1/DLII5/LA021 — Beschaffung von Sanitätsgerät für den Einsatz Referenznummer der Bekanntmachung: 6002088612-BAIUDBw Ausland
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]6
Fax: [removed]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
1/DLII5/LA021 — Beschaffung von Sanitätsgerät für den Einsatz
1/DLII5/LA021 - Beschaffung von Sanitätsgerät für den Einsatz.
Beatmungsgerät
Kommando Spezialkräfte der Marine
Stabsabteilung 4
Am Ort 6
24340 ECKERNFÖRDE
Lieferung des aufgeführten Materials.
Defibrillator
Kommando Spezialkräfte der Marine
Stabsabteilung 4
Am Ort 6
24340 ECKERNFÖRDE
Lieferung des aufgeführten Materials.
Sauerstoffkonzentrator
Kommando Spezialkräfte der Marine
Stabsabteilung 4
Am Ort 6
24340 ECKERNFÖRDE
Lieferung des aufgeführten Materials.
Spritzenpumpe
Kommando Spezialkräfte der Marine
Stabsabteilung 4
Am Ort 6
24340 ECKERNFÖRDE
Lieferung des aufgeführten Materials.
Absaugpumpe
Kommando Spezialkräfte der Marine
Stabsabteilung 4
Am Ort 6
24340 ECKERNFÖRDE
Lieferung des aufgeführten Materials.
Bauchtasche
Kommando Spezialkräfte der Marine
Stabsabteilung 4
Am Ort 6
24340 ECKERNFÖRDE
Lieferung des aufgeführten Materials.
Rolltasche
Kommando Spezialkräfte der Marine
Stabsabteilung 4
Am Ort 6
24340 ECKERNFÖRDE
Lieferung des aufgeführten Materials.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug (in Kopie), oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist). Sofern im Land des Gesellschaftssit-zes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisati-onsform und Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschluss-gründe gemäß §§ 123 + 124 GWB.
— Eigenerklärung Mindestlohngesetz (Vergabestelle IUD, Stand 02/2021).
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit