Modernisierung Kreishandwerkerschaft ST-WAF in Rheine / Wärmeversorgungsanlagen und Elektro
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48431
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kh-st-waf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung Kreishandwerkerschaft ST-WAF in Rheine / Wärmeversorgungsanlagen und Elektro
Austausch der Wärmeerzeugungs- und Wärmeverteilungskomponenten im Kellergeschoss des Hauptgebäudes (Gebäude A) einschließlich der elektrischen Verkabelung.
— Demontage vorhandene 2 Stck Heizkesselanlage,
— Aufstellen und Montage 2 Stück Gasbrennwertkessel,
— Heizungssteuerung außentemperaturabhängig mit Fehlerstörmeldung,
— Austausch der Membranausdehnungsgefäße,
— Einbau Magnet-Schlammabscheider,
— Anbindung der Abgasanlage an den neu ausgekleideten Schornstein,
— Auskleidung des vorhandenen Schornsteins mit einem Abgasrohr, Revisionsöffnung und Schornsteinabdeckung,
— Austausch der Heizungsverteiler, einschl. aller Pumpen, Absperrventile und Temperaturfühler und Anbindung an das Vorrhandene Heizungsnetz Rheine Aufbereiten und befüllen der Anlage mit VE-Wasser nach Vorgaben des verbauten Herstellers.
— Demontage vorhandener Brauchwasserspeicher (1 000 l),
— Aufstellen, anbinden einer neuen Frischwasserstation für den Küchenbetrieb,
— Rückbau von Brauchwasserversorgungsleitungen nach der Trinkwasserverordnung,
— Demontage Schaltschränke der alten Heizungsanlage,
— Elektrische Versorgung der Heizkessel, Heizkreisverteiler, Lufttechnische Anlagen.
Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf
Laugestraße 51
48431 Rheine
1.1 Lage der Baustelle Im Verwaltungsgebäude (Gebäude A) der Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf Geschäftsstelle Rheine, Laugestraße 51 soll die bestehende Heizkesselanlage erneuert werden. Die Heizkesselanlage befindet sich im Kellergeschoss. Eine Zugänglichkeit von außen ist über einen Installations / Lichtschacht gegeben.
1.2 PKW-Verkehr Die Zu- und Ausfahrt erfolgt südlich über die Laugestraße. Der Anschluss an das übergeordnete Straßennetz erfolgt über die A 30 sowie über die Bundesstraßen B 70 und B 481. Parkplätze sind auf dem Gelände nur in stark begrenzter Anzahl vorhanden. Weitere öffentliche Parkplätze sind an der Laugestraße.
1.3 LKW-Verkehr Die Zufahrt für LKW (Ver- und Entsorgung sowie die Möglichkeit der Anlieferung bzw. des Transports von Maschinenbauelementen o. ä.) zum Gebäude erfolgt analog zum PKW-Verkehr. Aufgrund der beengten Parkplatzflächen ist nur eine Anlieferung und kein Parken der LKW möglich.
1.4 Art und Lage der baulichen Anlagen Bestandsgebäude aus den 1970er und 1980er Jahren. Unterbringung der Verwaltung, ein KITA, Kantine und Werkstattbereichen.
1.5 Verhältnisse auf der Baustelle Die gekennzeichneten Feuerwehraufstellflächen sind ständig freizuhalten. Die öffentlichen Straßen sind jederzeit für den fließenden und den Personen-Verkehr sowie für Rettungsfahrzeuge freizuhalten. Es ist auszuschließen, dass es durch wartende Anlieferfahrzeuge vor dem Baustellenbereich zu Behinderungen kommt.
1.6 Anschlüsse für Wasser, Energie und Abwasser Sind vorhanden.
1.7 Lager- und Arbeitsräume Lagerflächen auf dem Parkplatz können nur in beschränktem Umfang zur Verfügung gestellt werden. Die angelieferten Komponenten sollten möglichst direkt in das Gebäude eingebracht werden.
1.8 Besondere Vorgaben für die Entsorgung Abfälle sind generell in Containern, die jedes Gewerk in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung für den eigenen Abfall bereitstellt, zu sammeln und regelmäßig fachgerecht zu entsorgen. Kosten für die Container und die Entsorgung sind in die Einzelpreise einzukalkulieren. Die entsprechenden Bescheinigungen und Entsorgungsnachweise sind der Bauleitung durch den AN vorzulegen. Sollte der AN dieser Verpflichtung nicht nachkommen, so können die Abfälle zu seinen Lasten durch ein anderes Unternehmen entsorgt werden.
Für die Schuttcontainer ist eine Abdeckung, bzw. eine geschlossene Ausführung vorzusehen, um die Staubentwicklung bei Befüllung möglichst zu reduzieren. Kosten für Schuttcontainer sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Das Verbrennen von Abfällen ist verboten.
1.9 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle Lärmintensive Arbeiten sind unter Einhaltung der gesetzl. Bestimmungen und ggf. Auflagen der Stadt Rheine in diesem Bereich durchzuführen.
1.10 Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen, Vegetations- und Verkehrsflächen Die bestehenden Bäume, Pflanzbeständen, Vegetations- und Verkehrflächen sind zu schützen.
Verursachte Schäden sind durch den Auftragnehmer (AN) zu tragen. Bei Verschmutzung der Straßen durch eigenes Verschulden sind diese auf eigene Kosten unverzüglich zu reinigen.
1.11 vorhandene Abwasser- und Versorgungsleitungen Die im Bestand vorhandenen Abwasser- und Versorgungsleitungen können genutz werden.
