Freiberufliche Leistung: Objekt- und Tragwerksplanung für den Abriss und Ersatzneubau der Brücke Am Tannenhof, Haltestelle Michaelshoven, Köln Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0007-69-6
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www-stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freiberufliche Leistung: Objekt- und Tragwerksplanung für den Abriss und Ersatzneubau der Brücke Am Tannenhof, Haltestelle Michaelshoven, Köln
Vergabe von Planungsleistungen für den Ersatzneubau der Brücke Am Tannenhof, Haltestelle Michaelshoven in Köln.
Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HOAI 2021, Tragwerksplanung § 51 HOAI 2021, sowie besondere Leistungen.
Der Abruf der Leistungen erfolgt stufenweise, zunächst die Leistungsphasen 1-2.
Objekt- und Tragwerksplanung für den Abriss und Ersatzneubau der Brücke Am Tannenhof, Haltestelle Michaelshoven Köln.
Die Stadt Köln plant die vorhandene Brücke Am Tannenhof im Bereich der Stadtbahnhaltestelle Michaelshoven abzureißen und durch einen Neubau an gleicher Stelle zu ersetzten. Das Brückenbauwerk, Baujahr 1968/69, ist gemäß Bauwerksuntersuchungen aus dem Jahr 2019 in einem derart schlechten Zustand, dass die Stadt Köln den Abbruch und die Planung eines Ersatzneubaus bis einschließlich der Vorentwurfsplanung beschlossen hat. Die Leistungen werden durch das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau der Stadt Köln als zuständigem Baulastträger ausgeschrieben. Nach Abschluss der Vorentwurfsplanung soll ein erweiterter Planungsbeschluss über die Fortführung der Planungsleistung entscheiden, da parallel zur Planung des Ersatzneubaus der Betreiber und Eigentümer der Gleistrasse alternativ die Querung der Gleistrasse durch einen höhengleichen Übergang prüft.
Die Nutzung des Bestandsbauwerkes ist derzeit nur über die Aufzugsanlagen und 2 steile, nicht barrierefreie Fußgängerrampen möglich. Im Zuge der Neuplanung sollen die steilen Rampen durch Treppenaufgänge mit verbreiterten Fahrradschieberampen ersetzt werden. In Ergänzung hierzu ist für zusätzliche Barrierefreiheit in Leistungsphase 2 (HOAI) der Bau von flachen Brückenrampen, die den Vorgaben der ERA (Empfehlung für Radverkehrsanlagen, in aktuellster Fassung) entsprechen, zu untersuchen. Das Ergebnis aus Leistungsphase 2 wird Grundlage für die Entscheidung der Vergabe, weiterer Planungsleistungen.
Der Betrieb der Gleisanlage und Stadtbahnhaltestelle wird permanent aufrechterhalten.
Bauzeitlich soll eine Behelfsbrücke mit barrierefreiem Zugang errichtet werden. Technisch besteht die Möglichkeit die Behelfsbrücke spiegelbildlich an die bestehenden Aufzugsanlagen der HGK anzuschließen. Dies setzt abgestimmte Vorabreiten mit der HGK voraus.
Vertragsgegenstand ist die Planungsleistung, sowohl zum Abriss und Neubau des Brückenbauwerkes inklusive Nebenanlagen, als auch zum Bau einer bauzeitigen Behelfsbrücke, jeweils inklusiver der statischen Nachweisführung entsprechend der vertraglich vereinbarten Leistungsphasen. Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistung kann im Falle eines Baubeschlusses auf die Tätigkeit der Bauüberwachung sowie die Bauoberleitung während der Bauausführung ergänzt werden.
Die Laufzeit des Vertrages wurde auf der Grundlage einer Bedarfsplanung vorgenommen. Die Erreichbarkeit der genannten Laufzeit ist eine Zielformulierung.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Die 1. Auftragsstufe erstreckt sich auf die Leistungesphasen 1-2 HOAI. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Auftragnehmer zu gegebener Zeit mit weiteren Stufen zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB / A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen,
— Angabe zur Kammermitgliedschaft,
— Auskunft der Bieter beziehungsweise der Mitglieder einer Bietergemeinschaft, ob und auf welche Art das Unternehmen beabsichtigt, auf den Auftrag bezogen mit anderen des Teilnahmeantrags die projektbezogenen Leistung zu erbringen. Im Bieterbogen unter Punkt II vollständig anzugeben,
— Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein bevollmächtigter Vertreter als Ansprechpartner genannt wird und in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Im Bieterbogen unter Punkt II.4 vollständig anzugeben.
Der Bieterbogen ist zwingend als Teilnahmeantrag zu verwenden.
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, aus der hervorgeht, dass keine Steuerschulden vorliegen. Die Bescheinigung muss vom Bewerber und ggf. den Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorliegen und darf nicht älter als 6 Monate sein,
— Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 3 Mio. EUR für Personen-, Sach- und sonstige Schäden. Mindestanforderung ist die Erklärung, dass im Auftragsfall die vorgenannten Versicherungen abgeschlossen werden,
— Eine Bankenerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
1)
— Benennung von 2 Referenzprojekte deren wesentliche Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung vergleichbar sind.
2) Erklärung zur technischen Leitung
Durch den Bieter ist die Technische Leitung zu benennen. Hierzu gehören das Organigramm des Projekts und die Nennung möglicher Vertretungen bei Ausfall der genannten Projektmitglieder.
Eine maximal aus einer DIN-A 4-Seite bestehende Darstellung ist als Anlage 2 zu III.3.1. Projektorganigramm Bieter dem Bieterbogen beigefügt.
Zugelassen werden Teilnahmeanträge, die den im Folgenden unter III.1.3) „Möglicherweise geforderten Mindeststandards“ beschriebenen Vorgaben entsprechen.
Zu 1)
— Es sind 2 Referenzprojekte zu benennen, dessen wesentliche Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung vergleichbar sind,
— Es sind ausschließlich Referenzprojekte darzustellen, die von mindestens einem der tatsächlichen Leistungserbringer (im Bieterbogen II.6. Angaben Bieter zur Leistungserbringung) ausgeführt wurden,
— Bei den Referenzprojekten müssen mindestens 4 der Leistungsphasen 1-9 der Objektplanung Ingenieurbauwerke bearbeitet worden sein,
— Der Projektabschluss der Referenzprojekte darf nicht älter als 10 Jahre sein (Stichtag 1.5.2011). Bei noch laufenden Projekten muss sich das Projekt zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung mindestens in der Leistungsphase 6 befinden,
— Eines der Referenzprojekte muss ein Ersatzbrückenneubau mit Überbauung eines Schienenweges sein.
Die Nichteinhaltung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss vom Verfahren.
Zugelassen sind Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu tragen und die nach der EG-Richtlinie berechtigt sind über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie) in der Bundesrepublik Deutschland als „Ingenieur“ tätig zu werden. Bei juristischen Personen muss mindestens einer der Gesellschafter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.3.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Unterlagen werden über die Plattform Vergabemarktplatz (VMP) bereitgestellt und sind dort abrufbar. Es sind sämtliche Nachweise zwingend gemäß dem Bieterbogen zu erbringen. Die Nichteinhaltung der Vorgaben gemäß den Hinweisen im Bieterbogen gelten als Ausschlusskriterium.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRYESJ.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Siehe § 160 Absatz 3 GWB
— innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren,
Spätestens bis Ablauf der Angebots- / Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung,
— spätestens bis Ablauf der Angebots- / Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
— spätestens bis Ablauf der Angebots- / Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
— innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
Siehe § 135 Absatz 2 GWB,
— 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss.
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.