltung und der in ihrer Trägerschaft befindlichen Schulen und Kindertagesstätten.
Sämtliche Geräte sowie die Verwaltungssoftware im Leistungsverzeichnis sind als Neugeräte von ein und demselben Hersteller für Multifunktionssysteme, Produktionssystem sowie Verwaltungssoftware anzubieten. Die anzubietenden Multifunktionssysteme sollen nicht vor dem 1. Quartal 2020 im Markt eingeführt worden sein.
Für die Druck- und Kopiergeräte hat der Auftragnehmer während der gesamten Vertragslaufzeit einen Full-Service zu erbringen, der alle Reparaturen, Wartungen, sämtliche Ersatzteile und Verbrauchmaterialien – mit Ausnahme des Papiers – beinhaltet. Für die Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien dürfen nur Originalteile des Herstellers verwandt werden. Die Systeme sind mit einer automatischen Tonerbestellung, Zählerstandmitteilung, sowie Servicecodeübermittlung, die an den Anbieter in verschlüsselter Form gesendet wird, ausgestattet.
Stadt Rheinbach
Schweigelstr. 23
53359 Rheinbach
Die Geräte sind an die einzelnen Verwaltungsgebäude, Schule und KiTa der Stadt Rheinbach zu liefern und zu warten. Die Adressen sind im Dokument „Standorte Kopiererausschreibung 2021“ als Teil des Leistungsverzeichnisses aufgelistet.
Gegenstand der Ausschreibung ist die beabsichtigte Anmietung, Aufstellung, und Wartung einschl. Lieferung von Verbrauchsmaterialien (ausgenommen Papier) teils unterschiedlicher digitaler Druck- und Kopierlösungen für die Verwaltung der Stadt Rheinbach in verschiedenen Gebäuden der Verwaltung und der in ihrer Trägerschaft befindlichen Schulen und Kindertagesstätten.
Sämtliche Geräte sowie die Verwaltungssoftware im Leistungsverzeichnis sind als Neugeräte von ein und demselben Hersteller für Multifunktionssysteme, Produktionssystem sowie Verwaltungssoftware anzubieten. Die anzubietenden Multifunktionssysteme sollen nicht vor dem 1. Quartal 2020 im Markt eingeführt worden sein.
Für die Druck- und Kopiergeräte hat der Auftragnehmer während der gesamten Vertragslaufzeit einen Full-Service zu erbringen, der alle Reparaturen, Wartungen, sämtliche Ersatzteile und Verbrauchmaterialien – mit Ausnahme des Papiers – beinhaltet. Für die Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien dürfen nur Originalteile des Herstellers verwandt werden. Die Systeme sind mit einer automatischen Tonerbestellung, Zählerstandmitteilung, sowie Servicecodeübermittlung, die an den Anbieter in verschlüsselter Form gesendet wird, ausgestattet.
Die Frist für die Einreichung von Rückfragen endet am 9.2.2021.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragserteilung für Kopiergeräte
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30179
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD9DDHQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html