Leistungen der Objektplanung, Bürgerhaus MüTZe, Berliner Straße 77, Köln Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0477-26-2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www-stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen der Objektplanung, Bürgerhaus MüTZe, Berliner Straße 77, Köln
Umbau, Modernisierung und Erweiterung des Bürgerhauses MüTZe, Leistungen der Objektplanung gemäß §34 HOAI 2021, Berliner Straße 77, 51063 Köln
Einarbeitung in die vorhandene Leistungsphase 3 (Grundlagenermittlung und Vorplanung wird beigefügt)
Leistungsphasen 4-9:
Der Abruf der Leistungen erfolgt stufenweise, zunächst Einarbeitung Leistungsphase 3.
Hierzu sind die Anlagen 1-3 der Auftragsbekanntmachung zu beachten.
Leistungen der Objektplanung, Bürgerhaus MüTZe
Berliner Straße 77
51063 Köln
Seit seiner Erbauung (1990) wird das Bürgerhaus MüTZe mit Anbau und dem benachbarten Nebengebäude hoch frequentiert. Der Platzbedarf ist gestiegen und es bedarf einer Anpassung an veränderte Standards, um die hochintensive und heterogene Nutzung der „MüTZe“ auch in Zukunft zu gewährleisten. Es ist eine Modernisierung zur nachhaltigen Nutzung beider Gebäude dringend erforderlich.
Es handelt sich um eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Maßnahme. Die anrechenbaren Kosten belaufen sich auf circa 2,86 Millionen EUR (KG 300/400 netto).
Um die Umsetzung und Abrechnung der aus Städtebaufördermitteln geförderten Baumaßnahme innerhalb des vom Fördermittelgeber vorgegebenen Zeitraums bis Ende 2023 sicherzustellen, ist die Einhaltung der Termine zwingend erforderlich.
Geplante Baumaßnahmen
Zusammenfassung Baumaßnahmen OPL:
— Umbauten nach Vorgaben des Brandschutzes,
— Erneuerung beziehungsweise Sanierung der Außen-Holz-/Glas-Konstruktion,
— energetische/wärmeschutztechnische Ertüchtigung der Außenhüllen (Dach, Fassaden),
— Sanierung Innenräume,
— barrierefreie Erschließung,
— Aufstockung Nebengebäude,
— Reorganisation der Räumlichkeiten.
Das Nebengebäude soll räumlich neu zugeschnitten und um ein Vollgeschoss (nicht Staffelgeschoss, wie in der bereits vorliegenden Planung dargestellt!) erweitert werden.
Auch um neue Zielgruppen zu erschließen, gilt es, eine hohe bauliche und gestalterische Qualität sicherzustellen (sogenannter Dritter Ort).
Die Vorprüfung der LPH 3 ist Voraussetzung für die weiteren Planungsleistungen. Die vorliegende Entwurfsplanung ist zu überprüfen und gegebenenfalls zu ergänzen oder anzupassen.
Hierzu sind die Anlagen 1 bis 3 der Auftragsbekanntmachung zu beachten.
Bei Bedarf
Soweit mehr Teilnahmeanträge eingehen, werden mindestens 3 Teilnehmer, maximal jedoch 5 Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl nach Abschluss der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Eine Rangfolge der Bewerber wird über die Bewertung der unter III.1.3) dieser Auftragsbekanntmachung eingereichten Referenzen gemäß nachfolgend genannten Kriterien ermittelt.
Voraussetzung für die Wertung ist, dass die im Teilnahmebogen benannten Referenzprojekte die Mindestkriterien erfüllen, die unter III.1.3) gefordert sind.
Die Bewertung erfolgt nach folgender Aufstellung: maximale Punktzahl/Wertung:
Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Eine Referenz kann auch für mehr als ein Kriterium gewertet werden. Die erreichte Punktzahl ist für die Rangfolge und die Auswahl der Bewerber maßgebend.
Wertungskriterien für die Objektplanung der 3 Referenzprojekte:
Referenzprojekte, für die Leistungen der Objektplanung als Instandsetzungen, Sanierungen, Erweiterungen erbracht wurden:
— 0 Punkte für 3 Projekte (da Mindestforderung), 10 Punkte für 4 Projekte.
Referenzprojekte, die für einen öffentlichen Auftraggeber oder sozialer Träger durchgeführt wurden:
— 0 Punkte für ein Projekt (da Mindestforderung), 5 Punkte für 2 Projekte, 10 Punkte für 3 Projekte.
Referenzprojekte, für die die Leistungen der Objektplanung nach Sonderbauverordnung NRW, oder vergleichbar, mit mindestens 2 Veranstaltungsräumen als Versammlungsstätte. erbracht wurden:
— 0 Punkte für 2 Projekte (da Mindestforderung), 15 Punkte für 3 Projekte, 20 Punkte für 4 Projekte.