1.12 Baureinigung Die Baureinigung versteht sich als Nebenleistung und wird nicht gesondert vergütet.
1.13 Baubesprechungen Nach Auftragserteilung - in jedem Fall vor Beginn der Arbeiten - hat der AN der Bauleitung schriftlich den vorgesehenen Baustellenleiter (Vorarbeiter) zu benennen. Dieser muss für die auszuführenden Arbeiten die erforderliche Ausbildung und Qualifikation besitzen und fließend deutsch sprechen, lesen und schreiben können.
Dieser Fachbauleiter muss berechtigt sein, Anordnungen der Bauleitung entgegenzunehmen und im Namen des ANs zu handeln.
Zu den stattfindenden Besprechungsterminen hat der AN den Fachbauleiter oder einen bevollmächtigten, fachkundigen Vertreter zu entsenden. Freistellungen von dieser Verpflichtung können nur im Einzelfall durch die Bauleitung ausgesprochen werden.
1.14 Bautagebücher des AN Der AN-Bauleiter hat täglich einen Bautagesbericht zu erstellen, der alle Angaben enthält, die für die Ausführung oder Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können. Hierzu gehören unter Anderem:
— Angaben über das Wetter und die Temperaturen (sofern für das Gewerk relevant) - Beginn und jeweiliger Stand der Leistungen,
— Anzahl und Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter,
— Angaben über eingesetzte Nachunternehmer mit Personalstärke und ihrer Qualifikation - Angaben über Stoffprüfungen,
— Angaben über Unterbrechungen und Verzögerungen der Arbeit,
— Angaben über Abnahmen von Behörden, Leistungsprüfung u. a. besondere Vorkommnisse.
Die Eintragungen im Bautagesbericht haben urkundliche Bedeutung. Die Bautagesberichte sind wöchentlich 1-fach mit Durchschrift dem AG-Bauleiter zu übergeben. (Ausfertigung 1 = AG, Ausfertigung 2 = Bauleitung) 1.15 Baustelleneinrichtung des AN Ein Baustelleneinrichtungsplan ist nicht erforderlich. Die benötigten Abstellflächen zeitlich begrenzte Sperrzonen für z. B.
Materialanlieferungen sind mind. 3 Tage vorher mit dem Bauherrn abzustimmen.
1.16 Termine Die Termine sind mit dem Bauhherrn und der Bauleitung abzustimmen. Die Wärmeversorgungsanlage sollte bis spätenstes August 2021 fertiggestellt werden.
1.17 Bauschild und Werbemittel Die Anbringung von Firmenschildern o. Ä am Bauzaun / Container / Gerüsten ist nicht erlaubt.
1.18 Bestandsunterlagen Vom AN ist eine Baudokumentation in 3-facher Ausfertigung sowie in digitaler Form zu erstellen. Die Erstellung von Bestandsunterlagen wird gesondert vergütet.
1.19 Einmessung Nicht erforderlich.
EFRE 2014-2020 NRW EFRE-0600199 Projektaufruf: Investitionen in Wachstum und Beschäftigung („Fachkräfte.NRW“).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung, ob der Bieter im Handelsregister eingetragen ist bzw. er nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet ist. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter zur Bestätigung vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft abzugeben.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche / finanzielle / technische / berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen / Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind.
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung. Die Deckungssummen müssen mindestens betragen: für Personenschäden: 1,5 Mio. EUR, für Sach- und Vermögensschäden: 1,5 Mio. EUR. Die genanntenDeckungssummen müssen nach dem Versicherungsvertrag je Schadensfall zur Verfügung stehen. Die Gesamtleistung für alle Verstöße eines Versicherungsjahres beträgt das Zweifache der vorstehend genannten Deckungssummen. Die Haftpflichtversicherung ist im Fall des Zuschlags auf das Angebot des Bieters über die gesamte Vertragsdauer aufrecht zu erhalten.
Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise für alle Mitglieder derBietergemeinschaft abzugeben.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche / finanzielle / technische / berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen / Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind.
Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung. Die Deckungssummen müssen mindestens betragen: für Personenschäden: 1,5 Mio. EUR, für Sach- und Vermögensschäden: 1,5 Mio. EUR. Die genannten Deckungssummen müssen nach dem Versicherungsvertrag je Schadensfall zur Verfügung stehen. Die Gesamtleistung für alle Verstöße eines Versicherungsjahres beträgt das Zweifache der vorstehend genannten Deckungssummen. Die Haftpflichtversicherung ist im Fall des Zuschlags auf das Angebot des Bieters über die gesamte Vertragsdauer aufrecht zu erhalten.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Erklärung, dass der Bieter in den letzten 5 Jahren vergleichbare Leistung ausgeführt hat. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, mit eigenem Personal ausgeführter Leistungsumfang, Zahl der eingesetzten Arbeitnehmer, Beschreibung der besonderen Anforderungen bzw. Kurzbeschreibung der Baumaßnahme, Art der Baumaßnahme, Art der vertraglichen Bindung, Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden, Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung.
Erklärung, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal anzugeben.
Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft abzugeben.
Benennung der Teilleistungen nach Art und Umfang, für die der Bieter sich anderer Unternehmen bedienen wird.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche / finanzielle / technische / berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen / Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind.
Erklärung, dass der Bieter in den letzten 5 Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter 3 Referenznachweise mit den oben genannten Angaben vorzulegen.
Erklärung, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass das Modernisierungsvorhaben mit Zuwendungen des Bundes, Bundesinstitut für Berufsbildung sowie des Landes und mit Mitteln der EU finanziert wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Fußnote (§ 160: Zur Anwendung vgl. § 41 Abs. 2 MessbG).