Rahmenvertrag 2021-2024 Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination Referenznummer der Bekanntmachung: 67_NETZE-2021-0010
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40225
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag 2021-2024 Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Rahmenvertrag für SiGeKo-Leistungen für Baumaßnahmen des SEBD.
Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Stadtentwässerungsbetrieb
Auf dem Draap 17
40221 Düsseldorf Deutschland
Rahmenvertrag über 3 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit Angebot einzureichen.
— Eigenerklärung ZV2 oder EEE,
— Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes,
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Mit Angebot einzureichen:
— Nachweis der Versicherungsgesellschaft über einen ausreichenden Betriebshaftpflichtversicherungsschutz,
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Mit Angebot einzureichen:
— Nachweis über Kenntnisse gemäß RAB 30, Pkt. 4.1, 4.2, 4.3 für das vorgesehene Personal. Der Nachweis ist für mindestens drei Personen erforderlich,
— Nachweis über mindestens vier Jahre durchgehender Berufserfahrung als SiGeKo nach erfolgter Erlangung der Qualifikation gemäß RAB 30 Pkt. 4.1 - 4.3 für alle benannten SiGe-Koordinatoren in Planung und Ausführung von Baumaßnahmen folgender Kategorien:
Kanalbau in offener Bauweise, in geschlossener Bauweise, Herstellung von Sonderbauwerken (z. B. Pumpwerke, Regenklärbecken etc.) mit M-E techn. Ausrüstung, Spezialtiefbau, Bau von Freianlagen (z. B. Naturnaher Gewässerausbau, Bau von Hochwasserschutzanlagen), Hochbau, Straßenbau, Verlegung bzw. Reparatur von Versorgungsleitungen.
Die Referenzen sind für alle benannten SiGe-Koordinatoren nachzuweisen. In der Summe müssen die Referenznachweise alle o. g. Kategorien von Baumaßnahmen abdecken, die letzte Referenz darf nicht länger als ein Jahr vor dem Veröffentlichungsdatum dieser Ausschreibung zurückliegen.
In den Referenzlisten sind mindestens folgende Angaben zu beschreiben:
Name des SiGe-Koordinators, Bezeichnung der Baumaßnahme mit Angabe der zutreffenden vorgenannten Kategorien und kurzer Beschreibung (z. B. 100 m Kanalverlegung in offener / geschlossener Bauweise mit Straßenwiederherstellung etc.), Beginn und Ende der SiGe-Koordination in Bezug auf die jeweiligen Baumaßnahmen in Planungs- und Ausführungsphasen, Angabe des Bauherrn mit Ansprechpartner und Telefonnummer
— Angabe Bieter- Bewerbergemeinschaft ZV3,
— Angabe Nachunternehmer ZV4, ggfl. ZV5 (Verpflichtungserklärung Nachunternehmer).
Eignungsnachweise/Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-duesseldorf.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.