Referenzprojekte, die mit Fördermitteln durchgeführt wurden:
— 5 Punkte für ein Projekt,10 Punkte für 2 Projekte, 15 Punkte für 3 Projekte.
Referenzprojekte, die eine Auszeichnung in der Kategorie nachhaltiges Bauen oder baukulturell/gestalterisch hochwertiges Bauen erhalten haben:
— 3 Punkte für ein Projekt, 5 Punkte für 2 Projekte, 10 Punkte für 3 Projekte.
Maximal sind 65 Punkte für die Wertungskriterien erreichbar.
Bei Gleichstand entscheidet das Los.
Hierzu wird auf die Anlagen 1 und 2 verwiesen, diese sind zu beachten.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Mit dem Vertragsabschluss wird zunächst die Einarbeitung in die Leistungsphase 3 laut Anlage 3 (Honorarangebot) beauftragt. Der Auftraggeber kann die Leistungen der weiteren Leistungsphasen bis zum Ablauf von 6 Monaten nach dem Abschluss der Leistungsphase 3 abrufen. Ein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Auf die Anlage 3 – Honorarangebot zur Auftragsbekanntmachung wird verwiesen.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Erklärung dass keine wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen nach § 73 Absatz VgV sowie keine Interessenkonflikte nach §6 VgV vorliegen.
Ergänzung zu II.2.5) Zuschlagskriterien:
Hierzu sind die Anlagen 1 bis 3 der Auftragsbekanntmachung zu beachten.
Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsformular (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) zu verwenden.
Mit Vorlage der Bewerbung muss der Unterbeauftragte rechtsverbindlich erklären, dass er zur Auftragsausführung zur Verfügung steht.
Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers (gegebenenfalls in Kopie).
Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gegen ihn gemäß GWB sowie VgV vorliegen.
Die Abgabe sämtlicher Nachweise – in deutscher Sprache – erfolgt mit dem Teilnahmeantrag.
Hierzu sind die Anlagen 1 bis 3 der Auftragsbekanntmachung zu beachten.
1. Eigenerklärung zum Netto-Jahresgesamtumsatz des Bewerbers sowie Netto-Jahresumsatz im Bereich der Objektplanung bezogen auf die letzten 3 Jahre 2018, 2019 und 2020 gemäß § 45 Absatz 4 Nummer 4 VgV. Liegt der Jahresabschluss für das letzte Geschäftsjahr noch nicht vor, so reicht eine Prognose.
2. Wenn sich eine Bietergemeinschaft bewirbt, wird eine Bietergemeinschaftserklärung gefordert in der sich alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu einer gesamtschuldnerischen Haftung für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten verpflichten. Die Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung ist von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterschreiben.
3. Nimmt der Bewerber im Wege der Eignungsleihe die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist eine gemeinsame Haftung des Bewerbers beziehungsweise Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu vereinbaren (§ 47 Absatz 3 VgV).
4. Bankerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemäß § 45 Absatz 4 Nummer 1 VgV.
5. Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Absatz 4 Nummer 2 VgV oder Erklärung über den Abschluss im Auftragsfall.
Zu 5.: Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Absatz 4 Nummer 2 VgV oder Erklärung über den Abschluss im Auftragsfall in Höhe von 3 Millionen EUR für Personen- und in Höhe von 2 Millionen EUR für Sach- und sonstige Schäden.
Hierzu sind die Anlagen 1 bis 3 der Auftragsbekanntmachung zu beachten.
Referenzen:
Gefordert ist der Nachweis von mindestens 3 vergleichbaren Referenzobjekten hinsichtlich Schwierigkeit und Leistungsumfang in vergleichbarer Aufgabenstellung gemäß § 46 Absatz 3 Nummer 1 VgV:
Eine Angabe zu den abgefragten Mindestanforderungen ist erforderlich. Die 3 Mindestreferenzen sind auf höchstens 3 weiteren einseitig bedruckten DIN A4-Blättern näher zu erläutern. In Form von Text sowie Fotos oder Skizzen.
Bietergemeinschaften:
Bewerben sich Bietergemeinschaften, so ist für jedes Mitglied der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit zu erbringen. Der Nachweis kann über 3 gemeinsame oder auch von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln bearbeitete Referenzprojekte erbracht werden. Jedoch muss jedes Referenzprojekt die geforderten Mindeststandards der Honorarzonen (a), der Fertigstellung (b) erfüllen. Darüber hinaus gilt es, in der Summe den Nachweis der weiteren Kriterien zu erbringen. Somit sind zur Erfüllung der Mindeststandards gegebenenfalls mehr als 3 Referenzprojekte nachzuweisen. Wenn von einem Mitglied der Bietergemeinschaft ein Teil der über (a), (b) hinausgehend geforderten Kriterien erbracht wurde, so sind die verbleibenden Kriterien bei einem anderen Projekt von einem anderen Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen.
