Köln, Visuelle Straßenzustandserfassung der öffentlichen Verkehrswege der Stadt Köln Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0010-66-5
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www-stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Köln, Visuelle Straßenzustandserfassung der öffentlichen Verkehrswege der Stadt Köln
Die Stadt Köln beabsichtigt, eine gesamtstädtische Zustandserfassung des Straßennetzes durchzuführen.
Visuelle Straßenzustandserfassung der öffentlichen Verkehrswege der Stadt Köln Köln stadtweit
Geliefert werden die Ergebnisse einer stadtweiten Straßenzustandserfassung, die mittels der Methode einer „Digitalen Vor-Ort-Erfassung mit georeferenziertem Bezug“ vorzunehmen ist.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung gemäß §§ 123, 124 GWB
— Nachweis über die Eintragung in einem Beruf- oder Handelsregister, oder die auf andere Weise erlaubte Berufsausübung. Je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem er niedergelassen ist.
Der Bieter hat bei Abgabe der Ausschreibungsunterlagen umfängliche und vollständige Unterlagen zur Bewertung seiner Arbeitsqualität sowie seiner Referenzen beizufügen.
— Eigenerklärung über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung.
— Mindestdeckungssumme Betriebshaftpflichtversicherung 1 Million EUR Personenschäden, 1 Million EUR Vermögensschäden, welche spätestens vor Auftragsvergabe vorzulegen ist.
— Referenzprojekte
Der Bieter muss in seinen Angebotsunterlagen Angaben zu den bereits gemachten Projekterfahrungen beilegen und einen Ansprechpartner hierzu angeben. Es ist ein Referenzprojekt anzugeben, in dem eine Zustandserfassung mit dem Verfahren „Digitale Vor-Ort-Erfassung mit Eingabegeräten mit georeferenziertem Bezug“ einer kommunalen Straßeninfrastruktur Leistungsgegenstand. Dabei ist die Referenz umfassend zu beschreiben (Angabe der Kommune, Ansprechpartner bei der Kommune), Kurzübersicht über die genauen Leistungsinhalte, zum Beispiel Projektzeitraum, -umfang und -kosten. Die Angaben zum Referenzprojekt sind auf maximal einer DIN-A 4 Seite darzustellen. Die Referenz darf nicht älter sein als 4 Jahre.
— Leistungsüberprüfung (verifizierende Teststellung)
Mit dem Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot einreicht, wird eine Leistungsüberprüfung durchgeführt. Im Rahmen der Leistungsüberprüfung will der Auftraggeber feststellen, ob die Erfassungs- und Auswertetechnik den vertraglich geforderten Leistungen entsprechen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Bieter die Leistungen vertragskonform erbringen kann.
Der Bieter hat dazu eine Teststrecke von circa 500 Meter im Stadtbezirk Mülheim zu erfassen. Die dort ermittelten Zustandsdaten sind auszuwerten und anschließend in die städtische Straßendatenbank VIA VIS (Visualisiertes Informationssystem Straße -VIS-) der CAOS GmbH zu implementieren.
Die Ergebnisse der Testauswertung sind dem Auftraggeber digital zu übergeben. Anschließend sind das Ergebnis der Leistungsüberprüfung (Ergebnisse der Testauswertung) und der Projektzeitenplan in einem Bietergespräch (das gegebenenfalls digital stattfinden wird) vorzustellen. Die anschließende Gesprächsrunde dient zur Erörterung etwaiger Fragen und Unklarheiten (Aufklärung). Die Teilnahme am Bietergespräch sind zwingend erforderlich. Bei einer Nichtteilnahme gilt die Leistungsüberprüfung als nicht erbracht und führt somit zum Ausschluss des Angebots. Da das Verfahren als offenes Verfahren durchgeführt wird, handelt es sich bei dem Bietergespräch ausdrücklich nicht um ein Verhandlungsgespräch. Änderungen des schriftlich eingereichten Angebots sind nicht mehr möglich. Es können allenfalls Aufklärungen erfolgen. Für weitere Informationen wird auf das Dokument - Leistungsüberprüfung Teststellung – verwiesen.
Die Routenplanung, Absicherung etwaiger Mess- oder Arbeitsfahrzeuge, Einholen von für die Zustandserfassung erforderlichen Genehmigungen (zum Beispiel Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO) sowie die eigenen Qualitätssicherungsleistungen erfolgen in eigener Zuständigkeit des Bieters.
Die Teststrecke wird in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR pauschal vergütet. Darin enthalten sind neben der Zustandserfassung auch die Vor- und Nacharbeiten zur Erfassung der Teststrecke, sowie die entstehenden Kosten im Rahmen des Bietergesprächs.
Folgender Verfahrensablauf ist vorgesehen:
Der Bieter erfasst den Zustand einer Teststrecke mit einer Gesamtlänge von circa 500 Meter entsprechend der im Schadenskatalog aufgeführten Schadensmerkmale. Die ermittelten Daten sind gemäß den in diesem Leistungsverzeichnis gestellten Anforderungen und Qualitäten auszuwerten. Dabei muss zwingend der Projektleiter eingesetzt werden, der für das Gesamtprojekt verantwortlich sein wird. Die Erfassung ist mit eigenem technischen Gerät/Equipment durchzuführen.
Die Übergabe der geforderten Daten hat bis spätestens 2 Wochen vor dem Bietergespräch zu erfolgen.
Das Bietergespräch und die entsprechenden Vorarbeiten finden nach Abschluss der Testauswertung statt. Da diese Termine abhängig sind von den erforderlichen Fristen im Rahmen des Vergabeverfahrens und den organisatorischen Abläufen teilt der Auftraggeber dem Bieter die Termine zeitnah schriftlich mit. Falls sich witterungsbedingt zunächst keine Möglichkeit für einen Testlauf bietet, wird dieser verschoben und zum nächstmöglichen Zeitpunkt durchgeführt.
Das Bietergespräch findet nach Abschluss der Testauswertung statt, der Gesprächstermin wird dem Bieter mindestens 2 Wochen vor Termin schriftlich mitgeteilt.
— Referenz: mindestens 200km Netzlänge
Zur Vorbereitung des Bietergesprächs ist das Ergebnis der Testauswertung inklusive der Übergabedaten dem Auftraggeber in Form einer Datei im SHAPE-Format zu übergeben, damit dieser die Daten in die städtische Straßendatenbank VIA VIS übertragen kann. Der Projektzeitenplan ist ebenfalls in digitaler Form zu übermitteln. Dieser wird hinsichtlich der Bewertung der Qualität auf einen, von dem Auftraggeber erstellten Referenz-Projektzeitenplan bezogen.
— Leistungsüberprüfung (Teststrecke):
Gefordert ist die Identifizierung und lagegetreue Darstellung von mindestens 90 Prozent der vorliegenden Straßenschäden (bezogen auf die Referenzerfassung des Auftraggebers). Die Erfassungsergebnisse der Teststrecke sind ebenfalls zu mindestens 90 Prozent qualitativ und quantitativ darzustellen und die Schadensbilder anhand des vorgegebenen Schadenskataloges zu benennen.
Werden die Vorgaben nicht entsprechend der Anforderungen erbracht, scheidet der Bieter aus dem Verfahren aus und der Nächstplatzierte wird zur Leistungsüberprüfung zugelassen.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.3.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Köln, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zimmer 10.A21
Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRYES9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Siehe § 160 Absatz 3 GWB
— innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
— innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Siehe § 135 Absatz 2 GWB:
— 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss.
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU