Einkaufskooperation der Wasserverbände (WVER, StEB, LINEG, Erftverband, Aggerverband) — Lieferung von Los 1: Laborchemikalien, Los 2: Laborverbrauchsmaterial
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52353
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wver.de
Ort: Bergheim
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.erftverband.de
Ort: Kamp-Lintfort
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lineg.de
Ort: Gummersbach
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.aggerverband.de/
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.steb-koeln.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Einkaufskooperation der Wasserverbände (WVER, StEB, LINEG, Erftverband, Aggerverband) — Lieferung von Los 1: Laborchemikalien, Los 2: Laborverbrauchsmaterial
Lieferung von Laborchemikalien & Laborverbrauchsmaterial für die Einkaufskooperation der Wasserverbände (WVER, LINEG, StEB, Erftverband, Aggerverband).
Gesamtes Gebiet der 5 Wasserverbände.
Lieferung von Laborchemikalien.
Option der 3-mal einjährigen Verlängerung.
Gesamtes Gebiet der 5 Wasserverbände.
Lieferung von Laborverbrauchsmaterial.
Option der 3-mal einjährigen Verlängerung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch eine Zertifizierung oder den Eintrag in ein amtliches Verzeichnis („Präqualifikationsverzeichnis“) die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügen
— Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben,
— Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden,
— Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen,
— Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen,
— Die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers muss die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung garantieren können.
— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch eine Zertifizierung oder den Eintrag in ein amtliches Verzeichnis („Präqualifikationsverzeichnis“) die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügen,
— Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben,
— Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden,
— Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen,
— Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen,
— Die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Wirtschaftsteilnehmers muss die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung garantieren können.
— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch eine Zertifizierung oder den Eintrag in ein amtliches Verzeichnis („Präqualifikationsverzeichnis“) die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügen
— Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben,
— Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden,
— Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen,
— Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen,
— Die technische und berufliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers muss die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung garantieren können.
Vorlage der geforderten Formblätter, Nachweise und Erklärungen.
Ab einem Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR (netto) wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Auszüge aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150 a GeWO, dem Vergaberegister gem. § 4 KorruptionsbG NRW und bei der Creditreform (Bonitätsprüfung) abrufen.
Abschnitt IV: Verfahren
Wasserverband Eifel-Rur,
Eisenbahnstraße 5
Raum E 324
52353 Düren
Gemäß § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ergänzung zu VI.2) elektronische Rechnungsstellung:
Die elektronische Rechnungsstellung (digitale Zustellung der Rechnung per Mail) wird seitens des WVER(AG) nur dann akzeptiert, wenn nach Beauftragung und vor Stellung der ersten Rechnung eine Vereinbarung zwischen dem AG und AN unterzeichnet wird. Die Vereinbarung ist Bestandteil der Verdingungsunterlagen.
Beantwortung von Bieterfragen:
Bieterfragen sind zwingend über das Vergabeportal subreport ELViS bis spätestens 29.5.2021 zu stellen! ... Kommunikation im laufenden Verfahren:
Die gesamte Kommunikation zwischen der Vergabestelle und Bewerbern / Bietern – von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung – erfolgt ausschließlich in elektr. Form über die Vergabeplattform subreport ELViS! Alle Informationen zum Vergabeverfahren wie Änderungsmitteilungen, Antworten auf Bieterfragen oder Informationen zur Zuschlagserteilung werden nur noch elektr. übermittelt. Bieter müssen ihre Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren, fehlende Angaben und Nachweise zur Eignung oder Informationen zur Aufklärung des Angebot Inhalts ebenfalls elektr. einreichen.
— Nachweis über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
Es werden nur Angebote von Bietern zugelassen, deren mittlerer Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre mindestens das 1,8-fache des angebotenen Auftragswertes (Brutto) beträgt. Bei Zuschlag für mehrere Lose wird die Anzahl der Lose reduziert, bis die vorstehende Bedingung für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erfüllt ist.
— Wertungskriterium „Wirtschaftlichkeit“:
Die Vergabe erfolgt grundsätzlich Losweise oder über mehrere Lose gem. dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit. Die Preisnachlässe, die für den Fall der Vergabe mehrerer Lose eingeräumt werden, fließen hierbei in die Wertung der Gestalt ein, dass die Wirtschaftlichkeit über alle Lose für die Vergabe maßgeblich ist (= niedrigster Bewertungspreis in der Summe über alle Lose bzw. Loskombinationen).
— Wertungskriterium „Kombinationsrabatte“:
Kombinationsrabatte bei Beauftragung mehrerer Lose sind ausdrücklich erlaubt. Der Kombinationsrabatt muss im Angebotsschreiben eindeutig formuliert sein. Auf eine unmissverständlich formulierte Bedingung ist die exakte prozentuale Rabatthöhe anzugeben. Die Bedingung kann dabei frei gewählt werden, z. B. für den Erhalt von mindestens zwei Losen oder z. B. auf 3 bestimmte, dann aber zu benennende Lose.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/index.html
Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Düren
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.wver.de