Unterbeauftragung:
Sollten weitere Büros vom Bewerber unterbeauftragt werden und der Bewerber im Wege der Eignungsleihe (§ 47 VgV) die Kapazitäten dieser Büros in Anspruch nehmen, so sind auch von den Unterbeauftragten die geforderten Eignungskriterien nach III.1.1), III.1.2) und III.1.3) der Auftragsbekanntmachung nachzuweisen, jedoch lediglich im Rahmen der von ihnen jeweils ergänzend zu erbringenden Leistungen. Auch bei Unterbeauftragten gelten für den Nachweis der Referenzprojekte die geforderten Mindeststandards der Honorarzonen (a), der Fertigstellung (b) verpflichtend. Darüber hinaus ist die technische Leistungsfähigkeit durch die weiteren Kriterien für die übertragenen Leistungen nachzuweisen. Somit sind zur Erfüllung der Mindeststandards auch bei mit einer Eignungsleihe verbundenen Unterbeauftragungen gegebenenfalls mehr als 3 Referenzprojekte vorzustellen. Die Bewerbung wird in diesem Fall insgesamt (Bieter und Unterbeauftragter) gewertet.
Referenzen:
Folgende Anforderungen müssen die 3 Referenzobjekte mindestens erfüllen, damit die Eignung für die anstehende Aufgabe nachgewiesen ist:
Als vergleichbare Projekte anerkannt werden Hochbauprojekte deren Komplexität mindestens: Objektplanung Honorarzone III nach HOAI 2013 oder vergleichbar umfasst. Für die der Bewerber mindestens die Grundleistungen der Objektplanung in den Leistungsphasen 2 bis 8 erbracht hat.
Zum Abgabetermin der Teilnahmeanträge muss die überwiegende (zentrale Grundleistungen) Bearbeitung der Leistungsphase 8 (80 %) gemäß HOAI in der zu der Zeit gültigen Fassung, oder gleichwertigen landesspezifischen Leistungen, nachgewiesen werden.
Abweichend zu §46 Absatz 3 Nummer 1 VgV umfasst der Betrachtungszeitraum: Januar 2012 bis einschließlich Abgabetermin der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2 der Auftragsbekanntmachung.
— Referenzprojekte ab der Größenordnung von mindestens 1,5 Millionen EUR (netto) in der Summe für die Kostengruppen 300/400 nach DIN 276-1 (oder vergleichbarer landesspezifischer Kostengruppen) werden zugelassen.
Zudem müssen folgende Kriterien im Rahmen der vorgenannten Referenzprojekte ebenfalls erfüllt sein:
— alle 3 Referenzprojekte müssen Sanierungsmaßnahmen, Instandsetzungen oder Erweiterungen sein,
— mindestens 2 Referenzprojekte müssen ein Gebäude nach Sonderbauverordnung NRW, oder vergleichbar, mit mindestens 2 Veranstaltungsräumen als Versammlungsstätte sein,
— Mindestens ein Referenzprojekt muss für einen öffentlichen Auftraggeber oder sozialen Träger erbracht worden sein.
Eine Referenz kann auch für mehr als ein Kriterium gewertet werden.
Referenzprojekte, die von Mitarbeitern für ein anderes Büro erbracht wurden, werden nicht anerkannt.
Die Objektplanung der nachgewiesenen Projekte muss vom Bieter selbst erbracht worden sein.
Personelle Ausstattung:
In den letzten 3 Jahren 2018, 2019 und 2020 müssen jährlich mindestens folgende Zahlen an Beschäftigten und Führungskräften erreicht worden sein:
a) Architekten, Ingenieure Fachrichtung Bauwesen/- Architektur hier Büroinhaber/in oder festangestellte Beschäftigte mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in der Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistungsphasen/des ausgeschriebenen Leistungsbildes, nach Abschluss einer Hochschul- oder Fachhochschulausbildung: 2 Personen.
Zusätzlich:
b) Sonstige (Architekten/Ingenieure/Techniker/Technische Zeichner oder sonstige Mitarbeiter) mit vergleichbarer Qualifikation und mindestens 3 Jahren Berufserfahrung, die technische Aufgaben erfüllen: 2 Personen.
Der Nachweis der Eintragung (von mindestens einem projektverantwortlichen Architekten/Architektin) bei einer Architektenkammer ist zu erbringen.
Hierzu sind die Anlagen 1 bis 3 der Auftragsbekanntmachung zu beachten.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.3.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRYESS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Siehe § 160 Absatz 3 GWB:
— innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
— innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Siehe § 135 Absatz 2 GWB:
— 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss.
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU